Zweitwohnsitzsteuer-Rechner

Zweitwohnsitzsteuer nach Stadt berechnen – Steuersätze, Absetzbarkeit, Befreiung

€/Jahr
€/Monat
Zweitwohnsitzsteuer in München
1.080,00 € / Jahr
🔒 Alle Berechnungen lokal
Steuersatz9 %
Jahreskaltmiete12.000 €
Jahressteuer1.080,00 €
Monatliche Belastung90,00 €/Monat
Was wäre wenn?
Hinweis: Steuersätze können sich ändern – Stand 2024/2025. Bemessungsgrundlage ist die Jahreskaltmiete (bei Eigentumswohnung: ortsübliche Vergleichsmiete). Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Steuer und wird direkt bei der Gemeinde erhoben.
StadtSteuersatzJahressteuerMonatlich
Berlin5 %600 €50,00 €
Düsseldorf6 %720 €60,00 €
Hamburg8 %960 €80,00 €
München9 %1.080 €90,00 €
Köln10 %1.200 €100,00 €
Frankfurt am Main10 %1.200 €100,00 €
Dresden10 %1.200 €100,00 €
Nürnberg10 %1.200 €100,00 €
Hannover10 %1.200 €100,00 €
Bremen10 %1.200 €100,00 €
Freiburg im Breisgau10 %1.200 €100,00 €
Potsdam10 %1.200 €100,00 €
Rostock10 %1.200 €100,00 €
Stuttgart12 %1.440 €120,00 €
Dortmund12 %1.440 €120,00 €
Bonn12 %1.440 €120,00 €
Münster12 %1.440 €120,00 €
Jena12 %1.440 €120,00 €
Leipzig16 %1.920 €160,00 €
Konstanz16 %1.920 €160,00 €
Jährliche Zweitwohnsitzsteuer in Euro für verschiedene Jahreskaltmieten und Steuersätze.

Jahressteuer (€)

Jahreskaltmiete € / Steuersatz %5 %6 %8 %9 %10 %12 %16 %
4.800 €240 €288 €384 €432 €480 €576 €768 €
7.200 €360 €432 €576 €648 €720 €864 €1.152 €
9.600 €480 €576 €768 €864 €960 €1.152 €1.536 €
12.000 €600 €720 €960 €1.080 €1.200 €1.440 €1.920 €
15.000 €750 €900 €1.200 €1.350 €1.500 €1.800 €2.400 €
18.000 €900 €1.080 €1.440 €1.620 €1.800 €2.160 €2.880 €
24.000 €1.200 €1.440 €1.920 €2.160 €2.400 €2.880 €3.840 €

Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Die Zweitwohnsitzsteuer (auch Nebenwohnsitzsteuer) ist eine Aufwandsteuer, die Gemeinden auf das Innehaben einer Nebenwohnung neben dem Hauptwohnsitz erheben dürfen. Die Rechtsgrundlage liegt im Kommunalabgabenrecht der Bundesländer. Die Steuersätze variieren stark zwischen den Kommunen: Berlin erhebt nur 5 %, Leipzig und Konstanz dagegen 16 %.

Bemessungsgrundlage und Berechnung

Die Steuer wird auf die Jahreskaltmiete der Zweitwohnung erhoben. Bei gemieteten Wohnungen ist dies die vereinbarte Kaltmiete ohne Nebenkosten. Bei selbstgenutzten Eigentumswohnungen als Zweitwohnsitz gilt die ortsübliche Vergleichsmiete als Bemessungsgrundlage.

Formel: Zweitwohnsitzsteuer = Jahreskaltmiete × Steuersatz der Gemeinde

Absetzbarkeit als Werbungskosten

Wer eine Zweitwohnung beruflich benötigt (doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG), kann die Zweitwohnsitzsteuer als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einer Jahressteuer von 1.200 € ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 504 €.

Befreiungen von der Zweitwohnsitzsteuer

In vielen Kommunen gibt es Befreiungstatbestände:

Häufig gestellte Fragen

Eine kommunale Aufwandsteuer auf die Nebenwohnung. Berechnung: Jahreskaltmiete × Steuersatz der Gemeinde. Steuersätze variieren: Berlin 5 %, Leipzig/Konstanz 16 %.

Ja, bei beruflich bedingter Zweitwohnung (doppelte Haushaltsführung) als Werbungskosten. Die Steuerersparnis entspricht dem Grenzsteuersatz × Jahressteuer.

Bei Verheirateten, deren Hauptwohnung am Beschäftigungsort des Partners liegt (BVerfG 2019), bei Vollzeitstudenten in vielen Kommunen und je nach kommunaler Satzung.

Ja. Bemessungsgrundlage ist dann die ortsübliche Vergleichsmiete, nicht der Marktwert der Wohnung.

Bei der Gemeinde, in der sich Ihre Zweitwohnung befindet. Die Anmeldung erfolgt meist automatisch mit der Ummeldung des Nebenwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt.