Verzugszinsrechner

Berechnen Sie gesetzliche Verzugszinsen nach BGB § 288 — fur geschaftliche (B2B) und private (B2C) Forderungen. Mit aktuellem Basiszinssatz und Tageskalkulation.

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Verzugszinsen
745,59 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Verzugszeitraum440 Tage
Verzugszinssatz12,37 %
(Basiszins + Zuschlag)3,37 % + 9 %
Tageszins1,6945 €
Gesamtforderung5.745,59 €
Tageszins
1,6945 €
Wochenzins
11,86 €
Monatszins
50,84 €
Jahreszins
618,50 €
VerzugstageVerzugszinsenGesamtforderung
30 Tage50,84 €5.050,84 €
60 Tage101,67 €5.101,67 €
90 Tage152,51 €5.152,51 €
180 Tage305,01 €5.305,01 €
270 Tage457,52 €5.457,52 €
365 Tage618,50 €5.618,50 €
730 Tage1.237,00 €6.237,00 €
440 Tage (aktuell)745,59 €5.745,59 €

Historischer Basiszinssatz (Bundesbank)

PeriodeBasiszinssatzVerzugszins B2BVerzugszins B2C
Jan–Jun 2020-0.88 %8.12 %4.12 %
Jul–Dez 2020-0.88 %8.12 %4.12 %
Jan–Jun 2021-0.88 %8.12 %4.12 %
Jul–Dez 2021-0.88 %8.12 %4.12 %
Jan–Jun 2022-0.88 %8.12 %4.12 %
Jul–Dez 20220.12 %9.12 %5.12 %
Jan–Jun 20231.62 %10.62 %6.62 %
Jul–Dez 20233.12 %12.12 %8.12 %
Jan–Jun 20243.62 %12.62 %8.62 %
Jul–Dez 20243.37 %12.37 %8.37 %
Jan–Jun 20253.37 %12.37 %8.37 %
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Gesetzlicher B2B-Zinssatz
12,37 %
§ 288 Abs. 2 BGB
Gesetzlicher B2C-Zinssatz
8,37 %
§ 288 Abs. 1 BGB
Schadenersatz-Pauschale B2B
40 €
§ 288 Abs. 5 BGB
Mahngebühren (typisch)
2,50 – 15 €
pro Mahnstufe

Verzugszinsen B2B bei verschiedenen Beträgen und Verzugstagen

Verzugstage / Forderungsbetrag1.000 €5.000 €10.000 €25.000 €50.000 €
30 Tage10,17 €50,84 €101,67 €254,18 €508,36 €
60 Tage20,33 €101,67 €203,34 €508,36 €1.016,71 €
90 Tage30,50 €152,51 €305,01 €762,53 €1.525,07 €
180 Tage61,00 €305,01 €610,03 €1.525,07 €3.050,14 €
365 Tage123,70 €618,50 €1.237,00 €3.092,50 €6.185,00 €

Rechtliche Grundlage: BGB § 288

Das deutsche Recht kennt klare gesetzliche Verzugszinsen. Gerat ein Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug, hat der Glaubiger nach BGB § 288 Anspruch auf Verzugszinsen. Die Hohe richtet sich nach der Art des Schuldverhaltnisses:

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjahrlich zum 1. Januar und 1. Juli veroffentlicht. Er orientiert sich am Leitzins der Europaischen Zentralbank und kann auch negativ sein, was den Verzugszinssatz entsprechend reduziert.

Wann tritt Verzug ein?

Verzug tritt ein, wenn eine Mahnung ausgesprochen wurde und die Zahlung trotzdem nicht erfolgt. Bei Geschaftsgeschaften tritt automatischer Verzug 30 Tage nach Rechnungsstellung und Falligkeitsdatum ein, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Privatpersonen ist eine ausdruckliche Mahnung notwendig.

Wie lange laufen Verzugszinsen?

Verzugszinsen laufen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollstandigen Zahlung. Die Berechnung erfolgt taggenau. Zusatzlich konnen Mahnkosten und andere Schadensersatzanspruche geltend gemacht werden, wenn nachweislich ein hoherer Schaden entstanden ist.

Die Formel: Verzugszinsen berechnen

Verzugszinsen = Forderungsbetrag × Verzugszinssatz / 100 × Tage / 365

Verzugszinssatz (B2C) = Basiszinssatz + 5 %
Verzugszinssatz (B2B) = Basiszinssatz + 9 %

Tageszinsen = Forderungsbetrag × Verzugszinssatz / 100 / 365

Beispielrechnung: Ausstehende Rechnung

Geschaftliche Forderung (B2B)

Forderungsbetrag: 10.000 €

Basiszinssatz: 3,37 % (2025)

Verzugszinssatz B2B: 3,37 % + 9 % = 12,37 %

Verzugsdauer: 90 Tage

Verzugszinsen: 304,93 €

Tageszins: 3,39 €

In diesem Beispiel entstehen bei einer 90-tagigen Zahlungsverzogerung fast 305 € Verzugszinsen zusatzlich zur Hauptforderung. Bei kleineren Betragen oder kurzeren Zeitraumen sind die absoluten Betrages geringer — der Zinssatz bleibt aber gleich.

Haufig gestellte Fragen

B2C: Basiszinssatz + 5 %. B2B: Basiszinssatz + 9 %. Der aktuelle Basiszinssatz ist beim Bundesbank abrufbar und wird halbjahrlich angepasst. Unser Rechner ermoglicht die manuelle Eingabe des aktuellen Basiszinssatzes.

Ein Referenzzinssatz der Deutschen Bundesbank, der halbjahrlich angepasst wird. Er orientiert sich am EZB-Leitzins. In Nullzinsphasen war er negativ (z.B. -0,88 %); in Hochzinsphasen kann er mehrere Prozent betragen.

Nach § 286 Abs. 3 BGB tritt automatischer Verzug 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Falligkeitsdatum ein — ohne Mahnung. Wenn ein kurzeres Zahlungsziel vereinbart ist (z.B. 14 Tage), beginnt der Verzug entsprechend fruher.

Ja. Neben Verzugszinsen konnen Sie auch Mahnkosten (ublich: 5–15 € je Mahnung), Anwaltskosten und andere nachweisbare Schaden geltend machen. Verzugszinsen sind ein eigenstandiger Anspruch und werden durch Mahngebuhren nicht erstattet.

Der Anspruch auf Verzugszinsen verjallt nach 3 Jahren (§ 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Achten Sie auf die Verjahrungsfristen, besonders bei alten Forderungen.

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