Unterhaltsrechner 2026

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Ehegattenunterhalt und Selbstbehalt berechnen

Monatlicher Kindesunterhalt (Zahlbetrag)
481 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Einkommensstufe (Düsseldorfer Tabelle 2026)Stufe 3 (+10 %)
Bruttobedarf je Kind606 €
Kindergeld-Anrechnung je Kind125 €
Zahlbetrag je Kind481 €
Verbleibendes Einkommen2.319 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung basierend auf der Düsseldorfer Tabelle 2026. Individuelle Faktoren (besondere Kosten, Mangelfall, Haftungsanteil bei mehreren Kindern) können abweichen. Familienrechtliche Beratung empfohlen.
StufeEinkommensbereichBruttobedarfKindergeld-AbzugZahlbetrag
Stufe 10 € – 2.100 €551 €125 €426 €
Stufe 22.101 € – 2.500 €579 €125 €454 €
Stufe 32.501 € – 2.900 €606 €125 €481 €
Stufe 42.901 € – 3.300 €634 €125 €509 €
Stufe 53.301 € – 3.700 €661 €125 €536 €
Stufe 63.701 € – 4.100 €689 €125 €564 €
Stufe 74.101 € – 4.500 €716 €125 €591 €
Stufe 84.501 € – 4.900 €744 €125 €619 €
Stufe 94.901 € – 5.300 €771 €125 €646 €
Stufe 105.301 € – 5.800 €799 €125 €674 €
Altersgruppe: 6-11 Jahre | Kindergeld-Anrechnung: 125 €

Zahlbetrag gesamt (Altersgruppe: 6-11)

Nettoeinkommen € / Anzahl Kinder1 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder
1.500 €426 €852 €1.278 €1.704 €
2.100 €426 €852 €1.278 €1.704 €
2.500 €454 €908 €1.362 €1.816 €
3.300 €509 €1.018 €1.527 €2.036 €
4.100 €564 €1.128 €1.692 €2.256 €
5.300 €646 €1.292 €1.938 €2.584 €
Mangelfall-Hinweis: Liegt das verbleibende Einkommen unter dem Selbstbehalt (1.370 € erwerbstätig / 1.120 € nicht erwerbstätig), kann der Unterhalt entsprechend gemindert werden.

Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle 2026

Der Kindesunterhalt basiert auf der Düsseldorfer Tabelle, die Grundbedarfsbeträge je nach Alter des Kindes und Einkommenshöhe des Unterhaltspflichtigen festlegt. 2026 gelten folgende Grundbeträge in Stufe 1 (Nettoeinkommen bis 2.100 €): 0–5 Jahre: 480 €, 6–11 Jahre: 551 €, 12–17 Jahre: 645 €, ab 18 Jahre: 689 €. Bei höherem Einkommen steigen die Beträge je Einkommensstufe um 5 Prozentpunkte.

Kindergeld-Anrechnung beim Unterhalt

Das Kindergeld von 250 € pro Kind wird beim Kindesunterhalt angerechnet:

Selbstbehalt: Mindestbetrag für den Unterhaltspflichtigen

Der Selbstbehalt sichert dem Unterhaltspflichtigen ein Existenzminimum. Für 2026 gilt:

Liegt das Nettoeinkommen unter dem Selbstbehalt, ist der Unterhaltspflichtige "leistungsunfähig" – es besteht kein Unterhaltsanspruch (Mangelfall).

Ehegattenunterhalt: die 3/7-Methode

Für den nachehelichen Unterhalt gilt als Grundregel die 3/7-Methode:

Unterhalt = (Nettoeinkommen Pflichtiger – Nettoeinkommen Berechtigter) × 3/7

Diese Methode stellt sicher, dass beide Ehepartner annähernd gleich viel vom gemeinsamen Lebensstandard haben. Eigenes Einkommen wird voll angerechnet. Der Trennungsunterhalt (während der Ehe) gilt bis zur Scheidung; der nacheheliche Unterhalt danach.

Häufig gestellte Fragen

Das bereinigte Nettoeinkommen bestimmt die Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle. Der Grundbetrag richtet sich nach dem Alter des Kindes. Davon wird das halbe Kindergeld abgezogen – das Ergebnis ist der Zahlbetrag.

Der Selbstbehalt (1.370 € erwerbstätig / 1.120 € nicht erwerbstätig) ist der Mindestbetrag, den der Unterhaltspflichtige behalten darf. Unterhalt kann nur aus dem darüber liegenden Einkommen gezahlt werden.

Vereinfacht: Einkommensdifferenz × 3/7. Das eigene Einkommen des Berechtigten wird voll angerechnet. Weitere Faktoren (Haushaltsführung, Kinderbetreuung) können individuell berücksichtigt werden.

In der Regel alle zwei Jahre zum 1. Januar. Prüfen Sie immer die aktuell gültige Fassung, da sich Beträge und Einkommensgrenzen ändern können.

Reicht das Einkommen nicht für alle Unterhaltsansprüche, werden diese anteilig gekürzt. Minderjährige Kinder haben Vorrang. Der Selbstbehalt muss immer gewahrt bleiben.