Wie werden Scheidungskosten berechnet?
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner plus den Versorgungsanwartschaften ergibt (mindestens 4.000 €). Auf Basis dieses Wertes werden Gerichtskosten nach dem GKG und Anwaltsgebühren nach dem RVG berechnet.
Bei Kindern erhöht sich der Verfahrenswert um je 10 % pro Kind für Kindschaftssachen.
Einvernehmlich vs. streitige Scheidung
Der größte Kostenfaktor ist die Scheidungsart:
- Einvernehmliche Scheidung: Nur ein Anwalt nötig, Gerichtsgebühr 2,0 × GKG-Gebühr. Setzt Einigkeit über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung voraus.
- Streitige Scheidung: Jeder Partner braucht einen eigenen Anwalt, Gerichtsgebühr 3,0 × GKG-Gebühr plus mögliche Folgesachen. Kosten können sich verdoppeln oder verdreifachen.
Anwaltsgebühren nach RVG
Anwälte dürfen bei Scheidungen nur nach dem gesetzlichen Gebührensatz (RVG) abrechnen. Die Gebühren setzen sich zusammen aus:
- Verfahrensgebühr (1,3 × Grundgebühr)
- Terminsgebühr (1,2 × Grundgebühr für den Gerichtstermin)
- Einigungsgebühr (1,0 × Grundgebühr, nur bei einvernehmlicher Lösung)
- Auslagenpauschale (20 €) + 19 % MwSt
Verfahrenskostenhilfe: Wer hat Anspruch?
Wer das Verfahren nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, hat Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe (VKH). Entscheidend ist das bereinigte Nettoeinkommen – liegt es unter ca. 1.600 € pro Person, übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise (ggf. als Darlehen in Raten).
Häufig gestellte Fragen
Basis ist der Verfahrenswert (3 × Nettoeinkommen beider Partner + Versorgungsanwartschaften). Darauf werden GKG-Gerichtsgebühren und RVG-Anwaltsgebühren berechnet.
Bei mittlerem Einkommen (5.000 € netto/Monat) typischerweise 1.500–3.500 €. Nur ein Anwalt nötig, günstigere Gerichtsgebühr.
Bei streitiger Scheidung (fehlende Einigung) muss jeder Partner einen eigenen Anwalt haben. Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für einen der Partner.
Staatliche Übernahme der Scheidungskosten bei geringem Einkommen. Antrag beim Familiengericht, Einkommensprüfung durch das Gericht.
Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. Im Scheidungsfall wird der Versorgungsausgleich durchgeführt – die Anwartschaften werden hälftig aufgeteilt. Der Wert erhöht den Verfahrenswert.