Waisenrente-Rechner

Halbwaisenrente und Vollwaisenrente berechnen – Anspruch, Höhe und Dauer

€/Monat
Jahre
€/Monat
Halbwaisenrente monatlich
150,00 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Berechnungsgrundlage (Rente Verstorbener)1.500 €
Halbwaisensatz10 %
Monatliche Halbwaisenrente150,00 €
Jährliche Halbwaisenrente1.800 €
Anspruch bestehtJa, bis 27. Lebensjahr
Restliche Anspruchsjahre15 Jahre
Geschätzte Gesamtauszahlung27.000 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Waisenrente wird von der Deutschen Rentenversicherung berechnet und hängt von den tatsächlichen Rentenanwartschaften des Verstorbenen ab (inkl. Zurechnungszeiten). Diese Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Den genauen Betrag erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rente VerstorbenerHalbwaise (10 %)Halbwaise/JahrVollwaise (20 %)Vollwaise/Jahr
500 €50,00 €600 €100,00 €1.200 €
800 €80,00 €960 €160,00 €1.920 €
1.000 €100,00 €1.200 €200,00 €2.400 €
1.200 €120,00 €1.440 €240,00 €2.880 €
1.500 €150,00 €1.800 €300,00 €3.600 €
2.000 €200,00 €2.400 €400,00 €4.800 €
2.500 €250,00 €3.000 €500,00 €6.000 €
3.000 €300,00 €3.600 €600,00 €7.200 €
4.000 €400,00 €4.800 €800,00 €9.600 €
Vereinfachte Berechnung ohne Zurechnungszeiten. Tatsächliche Beträge können abweichen.
Halbwaisenrente: 150,00 €/Monat bis zum 27. Lebensjahr
AlterJahresrenteKumuliert
13 Jahre1.800 €1.800 €
14 Jahre1.800 €3.600 €
15 Jahre1.800 €5.400 €
16 Jahre1.800 €7.200 €
17 Jahre1.800 €9.000 €
18 Jahre1.800 €10.800 €
19 Jahre1.800 €12.600 €
20 Jahre1.800 €14.400 €
21 Jahre1.800 €16.200 €
22 Jahre1.800 €18.000 €
23 Jahre1.800 €19.800 €
24 Jahre1.800 €21.600 €
25 Jahre1.800 €23.400 €
26 Jahre1.800 €25.200 €
27 Jahre1.800 €27.000 €

Monatliche Waisenrente (€) nach Rente des Verstorbenen × Waisenart

Rente €/Monat / Satz %10 % (Halb)20 % (Voll)
500 €50,00 €100,00 €
800 €80,00 €160,00 €
1.000 €100,00 €200,00 €
1.500 €150,00 €300,00 €
2.000 €200,00 €400,00 €
3.000 €300,00 €600,00 €
4.000 €400,00 €800,00 €

Was ist die Waisenrente?

Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 48 SGB VI) für Kinder, deren Elternteil oder Elternteile verstorben sind. Sie soll den Kindern einen Ausgleich für den Wegfall des elterlichen Unterhalts bieten. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden.

Halbwaisenrente und Vollwaisenrente

Es gibt zwei Arten der Waisenrente:

Zusätzlich kann ein Kinderzuschuss zur Vollwaisenrente (aus der Rente des anderen Elternteils) gezahlt werden.

Anspruchsdauer – bis wann wird gezahlt?

Der Grundanspruch endet mit dem 18. Lebensjahr. Eine Verlängerung bis maximal 27 Jahre ist möglich bei:

Keine Einkommensanrechnung seit 2015

Seit dem 1. Juli 2015 wird das eigene Einkommen der Waise nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Vor dieser Reform wurde das Einkommen, das über einen bestimmten Grenzbetrag hinausging, zu 40 % auf die Waisenrente angerechnet. Heute wird die volle Waisenrente unabhängig vom eigenen Einkommen gezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Halbwaisenrente: 10 % der Rente des Verstorbenen. Vollwaisenrente: 20 % der höheren Rente beider Elternteile.

Grundsätzlich bis 18 Jahre. Bei Ausbildung/Studium/FSJ/BFD bis 27 Jahre. Bei Behinderung ohne zeitliche Begrenzung.

Nein. Seit 01.07.2015 wird eigenes Einkommen nicht mehr angerechnet. Die volle Waisenrente wird ungekürzt gezahlt.

Halbwaise: ein Elternteil verstorben (10 %). Vollwaise: beide Elternteile verstorben (20 % der höheren Rente).

Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Benötigt: Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Ausbildungsnachweis. Antrag auch online möglich.