Privatinsolvenz-Rechner

Restschuldbefreiung, monatliche Zahlung und Verfahrenskosten berechnen

Personen
Erlassene Schulden nach 3 Jahren
41.011 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Verfahrensdauer3 Jahre (36 Monate)
Restschuldbefreiung voraussichtlich2029
Gesamtzahlungen (Einkommens-AP)5.489 €
Vermögensverwertung0 €
Erlassene Schulden41.011 €
Erlassquote82,0 %
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ist vereinfacht dargestellt. Der tatsächlich pfändbare Betrag kann abweichen. Für eine Insolvenzberatung wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle (kostenlos) oder einen Insolvenzrechtsanwalt.
MonatPhaseWas passiert?
JetztAntragstellungInsolvenzantrag beim Amtsgericht, ggf. Stundung der Verfahrenskosten
Monat 1EröffnungGericht eröffnet das Insolvenzverfahren, Treuhänder wird bestellt
Monat 2Wohlverhaltensperiode beginntPfändbares Einkommen wird monatlich an Treuhänder abgeführt
Monat 12Jahr 1 abgeschlossenBisher gezahlt: 1.830 €
Monat 24Jahr 2 abgeschlossenBisher gezahlt: 3.659 €
Monat 36RestschuldbefreiungErlassene Schulden: 41.011 € – Neustart möglich!
Pfändungsfreibetrag: 1.491,75 €/Monat | Monatliche Zahlung: 152,48 € | Gesamtzahlung über 3 Jahre: 5.489 €

Erlassene Schulden nach 3 Jahren (ohne Vermögen)

Schulden € / Netto €1.200 €1.500 €1.800 €2.200 €2.800 €4.000 €
10.000 €6.500 €6.411 €3.171 €0 €0 €0 €
20.000 €16.500 €16.411 €13.171 €8.851 €2.371 €0 €
50.000 €46.500 €46.411 €43.171 €38.851 €32.371 €19.411 €
80.000 €76.500 €76.411 €73.171 €68.851 €62.371 €49.411 €
120.000 €116.500 €116.411 €113.171 €108.851 €102.371 €89.411 €
200.000 €196.500 €196.411 €193.171 €188.851 €182.371 €169.411 €
Unterhaltspflichtige Personen: 0 | Freibetrag: 1.491,75 €/Monat

Privatinsolvenz in Deutschland: Der Weg aus den Schulden

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist in Deutschland der gesetzliche Weg für überschuldete Privatpersonen, um schuldenfrei neu zu starten. Seit der Reform 2020 dauert das Verfahren nur noch 3 Jahre – früher waren es 6 Jahre.

Ablauf der Privatinsolvenz in 3 Schritten

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch: Vor dem Insolvenzantrag muss ein Einigungsversuch mit allen Gläubigern unternommen werden. Eine anerkannte Schuldnerberatung hilft dabei kostenlos.
  2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Das Amtsgericht eröffnet das Verfahren. Ein Treuhänder wird bestellt, der das pfändbare Einkommen einzieht und verwertbares Vermögen veräußert.
  3. Wohlverhaltensperiode (3 Jahre): Der Schuldner muss bestimmte Pflichten erfüllen (Erwerbsobliegenheit, Auskunftspflicht). Nach 3 Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung.

Pfändungsfreibetrag: Was bleibt zum Leben?

Der Pfändungsfreibetrag stellt sicher, dass Schuldner während der Insolvenz ihr Existenzminimum behalten. Er beträgt 2024:

Kosten der Privatinsolvenz

Das Verfahren ist nicht kostenlos, aber bei Mittellosigkeit können die Kosten gestundet werden (§ 4a InsO):

Häufig gestellte Fragen

Seit 2020 nur noch 3 Jahre Wohlverhaltensperiode nach § 300 InsO. Danach Restschuldbefreiung.

1.491,75 € für Alleinstehende. Je unterhaltspflichtiger Person +560,36 €. Vom Mehreinkommen ca. 30 % pfändbar.

Das Einkommen bis zum Freibetrag bleibt komplett erhalten. Nur der Anteil darüber wird (ca. 30 %) an den Treuhänder abgeführt.

Ca. 3.500 € (Gericht + Treuhänder). Bei Mittellosigkeit können Kosten gestundet und aus späterer Einkommenssteigerung zurückgezahlt werden.

Alle verbleibenden Schulden nach 3 Jahren, abzüglich der geleisteten Zahlungen. Ausnahmen: Unterhaltsschulden, vorsätzlich unerlaubt begangene Schulden.