GKV vs. PKV: Die wichtigsten Unterschiede
Gut verdienende Angestellte, Selbstständige und Beamte haben die Wahl zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Beide Systeme haben klare Vor- und Nachteile, die besonders im Hinblick auf Langzeitkosten sorgfältig abgewogen werden sollten.
GKV-Beiträge 2026: So funktioniert die Berechnung
In der GKV zahlen Sie einen prozentualen Anteil Ihres Bruttogehalts:
- Gesamtbeitragssatz: ca. 15,9 % (inkl. Zusatzbeitrag Ø 1,3 %)
- Arbeitnehmer-Anteil: ca. 8,05 % (Hälfte des Gesamtbeitrags)
- Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 €/Monat (2026)
- Maximal GKV-Beitrag AN: ca. 415 €/Monat
- Familienversicherung: Kinder und nicht verdienende Partner kostenlos mitversichert
PKV-Beiträge: Individuelle Kalkulation
PKV-Beiträge hängen von Alter, Gesundheitszustand und gewählten Tarifen ab. Vorteile:
- Bessere Leistungen (Chefarzt, Einzelzimmer, kürzere Wartezeiten)
- Arbeitgeberzuschuss: max. 50 % des GKV-Beitrags (für Angestellte)
- Altersrückstellungen senken den Beitrag im Rentenalter
- Beitragsrückerstattung bei Nichtbeanspruchung möglich
Nachteile: Höhere Beiträge für Familien mit Kindern, Beitragssteigerungen im Alter, kein Wechsel zurück in GKV ohne Weiteres.
Altersrückstellungen: Langfristiger Kostenpuffer
Ein Alleinstellungsmerkmal der PKV sind die Altersrückstellungen. Jeder PKV-Versicherte spart über seine Berufsjahre einen Teil des Beitrags an. Diese Rückstellungen werden im Rentenalter aufgelöst und senken den Beitrag – anders als in der GKV, wo der Beitrag proportional zur Rente bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Angestellte benötigen ein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: ca. 69.300 €/Jahr). Das Einkommen muss in zwei Kalenderjahren hintereinander über dieser Grenze liegen. Selbstständige und Beamte können jederzeit in die PKV.
Ein Teil jedes Beitrags wird angespart und verzinst. Im Rentenalter werden diese Rückstellungen aufgelöst und senken den Beitrag. Beim Wechsel zu einer anderen PKV können portierte Rückstellungen mitgenommen werden.
Gesamtbeitragssatz ca. 15,9 % (14,6 % gesetzlich + Ø 1,3 % Zusatzbeitrag). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich je hälftig. Beitragsbemessungsgrenze: 5.175 €/Monat.
Ältere Menschen verursachen höhere Gesundheitskosten. Medizinischer Fortschritt und Demografie treiben die Beiträge. Historisch: 2–5 % jährlich. Altersrückstellungen sollen diesen Effekt dämpfen.
Der AG-Zuschuss entfällt – Sie zahlen den vollen Beitrag selbst. Altersrückstellungen mindern den Beitrag. Ein Wechsel in die GKV ist im Rentenalter nur unter engen Voraussetzungen möglich (KVdR: 9 Jahre Pflichtmitgliedschaft in der zweiten Hälfte des Berufslebens).