Warum viele Freelancer zu wenig verlangen
Der häufigste Fehler bei der Stundensatzkalkulation: Selbständige schätzen ihre fakturierbaren Stunden zu hoch und vergessen wichtige Kostenpositionen. Wer als Angestellter 3.000 € netto verdient und nun als Freelancer 50 €/Stunde ansetzt, kann schnell weniger verdienen als vorher – denn Versicherungen, Steuern, Rücklagen und Akquisitionszeit fehlen in dieser Rechnung.
Die Formel für den richtigen Stundensatz
Der korrekte Weg zur Stundensatzkalkulation:
- Schritt 1: Gewünschtes Nettoeinkommen (Unternehmerlohn) festlegen
- Schritt 2: Alle Betriebskosten addieren (Miete, Software, Telefon, Reise)
- Schritt 3: Versicherungen einrechnen (KV, PV, BU, Haftpflicht)
- Schritt 4: Rücklagen-Aufschlag für Urlaub, Krankheit, Flauten
- Schritt 5: Steuern hochrechnen (Division durch [1 − Steuersatz])
- Schritt 6: Durch realistisch fakturierbare Jahresstunden teilen
- Schritt 7: Für MwSt.-pflichtige: × 1,19 = Brutto-Stundensatz
Benchmarks: Typische Stundensätze in Deutschland
- IT-Freelancer: 80–150 €/Stunde netto
- Unternehmensberater: 100–200 €/Stunde netto
- Grafikdesigner / Texter: 50–100 €/Stunde netto
- Handwerker: 40–80 €/Stunde netto
- Trainer / Coach: 80–200 €/Stunde netto
Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung
Wer weniger als 22.000 € Jahresumsatz hat, kann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wählen. Dann entfällt die MwSt.-Pflicht – aber auch der Vorsteuerabzug. Für Freiberufler mit vielen B2C-Kunden oft attraktiv, für B2B-Kunden meist nicht empfehlenswert.
Häufig gestellte Fragen
Alle Jahreskosten (Gehalt + Betriebskosten + Versicherungen + Rücklagen + Steuern) durch fakturierbare Jahresstunden teilen. Der Rechner erledigt das automatisch.
Fakturierbare Stunden pro Tag. Nicht jede Arbeitsstunde kann in Rechnung gestellt werden. Realistische Schätzung: 5–7 von 8 Stunden täglich.
Pflicht: Kranken- und Pflegeversicherung. Dringend empfohlen: Berufsunfähigkeits- und Berufshaftpflichtversicherung. Optional: Rürup-Rente für Steuervorteile.
Ca. 220 Tage nach Abzug von Urlaub, Feiertagen und Krankheit von 260 Werktagen. Dazu kommen nicht-fakturierbare Stunden für Akquise und Verwaltung.
Regelbesteuerte Freelancer: Rechnungen netto + 19 % MwSt. Der Netto-Stundensatz × 1,19 = Brutto-Stundensatz für den Auftraggeber.