Steuerberaterkosten-Rechner

Honorar nach StBVV berechnen – transparent und nachvollziehbar

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Gewünschte Leistungen
Steuerberaterhonorar (netto)
260,05 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Netto-Honorar260,05 €
+ 19 % MwSt49,41 €
Brutto-Honorar309,46 €
Jahreshonorar inkl. Buchführung309 €
Gegenstandswert50.000 €
Gebührenfaktor3.5/10
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Gebühren basieren auf der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Individuelle Honorarvereinbarungen können abweichen. Die angezeigten Werte sind Orientierungswerte – tatsächliche Kosten können je nach Einzelfall variieren. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
LeistungGrundlageVolle Gebühr (10/10)Faktor 3.5/10Ausgewählt
Einkommensteuererklärung§ 24 StBVV: 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr743,00 €260,05 €
Umsatzsteuererklärung§ 24 StBVV: 1/10 bis 8/10 der vollen Gebühr743,00 €260,05 €
Buchführung (monatlich)§ 33 StBVV: 2/10 bis 12/10 der Buchführungsgebühr594,40 €208,04 €/Mon.
Jahresabschluss§ 35 StBVV: 10/10 bis 40/10 der Abschlussgebühr1.114,50 €390,08 €
Gewerbesteuererklärung§ 24 StBVV: 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr743,00 €260,05 €
Netto-Honorar: 260,05 € + 19 % MwSt: 49,41 € = Brutto: 309,46 €

Brutto-Honorar EStE (€) inkl. 19 % MwSt

Gegenstandswert € / Faktor /101/102/103.5/105/106/108/10
20.000 €43 €86 €150 €214 €257 €342 €
40.000 €73 €146 €255 €365 €438 €584 €
60.000 €100 €201 €352 €502 €603 €804 €
100.000 €148 €296 €518 €740 €888 €1.184 €
150.000 €202 €405 €709 €1.012 €1.215 €1.620 €
250.000 €288 €575 €1.007 €1.438 €1.725 €2.301 €
500.000 €443 €886 €1.550 €2.215 €2.658 €3.543 €
Leistung: Einkommensteuererklärung nach § 24 StBVV, Tabelle A. Inkl. 19 % MwSt.

Wie berechnen sich Steuerberaterkosten?

Die Vergütung von Steuerberatern ist in Deutschland durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Die Gebühr berechnet sich aus zwei Faktoren: dem Gegenstandswert und dem Zehntelsatz (Faktor).

Die StBVV-Tabellen im Überblick

Die StBVV kennt verschiedene Tabellen:

Typische Gebühren für Privatpersonen

Einkommensteuererklärung (§ 24 StBVV, Tabelle A, Mittelgebühr 3,5/10):

Kosten für Selbständige und Unternehmen

Für Unternehmer kommen weitere Leistungen hinzu:

Häufig gestellte Fragen

Gegenstandswert × Zehntelsatz aus StBVV-Tabelle + 19 % MwSt. Die Mittelgebühr ist der Ausgangspunkt für normale Fälle.

Der mittlere Faktor im gesetzlichen Rahmen. Für EStE: 3,5/10 (Rahmen 1/10–6/10). Komplexere Fälle rechtfertigen höhere Faktoren.

Ca. 200–600 € brutto je nach Einkommen und Komplexität. Bei 50.000 € Einkommen und Mittelgebühr ca. 310 € inkl. MwSt.

Für einfache Fälle oft nicht. Lohnend bei Vermietung, Auslandseinnahmen, hohen Werbungskosten, Erbschaft oder nebenberuflicher Selbständigkeit.

Als Sonderausgaben (EStE-Anteil) oder Betriebsausgaben (betriebliche Beratung). Auch Kosten für Widersprüche sind oft absetzbar.