Wie berechnen sich Steuerberaterkosten?
Die Vergütung von Steuerberatern ist in Deutschland durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die Gebühr berechnet sich aus zwei Faktoren: dem Gegenstandswert und dem Zehntelsatz (Faktor).
Die StBVV-Tabellen im Überblick
Die StBVV kennt verschiedene Tabellen:
- Tabelle A: Für Beratungsgebühren, Steuererklärungen
- Tabelle B: Für Jahresabschlüsse (ca. 150 % von Tabelle A)
- Tabelle C: Für laufende Buchführung (ca. 80 % von Tabelle A)
Typische Gebühren für Privatpersonen
Einkommensteuererklärung (§ 24 StBVV, Tabelle A, Mittelgebühr 3,5/10):
- Bei 30.000 € Einkommen: ca. 170 € netto / 200 € brutto
- Bei 50.000 € Einkommen: ca. 260 € netto / 310 € brutto
- Bei 100.000 € Einkommen: ca. 500 € netto / 595 € brutto
- Bei 200.000 € Einkommen: ca. 900 € netto / 1.070 € brutto
Kosten für Selbständige und Unternehmen
Für Unternehmer kommen weitere Leistungen hinzu:
- Laufende Buchführung: monatliche Gebühr nach Tabelle C
- Jahresabschluss: höhere Gebühren nach Tabelle B
- Gewerbesteuererklärung: zusätzliche Gebühr nach Tabelle A
- Umsatzsteuererklärung: eigene Gebühr (Mittelgebühr 4,5/10)
Häufig gestellte Fragen
Gegenstandswert × Zehntelsatz aus StBVV-Tabelle + 19 % MwSt. Die Mittelgebühr ist der Ausgangspunkt für normale Fälle.
Der mittlere Faktor im gesetzlichen Rahmen. Für EStE: 3,5/10 (Rahmen 1/10–6/10). Komplexere Fälle rechtfertigen höhere Faktoren.
Ca. 200–600 € brutto je nach Einkommen und Komplexität. Bei 50.000 € Einkommen und Mittelgebühr ca. 310 € inkl. MwSt.
Für einfache Fälle oft nicht. Lohnend bei Vermietung, Auslandseinnahmen, hohen Werbungskosten, Erbschaft oder nebenberuflicher Selbständigkeit.
Als Sonderausgaben (EStE-Anteil) oder Betriebsausgaben (betriebliche Beratung). Auch Kosten für Widersprüche sind oft absetzbar.