Wie funktioniert die Steuererstattung?
Im Laufe des Jahres wird vom Arbeitgeber monatlich Lohnsteuer einbehalten. Diese basiert auf dem Jahresbrutto ohne individuelle Abzüge. In der Steuererklärung können Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend machen – und erhalten so die zu viel gezahlte Steuer zurück.
Werbungskosten: Was kann ich absetzen?
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 € pro Jahr – ohne Belege. Wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher sind, lohnt sich die genaue Erfassung:
- Pendlerpauschale: 0,30 € (1–20 km) bzw. 0,38 € (ab 21 km) × 230 Arbeitstage
- Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € (210 Tage)
- Arbeitsmittel: PC, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachbücher
- Fortbildung: Kursgebühren, Prüfungen, Fachliteratur
- Gewerkschaftsbeiträge: vollständig absetzbar
Sonderausgaben und weitere Abzüge
Neben Werbungskosten können weitere Posten die Steuerlast senken:
- Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (unbegrenzt), Riester-Rente (bis 2.100 €)
- Spenden: bis 20% der Gesamteinkünfte absetzbar
- Handwerkerleistungen: 20% der Lohnkosten, maximal 1.200 € Steuerbonus
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% der Kosten, maximal 4.000 €
Wann muss ich Steuern nachzahlen?
Nachzahlungen entstehen meist bei: Nebeneinkünften (z.B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge über dem Freibetrag), mehreren Arbeitsverhältnissen gleichzeitig, Steuerklasse III/V-Kombination oder Progressionsvorbehalt (z.B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld).
Häufig gestellte Fragen
Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer in Deutschland etwa 1.095 € Steuererstattung. Mit hohen Werbungskosten oder Sonderausgaben sind deutlich höhere Beträge möglich.
Berufliche Ausgaben wie Pendlerkosten, Homeoffice (6 €/Tag), Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachbücher und Gewerkschaftsbeiträge. Mindestens 1.230 € Pauschale ohne Belege.
Einfache Entfernung × 0,30 € (bis 20 km) oder 0,38 € (ab 21 km) × 230 Arbeitstage. Beispiel: 25 km Entfernung: (20 × 0,30 + 5 × 0,38) × 230 = 2.057 €.
Fast immer! Besonders wenn Sie Werbungskosten über 1.230 € haben, den Job gewechselt haben, Elterngeld/Kurzarbeitergeld bezogen haben oder hohe Sonderausgaben vorliegen.
Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres. Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres. Freiwillige Abgabe: bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich.