Was ist die Waisenrente?
Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 48 SGB VI) für Kinder, deren Elternteil oder Elternteile verstorben sind. Sie soll den Kindern einen Ausgleich für den Wegfall des elterlichen Unterhalts bieten. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden.
Halbwaisenrente und Vollwaisenrente
Es gibt zwei Arten der Waisenrente:
- Halbwaisenrente: 10 % der Monatsrente des verstorbenen Elternteils. Wird gezahlt, wenn ein Elternteil verstorben ist.
- Vollwaisenrente: 20 % der Monatsrente des verstorbenen Elternteils mit der höheren Rentenanwartschaft. Wird gezahlt, wenn beide Elternteile verstorben sind.
Zusätzlich kann ein Kinderzuschuss zur Vollwaisenrente (aus der Rente des anderen Elternteils) gezahlt werden.
Anspruchsdauer – bis wann wird gezahlt?
Der Grundanspruch endet mit dem 18. Lebensjahr. Eine Verlängerung bis maximal 27 Jahre ist möglich bei:
- Schulausbildung
- Berufsausbildung / Studium
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Behinderung, die die Selbsterhaltungsfähigkeit verhindert (unbegrenzt)
- Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten (bis 2 Monate)
Keine Einkommensanrechnung seit 2015
Seit dem 1. Juli 2015 wird das eigene Einkommen der Waise nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Vor dieser Reform wurde das Einkommen, das über einen bestimmten Grenzbetrag hinausging, zu 40 % auf die Waisenrente angerechnet. Heute wird die volle Waisenrente unabhängig vom eigenen Einkommen gezahlt.
Häufig gestellte Fragen
Halbwaisenrente: 10 % der Rente des Verstorbenen. Vollwaisenrente: 20 % der höheren Rente beider Elternteile.
Grundsätzlich bis 18 Jahre. Bei Ausbildung/Studium/FSJ/BFD bis 27 Jahre. Bei Behinderung ohne zeitliche Begrenzung.
Nein. Seit 01.07.2015 wird eigenes Einkommen nicht mehr angerechnet. Die volle Waisenrente wird ungekürzt gezahlt.
Halbwaise: ein Elternteil verstorben (10 %). Vollwaise: beide Elternteile verstorben (20 % der höheren Rente).
Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Benötigt: Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, Ausbildungsnachweis. Antrag auch online möglich.