Schenkungssteuerrechner 2026

Schenkungsteuer berechnen, Freibeträge vergleichen und mit der 10-Jahres-Strategie Steuern sparen

Schenkungsteuer
Steuerfrei
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SteuerklasseSteuerklasse I
Persönlicher Freibetrag400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb0 €
Steuersatz0 %
Schenkungsteuer0 €
Nettowert für Empfänger150.000 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Schenkungsteuer wird auf Basis der aktuellen Steuersätze (ErbStG) berechnet. Besondere Regelungen für Betriebsvermögen, Immobilien (§ 13c ErbStG), Hausrat oder Kunstgegenstände sind nicht berücksichtigt. Steuerberatung empfohlen.
VerwandtschaftsverhältnisFreibetragStKl.SteuerpflichtigSatzSteuer
Ehepartner / eingetr. Lebenspartner500.000 €ISteuerfrei
Kind (leibl./adoptiert/Stiefkind)400.000 €ISteuerfrei
Enkel200.000 €ISteuerfrei
Urenkel / weitere Abkömmlinge100.000 €I50.000 €7 %3.500 €
Eltern / Großeltern (bei Schenkung)20.000 €I130.000 €11 %14.300 €
Geschwister20.000 €II130.000 €20 %26.000 €
Neffe / Nichte20.000 €II130.000 €20 %26.000 €
Nicht Verwandte / Fremde20.000 €III130.000 €30 %39.000 €
Der persönliche Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Durch geschickte Verteilung lässt sich die Schenkungsteuer erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.

Schenkungsteuer in € (ohne Vorschenkungen)

Schenkungswert / VerhältnisKindEnkelGeschwisterNicht
50.000 €FreiFrei4.500 €9.000 €
100.000 €FreiFrei16.000 €24.000 €
200.000 €FreiFrei36.000 €54.000 €
400.000 €Frei22.000 €95.000 €114.000 €
600.000 €22.000 €60.000 €145.000 €174.000 €
1.000.000 €90.000 €152.000 €294.000 €294.000 €

Schenkungsteuer in Deutschland: Grundlagen

Schenkungen unter Lebenden unterliegen in Deutschland der Schenkungsteuer (§§ 1–35 ErbStG). Der Steuersatz und der persönliche Freibetrag hängen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab. Mit der richtigen Planung lassen sich erhebliche Steuern sparen.

Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Die wichtigsten persönlichen Freibeträge 2026:

Steuerklassen und Steuersätze

Die Schenkungsteuer kennt drei Steuerklassen mit unterschiedlichen Steuersätzen auf den steuerpflichtigen Erwerb (nach Freibetrag):

Die 10-Jahres-Strategie: Steuern legal sparen

Schenkungen an dieselbe Person werden innerhalb von 10 Jahren zusammengezählt. Nach Ablauf dieser Frist steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung. Durch geschicktes Staffeln von Schenkungen über mehrere Jahrzehnte kann der Freibetrag mehrfach genutzt werden – besonders bei Immobilien und größerem Vermögen ein wichtiges Instrument der Nachfolgeplanung.

Häufig gestellte Fragen

Ehepartner: 500.000 €, Kind: 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Geschwister/Fremde: 20.000 €. Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Steuerklasse I (7–30 %): Ehepartner, Kinder, Enkel. Steuerklasse II (15–43 %): Geschwister, Neffen. Steuerklasse III (30–50 %): alle anderen Personen.

Schenkungen an dieselbe Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengezählt – der Freibetrag gilt nur einmal für diesen Zeitraum. Nach 10 Jahren steht er erneut vollständig zur Verfügung.

Ja, innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung (§ 30 ErbStG). Auch steuerfreie Schenkungen sollten dokumentiert werden, um die 10-Jahresfrist zu belegen.

Immobilien werden mit dem steuerlichen Grundbesitzwert angesetzt (oft unter Verkehrswert). Bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es zusätzliche Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG.