Progressionsvorbehalt-Rechner 2026

Steuermehrbelastung berechnen – ALG I, Elterngeld, Kurzarbeitergeld nach §32b EStG

Steuermehrbelastung durch Progressionsvorbehalt
1.526,73 €
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Einkommensteuer ohne Progressionsvorbehalt9.006,73 €
Durchschnittssteuersatz ohne PV20,01 %
Durchschnittssteuersatz mit PV (erhöht)23,41 %
Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt10.533,45 €
Steuermehrbelastung1.526,73 €
Lohnersatzleistung selbst (steuerfrei)12.000 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Berechnung nach §32b EStG. Alle Lohnersatzleistungen (ALG I, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld etc.) sind selbst steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf das reguläre Einkommen. Eine Pflichtveranlagung ist dann erforderlich.
LohnersatzleistungSteuersatz mit PVSteuermehrbelastung
2.000 €20,62 %273,90 €
5.000 €21,50 %668,12 €
8.000 €22,34 %1.045,40 €
12.000 €23,41 %1.526,73 €
18.000 €24,93 %2.211,76 €
24.000 €26,63 %2.978,84 €
30.000 €27,86 %3.531,99 €
40.000 €29,53 %4.280,38 €
Basis: zu versteuerndes Einkommen 45.000 €

Steuermehrbelastung: zvE × Lohnersatzleistung

zvE € / Lohnersatz €3.000 €6.000 €10.000 €15.000 €20.000 €30.000 €
20.000 €448 €818 €1.231 €1.660 €2.027 €2.650 €
30.000 €400 €760 €1.195 €1.683 €2.129 €2.933 €
40.000 €399 €775 €1.246 €1.797 €2.318 €3.387 €
50.000 €419 €823 €1.340 €1.960 €2.677 €3.624 €
60.000 €450 €889 €1.605 €2.210 €2.741 €3.624 €
80.000 €383 €740 €1.178 €1.674 €2.120 €2.891 €
100.000 €309 €600 €964 €1.383 €1.767 €2.447 €

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG ist eine steuerliche Regelung, die dafür sorgt, dass bestimmte steuerfreie Einnahmen trotzdem den Steuersatz erhöhen. Wer also Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Krankengeld bezogen hat, muss auf sein reguläres Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen.

Welche Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?

Diese Leistungen sind selbst steuerfrei – trotzdem lösen sie die Pflicht zur Steuererklärung aus, wenn der Jahresbetrag über 410 Euro liegt.

Berechnung des Progressionsvorbehalts (§32b EStG)

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Durchschnittssteuersatz auf zvE + Lohnersatzleistung ermitteln
  2. Diesen erhöhten Steuersatz auf das reguläre zvE anwenden
  3. Differenz zur normalen Steuer = Steuermehrbelastung

Je höher das reguläre Einkommen und je höher die Lohnersatzleistung, desto stärker ist die Steuermehrbelastung durch den Progressionsvorbehalt.

Pflicht zur Steuererklärung

Wer im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung, §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das Finanzamt berechnet dann die Steuermehrbelastung und kann Nachzahlungen festsetzen. Es empfiehlt sich, während des Leistungsbezugs Rücklagen für die Steuernachzahlung zu bilden.

Häufig gestellte Fragen

§32b EStG: Steuerfreie Lohnersatzleistungen (ALG I, Elterngeld etc.) erhöhen nicht die Bemessungsgrundlage, aber den Steuersatz auf das reguläre Einkommen.

ALG I, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld und Leistungen aus ausländischen Sozialversicherungen.

Durchschnittssteuersatz auf (zvE + Lohnersatz) × zvE = Steuer mit PV. Differenz zur normalen Steuer = Mehrbelastung.

Pflichtveranlagung ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr (§46 EStG). Das Finanzamt setzt dann die Mehrbelastung fest.

Werbungskosten erhöhen, Sonderausgaben (Riester, Rürup) nutzen, Handwerkerleistungen absetzen, Elterngeld in einkommensschwächere Jahre legen.