Überstundenrechner

Überstundenvergütung, Steuer und Netto-Stundenwert berechnen

Std/Woche
Std.
Netto-Zugewinn durch Überstunden
123 € / Monat
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Stundenlohn (Brutto)17,32 € / Std.
Überstundenvergütung (brutto, +25 %)217 €
Netto ohne Überstunden2.059 € / Monat
Netto mit Überstunden2.182 € / Monat
Netto-Gewinn pro Überstunde12,33 € / Std.
Was wäre wenn?
Hinweis: Steuerfreie Überstundenzuschläge (§ 3b EStG) gelten nur für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in bestimmten Grenzen. Reguläre Überstunden sind voll steuerpflichtig. Die Berechnung ist eine Näherung.
Brutto/MonatStundenlohnBrutto/Std. (+25 %)Netto/Std. Überstunden10 Std. Netto/Monat
2.000 €11,55 €14,43 €8,63 €86 €
2.500 €14,43 €18,04 €10,53 €105 €
3.000 €17,32 €21,65 €12,33 €123 €
4.000 €23,09 €28,87 €15,62 €156 €
5.000 €28,87 €36,09 €18,50 €185 €
6.000 €34,64 €43,30 €20,96 €210 €
Überstunden lohnen sich finanziell, wenn der Netto-Stundensatz über Ihrem subjektiven Freizeitwert liegt. Aktuell erzielen Sie 12,33 € netto pro Überstunde.
Freizeitwert / Std.Netto-Stundenwert ÜberstundenÜberstunden lohnen sich?Differenz
10 €12,33 €Ja – lohnt sich+2,33 € / Std.
15 €12,33 €Nein – Freizeit nehmen-2,67 € / Std.
20 €12,33 €Nein – Freizeit nehmen-7,67 € / Std.
25 €12,33 €Nein – Freizeit nehmen-12,67 € / Std.
30 €12,33 €Nein – Freizeit nehmen-17,67 € / Std.
40 €12,33 €Nein – Freizeit nehmen-27,67 € / Std.
50 €12,33 €Nein – Freizeit nehmen-37,67 € / Std.

Netto-Gewinn: Überstunden × Bruttogehalt

Überstunden / Brutto €2.000 €3.000 €4.000 €5.000 €6.000 €
5 Std.43 €62 €78 €93 €105 €
10 Std.86 €123 €156 €185 €210 €
20 Std.172 €245 €310 €366 €414 €
40 Std.342 €486 €611 €718 €705 €
60 Std.509 €721 €903 €1.041 €1.089 €
80 Std.675 €950 €1.185 €1.278 €1.473 €

Wie werden Überstunden berechnet?

Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatsbrutto geteilt durch die monatliche Stundenzahl (Wochenstunden × 4,33). Die Überstundenvergütung wird dann mit dem Zuschlagsfaktor multipliziert. Wichtig: Überstunden sind grundsätzlich voll steuerpflichtig – durch den Grenzsteuersatz bleibt netto oft weniger übrig als erwartet.

Wann sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Nach § 3b EStG sind Zuschläge für besondere Arbeitszeiten steuerfrei, wenn sie folgende Grenzen nicht überschreiten:

Diese Steuerfreiheit gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit und wird auf den Grundlohn bis max. 50 € / Stunde berechnet.

Freizeitausgleich vs. Auszahlung

Beim Freizeitausgleich erhalten Sie die volle Arbeitszeit ohne Steuerabzug zurück – quasi zum Brutto-Stundenlohn. Bei der Auszahlung fällt Einkommensteuer an. Wer im hohen Grenzsteuersatz liegt (42 oder 45 %), dem bleiben bei Auszahlung nur rund 58–55 % des Brutto übrig. Freizeitausgleich kann dann attraktiver sein – vorausgesetzt, die Freizeit ist Ihnen mehr wert als der Netto-Stundenlohn.

Gesetzliche Grenzen für Überstunden

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen: Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten, kann aber auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Für leitende Angestellte gelten Ausnahmen. Sonntage und gesetzliche Feiertage müssen grundsätzlich arbeitsfrei sein.

Häufig gestellte Fragen

Stundenlohn = Monatsbrutto / (Wochenstunden × 4,33). Überstundenvergütung = Stundenlohn × (1 + Zuschlag) × Anzahl Überstunden.

Reguläre Überstunden ja. Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei (§ 3b EStG).

Kein gesetzlicher Mindestzuschlag für reguläre Überstunden. Zuschläge regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. Vergütung oder Freizeitausgleich muss aber erfolgen.

Steuerlich ja – Freizeit ist steuerfrei und entspricht dem Brutto-Stundenwert. Bei hohem Grenzsteuersatz bleibt bei Auszahlung deutlich weniger übrig.

Max. 10 Stunden täglich, im 6-Monats-Schnitt max. 8 Stunden täglich. Wöchentlich max. 48 Stunden im Durchschnitt (ArbZG).