So berechnet sich das Nettoeinkommen für Selbständige
Das Nettoeinkommen eines Selbständigen ergibt sich aus dem Gewinn (Umsatz minus Betriebsausgaben), abzüglich Einkommensteuer, Soli, ggf. Gewerbesteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Anders als Arbeitnehmer müssen Selbständige all diese Kosten selbst einplanen.
Freiberufler vs. Gewerbetreibender
Die Unterscheidung ist steuerlich relevant:
- Freiberufler (§ 18 EStG): Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, IT-Freelancer, Künstler – keine Gewerbesteuer, kein Gewerbe anmelden
- Gewerbetreibende: Händler, Handwerker, viele andere Dienstleister – Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn, Gewerbe anmelden Pflicht
Gewerbesteuer und GewSt-Anrechnung
Gewerbesteuer wird nur auf Gewinne über 24.500 € fällig. Die gute Nachricht: Ein Großteil der Gewerbesteuer wird nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz von 400% wird die Gewerbesteuer fast vollständig angerechnet.
Krankenversicherung für Selbständige
Selbständige haben grundsätzlich zwei Optionen:
- GKV freiwillig: Beitrag ca. 16,3% + Zusatzbeitrag des beitragspflichtigen Einkommens. Mindestbemessungsgrundlage: ~1.178 €/Monat, Höchstgrenze: 5.512,50 €/Monat (2026)
- PKV: Individueller Beitrag unabhängig vom Einkommen – oft günstiger bei hohem Einkommen, teurer im Alter
Altersvorsorge und Steueroptimierung
Selbständige ohne Pflichtversicherung sollten aktiv vorsorgen. Die Rürup-Rente (Basisrente) bietet besonders hohe Steuervorteile: 2026 sind bis zu 29.344 € als Sonderausgaben absetzbar. Auch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (100,07 – 1.404,30 €/Monat) reduzieren die Steuerlast.
Häufig gestellte Fragen
Einkommensteuer auf den Gewinn, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer. Gewerbetreibende zusätzlich Gewerbesteuer (mit teilweiser Anrechnung auf ESt). Keine Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.
Freiberufler (Ärzte, IT-Freelancer etc.) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn, die teilweise auf die ESt angerechnet wird.
(Gewinn − 24.500 €) × 3,5% × Hebesatz. Bei Hebesatz 400% und 60.000 € Gewinn: (60.000 − 24.500) × 3,5% × 4 = 4.970 €. Anrechnung auf ESt mindert die tatsächliche Last.
Quartalsweise: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Höhe wird vom Finanzamt auf Basis des Vorjahres festgesetzt.
Faustregel: 25–35% des Gewinns. Bei niedrigem Gewinn reichen 20%, bei über 100.000 € besser 40%. Zusätzlich 10–15% für Altersvorsorge einplanen.