Steuerklassenrechner 2026

Optimale Steuerklasse für Ehepaare berechnen – III/V, IV/IV oder Faktorverfahren

€/Monat
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Empfehlung: Steuerklasse III / V
Gemeinsames Netto: 4.571 €/Monat
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III/V – Netto gesamt4.571 €
IV/IV – Netto gesamt4.001 €
Vorteil III/V gegenüber IV/IV569 €
IV/IV – Netto jährlich48.017 €
III/V – Netto jährlich54.847 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Diese Berechnung ist eine Näherung. Die tatsächliche Lohnsteuer wird anhand amtlicher Lohnsteuertabellen berechnet. Beim Faktorverfahren gilt: monatlich gleichmäßiger, aber gleiches Jahresergebnis wie IV/IV. Steuerberater bei komplexen Situationen empfohlen.
KombinationNetto P1Netto P2Gesamt/MonatGesamt/JahrDifferenz zu IV/IV
III / V2.943 €1.628 €4.571 €54.847 €569 €
IV / IV2.358 €1.644 €4.001 €48.017 €0 €
IV+Faktor2.358 €1.644 €4.001 €48.017 €0 €

Monatlicher Nettovorteil III/V gegenüber IV/IV (positiv = III/V besser)

Brutto P1 € / Brutto P2 €500 €1.000 €2.000 €3.000 €4.000 €5.000 €
2.000 €+195 €+195 €+181 €+179 €+176 €+174 €
3.000 €+465 €+465 €+451 €+448 €+446 €+443 €
4.000 €+585 €+585 €+570 €+568 €+565 €+563 €
5.000 €+698 €+698 €+683 €+681 €+679 €+676 €
7.000 €+1.079 €+1.079 €+1.064 €+1.062 €+1.059 €+1.057 €
10.000 €+1.269 €+1.269 €+1.255 €+1.253 €+1.250 €+1.248 €
Bei gleichem Gehalt ist der Vorteil von III/V minimal (≈0). Je größer das Einkommensgefälle, desto größer der Vorteil. Aber: Klasse V für Partner 2 bedeutet höhere monatliche Abzüge.

Steuerklassen für Ehepaare: III/V, IV/IV und Faktorverfahren

Verheiratete Arbeitnehmer können zwischen drei Kombinationen wählen. Die richtige Wahl kann den monatlichen Nettolohn erheblich beeinflussen – und entscheidet, ob Sie am Jahresende nachzahlen oder eine Erstattung erhalten.

Steuerklasse III/V: Wann sinnvoll?

Klasse III hat den günstigsten Tarif (doppelter Grundfreibetrag), Klasse V den ungünstigsten. Diese Kombination lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr als der andere verdient – Faustregel: wenn Partner 1 mindestens 60 % des gemeinsamen Einkommens verdient. Achtung: Steuererklärung ist Pflicht, da sich unterjährig ein Ungleichgewicht aufbaut.

Steuerklasse IV/IV: Gleichmäßige Verteilung

Bei ähnlichem Einkommen beider Partner ist IV/IV meistens die bessere Wahl. Beide zahlen die gleiche Lohnsteuer wie Ledige. Der Steuervorteil der Ehe (Ehegattensplitting) kommt erst beim Jahresausgleich. Keine Pflicht zur Steuererklärung – aber ratsam, da fast immer eine Erstattung resultiert.

Faktorverfahren: Das Beste aus beiden Welten

Das Faktorverfahren kombiniert die Vorteile: Das Finanzamt berechnet einen Faktor (kleiner 1), der auf die Klasse-IV-Lohnsteuer angewendet wird. Beide Partner zahlen monatlich genau die auf sie entfallende anteilige Steuer – keine Überraschungen am Jahresende. Steuererklärung ist jedoch weiterhin Pflicht.

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Unabhängig von der Steuerklasse gelten 2026 folgende Arbeitnehmer-Beitragssätze:

Häufig gestellte Fragen

Bei deutlichem Einkommensgefälle: Partner 1 verdient mindestens 60 % des gemeinsamen Einkommens. Steuererklärung ist dann Pflicht, da unterjährig eine Differenz entsteht.

Das Faktorverfahren (IV+Faktor) verteilt die gemeinsame Steuerlast fair auf beide Partner – monatlich ohne große Nachzahlung. Steuererklärung bleibt Pflicht.

Ja, die Steuererklärung ist bei III/V gesetzlich vorgeschrieben. Das Finanzamt gleicht dann die unterjährig ungleich verteilte Lohnsteuer aus.

Klasse III für den verdienenden Partner. Der andere Partner wählt V. Das Ehegattensplitting entfaltet bei einem Alleinverdiener-Haushalt den maximalen Steuervorteil.

Antrag beim Finanzamt (Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel") bis 30. November für das laufende Jahr. Bei bestimmten Ereignissen (Heirat, Trennung) ist ein Wechsel auch öfter möglich.