Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet?
Das Teilzeitgehalt ergibt sich proportional aus dem Vollzeitgehalt: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden). Bei 20 von 40 Stunden erhalten Sie also genau 50 % des Vollzeitbruttos. Von diesem Brutto werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen – mit denselben Beitragssätzen wie in Vollzeit, aber auf die niedrigere Bemessungsgrundlage.
Sozialversicherungsbeiträge in Teilzeit
Die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind in Teilzeit identisch mit denen in Vollzeit:
- Krankenversicherung: 14,6 % + 1,7 % Zusatzbeitrag → ca. 8,15 % Arbeitnehmeranteil
- Pflegeversicherung: 3,4 % → 1,7 % Arbeitnehmeranteil
- Rentenversicherung: 18,6 % → 9,3 % Arbeitnehmeranteil
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % → 1,3 % Arbeitnehmeranteil
Insgesamt ca. 20,5 % Arbeitnehmeranteil – auf das niedrigere Teilzeitgehalt bezogen.
Auswirkungen auf die gesetzliche Rente
Teilzeit reduziert Ihre Rentenansprüche proportional zur Stundenreduktion. Die Rentenpunkte (Entgeltpunkte) werden auf Basis des Verhältnisses Ihres Einkommens zum Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten berechnet. Bei 50 % Teilzeit über 20 Jahre sammeln Sie nur halb so viele Punkte – der Rentenunterschied kann mehrere hundert Euro monatlich betragen. Um diesen Ausgleich zu schaffen, können freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung oder private Vorsorge sinnvoll sein.
Recht auf Teilzeit – Brückenteilzeit
Seit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmer in Betrieben ab 15 Beschäftigten das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Seit 2019 gibt es zusätzlich die Brückenteilzeit: Arbeitnehmer in Betrieben ab 45 Beschäftigten können für 1 bis 5 Jahre in Teilzeit gehen und haben anschließend einen Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Vollzeitstelle.
Häufig gestellte Fragen
Proportional: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden). Bei 20/40 Stunden = 50 % des Vollzeitbruttos.
Dieselben Beitragssätze wie in Vollzeit – ca. 20,5 % AN-Anteil – aber auf das niedrigere Teilzeitgehalt.
Entgeltpunkte werden proportional vergeben. Bei 50 % Teilzeit über 20 Jahre halb so viele Punkte wie in Vollzeit – monatlicher Rentenverlust kann mehrere hundert Euro betragen.
Ein Punkt = Jahresverdienst des Durchschnittslohns (2026: ca. 45.358 €). Jeder Punkt ist 2026 (West) ca. 39,32 € monatliche Rente wert.
Ja, in Betrieben ab 15 Beschäftigten nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 8 TzBfG). Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht ab 45 Beschäftigten.