Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen monatlich oder quartalsweise eine Voranmeldung beim Finanzamt einreichen. Dabei wird die auf Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer (Einnahmen) der abziehbaren Vorsteuer aus Eingangsrechnungen (Ausgaben) gegenübergestellt.
Ist die geschuldete USt höher als die Vorsteuer, entsteht eine Zahllast – dieser Betrag muss ans Finanzamt überwiesen werden. Übersteigt die Vorsteuer die geschuldete USt, gibt es eine Erstattung.
Die Formel: Zahllast berechnen
- USt auf 19%-Umsätze = Nettoumsatz × 0,19
- USt auf 7%-Umsätze = Nettoumsatz × 0,07
- USt auf innergemeinschaftliche Erwerbe = igE × 0,19
- Gesamt-USt = Summe aller USt-Beträge
- Abziehbare Vorsteuer = VorSt-19 + VorSt-7 + igE-Vorsteuer
- Zahllast = Gesamt-USt − Abziehbare Vorsteuer
Fristen und Abgabetermine
Die USt-Voranmeldung ist über das ELSTER-Portal des Finanzamts elektronisch zu übermitteln:
- Monatlich: Bis zum 10. des Folgemonats (bei Vorjahres-USt über 7.500 €)
- Quartalsweise: Bis zum 10. des Folgequartalsmonats (bei Vorjahres-USt 1.000–7.500 €)
- Jährlich: Nur Jahreserklärung (bei Vorjahres-USt unter 1.000 €)
- Dauerfristverlängerung: 1 Monat mehr Zeit bei 1/11-Sondervorauszahlung
Steuersätze in Deutschland
Deutschland kennt zwei Umsatzsteuersätze:
- 19 % (Regelsteuersatz): Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen
- 7 % (ermäßigter Satz): Gilt für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr, Hotelübernachtungen, kulturelle Veranstaltungen
- 0 % (steuerfrei): Arzt- und Heilbehandlungen, Bankdienstleistungen, Vermietung, innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 UStG)
Häufig gestellte Fragen
Monatliche oder quartalsweise Meldung der geschuldeten USt minus abziehbarer Vorsteuer. Das Ergebnis ergibt die Zahllast oder Erstattung.
Zahllast = Geschuldete USt (Ausgangsrechnungen) − Vorsteuer (Eingangsrechnungen). Positiv = Zahlung ans FA, negativ = Erstattung.
Monatlich bis zum 10. des Folgemonats, quartalsweise bis zum 10. des Folgequartalsmonats. Mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
B2B-Einkäufe aus anderen EU-Ländern. Erwerbsteuer 19 % fällt an, ist aber gleichzeitig als Vorsteuer abziehbar – in der Regel steuerneutral.
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer. Kleinunternehmer (§ 19 UStG, Umsatz unter 22.000 €) sind befreit und stellen keine MwSt. in Rechnung.