Kleinunternehmer-Rechner 2025

§19 UStG Grenze prüfen – neue Grenzen 25.000 € / 100.000 € seit 01.01.2025

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Status Kleinunternehmerregelung §19 UStG
Berechtigt ✓
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Vorjahresumsatz15.000 €
Grenze Vorjahr (§19 UStG 2025)25.000 €
Laufender Umsatz (Prognose)20.000 €
Grenze laufendes Jahr (§19 UStG 2025)100.000 €
ErgebnisBerechtigt zur Kleinunternehmerregelung
Was wäre wenn?
Hinweis: Seit 01.01.2025 gelten neue Grenzen nach §19 UStG: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € laufendes Jahr (vorher 22.000 € / 50.000 €). Bei Überschreiten der Grenzen gilt automatisch Regelbesteuerung. Individuelle Steuerberatung empfohlen.
JahrVorjahresumsatzUmsatz (Prognose)StatusRB-Vorteil/Jahr
202615.000 €20.000 €KU berechtigt-1.800 €
202720.000 €26.667 €KU berechtigt-2.400 €
202826.667 €35.556 €Regelbesteuerung-3.200 €
202935.556 €47.407 €Regelbesteuerung-4.267 €
203047.407 €63.210 €Regelbesteuerung-5.689 €
203163.210 €84.280 €Regelbesteuerung-7.585 €
Prognose basierend auf aktuellem Wachstumstrend. Grenzen §19 UStG 2025: 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr.

Netto-Vorteil Regelbesteuerung (€/Jahr) – positiv = RB vorteilhafter

Umsatz € / Vorsteuer €500 €1.000 €2.000 €3.000 €5.000 €8.000 €
5.000 €-450 €50 €1.050 €2.050 €4.050 €7.050 €
10.000 €-1.400 €-900 €100 €1.100 €3.100 €6.100 €
15.000 €-2.350 €-1.850 €-850 €150 €2.150 €5.150 €
20.000 €-3.300 €-2.800 €-1.800 €-800 €1.200 €4.200 €
30.000 €-5.200 €-4.700 €-3.700 €-2.700 €-700 €2.300 €
50.000 €-9.000 €-8.500 €-7.500 €-6.500 €-4.500 €-1.500 €
75.000 €-13.750 €-13.250 €-12.250 €-11.250 €-9.250 €-6.250 €
100.000 €-18.500 €-18.000 €-17.000 €-16.000 €-14.000 €-11.000 €

Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Grenzen nach §19 UStG

Mit Wirkung zum 01.01.2025 hat der Gesetzgeber die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung deutlich angehoben. Der Vorjahresumsatz darf nun maximal 25.000 € betragen (vorher: 22.000 €), und der Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht überschreiten (vorher: 50.000 €).

Beide Grenzen müssen gleichzeitig eingehalten werden. Wird die 100.000 €-Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt sofort – nicht erst im Folgejahr – die Regelbesteuerungspflicht.

Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung: Der Vergleich

Die Kleinunternehmerregelung hat Vor- und Nachteile:

Wann überschneidet sich die 100.000 €-Grenze mit der Sofortpflicht?

Bei der neuen Grenzregelung seit 2025 gilt: Wird die 100.000 €-Grenze im laufenden Jahr überschritten, tritt die Regelbesteuerungspflicht unmittelbar im Zeitpunkt der Überschreitung in Kraft. Dies bedeutet, dass ab dem Umsatz der die Grenze überschreitet Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss.

Freiwillig zur Regelbesteuerung optieren

Kleinunternehmer können gemäß §19 Abs. 2 UStG freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Diese Option bindet für mindestens 5 Kalenderjahre. Sie empfiehlt sich vor allem in der Gründungsphase mit hohen Investitionen oder wenn die Kunden selbst vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Häufig gestellte Fragen

Seit 01.01.2025: max. 25.000 € Vorjahresumsatz und max. 100.000 € im laufenden Jahr. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Keine USt auf Rechnungen ausweisen, keine Voranmeldungen, dafür kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen.

Wenn die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen die eigene USt-Zahllast übersteigt – typisch bei investitionsintensiven Gründungsphasen.

Sofortige Regelbesteuerungspflicht – nicht erst im Folgejahr. Ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, muss USt ausgewiesen werden.

Ja, per Option nach §19 Abs. 2 UStG. Bindet für mindestens 5 Jahre. Sinnvoll bei hohen Investitionen oder gewerblichen Kunden.