Werkstudent-Rechner

Nettolohn, Werkstudentenprivileg und Sozialabgaben berechnen

€/Std.
Std/Woche
Nettolohn als Werkstudent
1.086 € / Monat
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Monatliches Brutto1.212 €
StatusMidijob (556–2.000 €/Monat) – reduzierte SV
Rentenversicherung (AN, 9,3 %)113 €
Einkommensteuer14 €
Effektiver Abzug gesamt10,4 %
Was wäre wenn?
Hinweis: Das Werkstudentenprivileg gilt für KV-, PV- und AV-Freiheit. Nur Rentenversicherung (9,3 % AN-Anteil) fällt an. Die Steuerfreiheit bis zum Grundfreibetrag gilt im Jahresdurchschnitt – eine Steuererstattung ist über die Steuererklärung möglich.
Stundenlohn10 Std/Woche15 Std/Woche20 Std/Woche
12 €/Std.509 €707 €943 €
14 €/Std.550 €825 €1.086 €
16 €/Std.628 €943 €1.215 €
18 €/Std.707 €1.053 €1.339 €
20 €/Std.785 €1.151 €1.457 €
25 €/Std.982 €1.383 €1.750 €
Netto-Monatslohn bei Steuerklasse I
In den Semesterferien (ca. 4 Monate / 17 Wochen) können Werkstudenten ohne Stundenlimit arbeiten. Dadurch steigt das Gesamtjahreseinkommen deutlich.
ZeitraumStunden/WocheBrutto/MonatNetto/MonatDauerNetto gesamt
Vorlesungszeit20 Std.1.212 €1.086 €~32 Wochen8.025 €
Semesterferien40 Std.2.425 €1.923 €~17 Wochen7.550 €
Jahresgesamt18.480 €15.575 €~49 Wochen15.575 €
BAföG-Hinweis: Das Jahreseinkommen darf den BAföG-Freibetrag nicht überschreiten (2026 ca. 6.450 €/Jahr für über 25-Jährige). Bei höherem Einkommen wird BAföG anteilig gekürzt. Steuererklärung abgeben – oft gibt es Rückerstattungen.

Jahres-Netto (Vorlesungszeit) nach Stundenlohn und Wochenstunden

Stundenlohn € / Std/Woche10 Std.15 Std.20 Std.
12 €/Std.6.110 €8.483 €11.311 €
14 €/Std.6.598 €9.897 €13.031 €
16 €/Std.7.540 €11.311 €14.581 €
18 €/Std.8.483 €12.633 €16.065 €
20 €/Std.9.426 €13.814 €17.485 €
25 €/Std.11.782 €16.592 €21.003 €

Das Werkstudentenprivileg: Was ist das?

Als Werkstudent profitieren Sie vom sogenannten Werkstudentenprivileg (§ 6 SGB V, § 20 Abs. 1 SGB XI, § 27 Abs. 4 SGB III). Es befreit Sie von der Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung: Ihr Studium muss im Vordergrund stehen, d.h. Sie dürfen während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Welche Abgaben zahlen Werkstudenten?

Trotz Werkstudentenprivileg fallen folgende Abgaben an:

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen vollständig – darin liegt der große finanzielle Vorteil gegenüber regulären Teilzeitkräften.

Grenzen für Werkstudenten 2026

Steuererklärung für Werkstudenten

Als Werkstudent können Sie über die Steuererklärung Werbungskosten geltend machen und oft eine Steuererstattung erhalten:

Lohnsteuererstattungen sind besonders interessant, wenn Sie weniger als das ganze Jahr gearbeitet haben – der Grundfreibetrag gilt jahresbezogen.

Häufig gestellte Fragen

Befreiung von KV-, PV- und AV-Beiträgen für Studenten bis 20 Std./Woche Vorlesungszeit. Nur Rentenversicherung (9,3 %) fällt an.

Keine Verdienstgrenze für das Werkstudentenprivileg. BAföG-Empfänger müssen den Freibetrag beachten (ca. 6.450 €/Jahr ab 25).

Das Werkstudentenprivileg entfällt, alle SV-Beiträge fallen an. In den Semesterferien gibt es keine 20-Stunden-Beschränkung.

Bis ~1.008 €/Monat (Grundfreibetrag anteilig) keine Einkommensteuer. Steuererklärung lohnt sich für Erstattungen.

Ja, in Semesterferien (ca. 4 Monate) und vorlesungsfreien Zeiten ist Vollzeit-Arbeit ohne Verlust des Werkstudentenprivilegs möglich.