Ratenkreditrechner

Berechnen Sie die monatliche Rate und den Effektivzins für Ihren Verbraucherkredit gemäß PAngV. Vergleichen Sie Angebote und prüfen Sie, ob eine Umschuldung sich lohnt.

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Monate
Monatliche Rate
308,31 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Effektivzins p.a. (PAngV)6,90 %
Gesamtzinsen1.099,30 €
Gesamtbetrag11.099,30 €
Laufzeit3 Jahre
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Monate
Effektivzins ohne RSV
6,90 %
Effektivzins mit RSV
6,90 %
Mehrkosten durch RSV
0,00 €

Effektivzins bei verschiedenen Zinssätzen und Laufzeiten

Zinssatz / Laufzeit12 Mo.24 Mo.36 Mo.48 Mo.60 Mo.84 Mo.
4 %4,00 %4,00 %4,00 %4,00 %4,00 %4,00 %
5 %5,00 %5,00 %5,00 %5,00 %5,00 %5,00 %
6 %6,00 %6,00 %6,00 %6,00 %6,00 %6,00 %
7 %7,00 %7,00 %7,00 %7,00 %7,00 %7,00 %
8 %8,00 %8,00 %8,00 %8,00 %8,00 %8,00 %
10 %10,00 %10,00 %10,00 %10,00 %10,00 %10,00 %
12 %12,00 %12,00 %12,00 %12,00 %12,00 %12,00 %

So funktioniert der Ratenkreditrechner

Der Ratenkreditrechner ist speziell auf Verbraucherkredite ausgelegt und zeigt den Effektivzins nach PAngV als zentrales Vergleichskriterium besonders prominent an.

Ratenberechnung

Geben Sie Kreditbetrag, Sollzinssatz, Laufzeit und eventuelle Bearbeitungsgebühren ein. Der Rechner zeigt Ihnen sofort die monatliche Rate, den PAngV-Effektivzins und die Gesamtkosten. Eine Warnung erscheint, wenn der Zinssatz über marktüblichen Werten liegt.

Zinsvergleich

Vergleichen Sie zwei konkrete Kreditangebote direkt nebeneinander. Trotz identischem Sollzins kann ein Kredit teurer sein – wenn z. B. Gebühren anfallen. Der Effektivzins zeigt Ihnen die wahren Kosten.

Umschuldung prüfen

Wenn Sie einen laufenden Kredit zu einem besseren Zinssatz umschulden möchten, berechnet dieser Tab automatisch die mögliche Ersparnis. Berücksichtigt wird auch eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung.

PAngV: Was steckt hinter dem Effektivzins?

Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor, dass Kreditgeber den Effektivzins bei jeder Werbung und in jedem Angebot angeben müssen. Er macht Kreditangebote vergleichbar – unabhängig von versteckten Gebühren oder Kostenstrukturen.

Effektivzins = f(Kreditbetrag, Monatliche Rate, Laufzeit, Kosten)

Berechnung via internem Zinsfuß (IRR/Newton-Raphson):
Kreditbetrag − Gebühren = Σ(Rate_m / (1 + r_monatlich)^m)
r_jährlich = (1 + r_monatlich)^12 − 1

In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Kredit über 10.000 € bei 5 % Sollzins eine Bearbeitungsgebühr von 200 € hat, ist der Effektivzins höher als 5 % – weil Sie faktisch weniger Geld erhalten, aber gleich viel zurückzahlen müssen.

Beispielrechnung: 10.000 € Ratenkredit

Angebot 1: Seriöser Kredit ohne Gebühren

Kreditbetrag: 10.000 €

Sollzinssatz: 6,9 % p.a.

Laufzeit: 36 Monate

Monatsrate: 308,73 €

Effektivzins: 6,9 % (= Sollzins, da keine Gebühren)

Gesamtkosten: 11.114 €

Angebot 2 mit 5,9 % Sollzins aber 300 € Bearbeitungsgebühr: Effektivzins steigt auf 8,2 % und die Gesamtkosten sind höher als bei Angebot 1 mit 6,9 % ohne Gebühren. Nur der Effektivzinsvergleich deckt das auf – deshalb ist er nach PAngV Pflicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Ratenkredit ist ein zweckungebundenes Verbraucherdarlehen, das in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Typische Verwendungszwecke sind: Möbel, Elektronik, Urlaub, Fahrzeuge oder unvorhergesehene Ausgaben. Laufzeiten reichen von 12 bis 84 Monaten, Beträge typischerweise von 1.000 bis 75.000 €.

Der Effektivzins nach PAngV ist das einzige gesetzlich vorgeschriebene Vergleichskriterium für Kredite. Er enthält alle Kosten: Sollzins, Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsgebühren und Pflichtversicherungen. Nur durch den Effektivzinsvergleich erkennen Sie, welches Angebot tatsächlich günstiger ist.

Für Kunden mit guter Bonität (Schufa-Score > 95 %) liegen marktübliche Effektivzinsen bei 4–8 %. Zinssätze über 10 % gelten als hoch, über 15 % als sehr teuer. Viele Direktbanken und Online-Kreditvermittler bieten günstigere Konditionen als Filialbanken.

Viele Banken bieten bonitätsabhängige Zinssätze: Kunden mit sehr guter Schufa zahlen weniger als solche mit eingeschränkter Bonität. In der Werbung wird oft ein "Zwei-Drittel-Zins" angegeben – das ist der Zins, den mindestens zwei Drittel der Kunden tatsächlich erhalten. Der individuelle Zins kann höher sein.

Ja, jederzeit. Nach § 500 BGB haben Verbraucher das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung. Die Bank darf maximal 1 % der Restschuld (bei über 12 Monaten Restlaufzeit) als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei 12 oder weniger Monaten sind es maximal 0,5 %.

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