Teilzeitrechner

Teilzeit-Nettolohn, Vollzeitvergleich und Rentenauswirkung berechnen

€/Monat
Std/Woche
Std/Woche
Teilzeit-Nettolohn
1.322 € / Monat
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Teilzeit-Brutto1.750 € / Monat
Stundenreduktion (50 % der Vollzeit)20 von 40 Std/Woche
Sozialversicherung (AN-Anteil)358 € / Monat
Einkommensteuer (ca.)70 € / Monat
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Steuerberechnung ist eine Näherung. Individuelle Freibeträge, Werbungskosten und sonstige Abzüge können das Ergebnis verändern. Für genaue Zahlen einen Steuerberater konsultieren.
PositionVollzeit (40 Std.)Teilzeit (20 Std.)Differenz
Bruttogehalt / Monat3.500 €1.750 €-1.750 €
Sozialversicherung / Monat716 €358 €-358 €
Einkommensteuer (ca.) / Monat443 €70 €-373 €
Nettolohn / Monat2.341 €1.322 €-1.019 €
Nettolohn / Jahr28.096 €15.864 €-12.232 €
Teilzeit reduziert die Entgeltpunkte proportional zum Stundenanteil. Der kumulierte Rentenverlust kann erheblich sein – besonders bei langer Teilzeitphase.
TeilzeitdauerEntgeltpunkte TZEntgeltpunkte VZRente/Monat TZRente/Monat VZRentenkürzung/Monat
10 Jahre4,639,26182 €364 €182 €
20 Jahre9,2618,52364 €728 €364 €
30 Jahre13,8927,78546 €1.092 €546 €

Teilzeit-Netto nach Stunden und Brutto

Teilzeit-Std. / Vollzeit-Brutto €2.500 €3.000 €3.500 €4.000 €5.000 €6.000 €
10 Std.497 €597 €696 €796 €994 €1.164 €
15 Std.746 €895 €1.039 €1.164 €1.397 €1.621 €
20 Std.994 €1.164 €1.322 €1.472 €1.769 €2.059 €
25 Std.1.204 €1.397 €1.584 €1.769 €2.130 €2.480 €
30 Std.1.397 €1.621 €1.842 €2.059 €2.480 €2.886 €
35 Std.1.584 €1.842 €2.094 €2.341 €2.820 €3.277 €

Wie wird das Teilzeitgehalt berechnet?

Das Teilzeitgehalt ergibt sich proportional aus dem Vollzeitgehalt: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden). Bei 20 von 40 Stunden erhalten Sie also genau 50 % des Vollzeitbruttos. Von diesem Brutto werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen – mit denselben Beitragssätzen wie in Vollzeit, aber auf die niedrigere Bemessungsgrundlage.

Sozialversicherungsbeiträge in Teilzeit

Die Beitragssätze zur Sozialversicherung sind in Teilzeit identisch mit denen in Vollzeit:

Insgesamt ca. 20,5 % Arbeitnehmeranteil – auf das niedrigere Teilzeitgehalt bezogen.

Auswirkungen auf die gesetzliche Rente

Teilzeit reduziert Ihre Rentenansprüche proportional zur Stundenreduktion. Die Rentenpunkte (Entgeltpunkte) werden auf Basis des Verhältnisses Ihres Einkommens zum Durchschnittsentgelt aller Beschäftigten berechnet. Bei 50 % Teilzeit über 20 Jahre sammeln Sie nur halb so viele Punkte – der Rentenunterschied kann mehrere hundert Euro monatlich betragen. Um diesen Ausgleich zu schaffen, können freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung oder private Vorsorge sinnvoll sein.

Recht auf Teilzeit – Brückenteilzeit

Seit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmer in Betrieben ab 15 Beschäftigten das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Seit 2019 gibt es zusätzlich die Brückenteilzeit: Arbeitnehmer in Betrieben ab 45 Beschäftigten können für 1 bis 5 Jahre in Teilzeit gehen und haben anschließend einen Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Vollzeitstelle.

Häufig gestellte Fragen

Proportional: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × (Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden). Bei 20/40 Stunden = 50 % des Vollzeitbruttos.

Dieselben Beitragssätze wie in Vollzeit – ca. 20,5 % AN-Anteil – aber auf das niedrigere Teilzeitgehalt.

Entgeltpunkte werden proportional vergeben. Bei 50 % Teilzeit über 20 Jahre halb so viele Punkte wie in Vollzeit – monatlicher Rentenverlust kann mehrere hundert Euro betragen.

Ein Punkt = Jahresverdienst des Durchschnittslohns (2026: ca. 45.358 €). Jeder Punkt ist 2026 (West) ca. 39,32 € monatliche Rente wert.

Ja, in Betrieben ab 15 Beschäftigten nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 8 TzBfG). Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht ab 45 Beschäftigten.