Pflegekosten in Deutschland 2026
Pflege ist teuer: Stationäre Pflegeheime kosten je nach Bundesland und Einrichtung durchschnittlich 2.500 bis 4.500 € monatlich. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil – den Rest trägt der Pflegebedürftige als Eigenanteil, meist aus Rente, Ersparnissen oder mit Unterstützung der Familie.
Leistungen der Pflegekasse nach Pflegegrad (2026)
Je nach Pflegegrad unterscheiden sich die Leistungen erheblich:
- Stationär: PG 1: 125 €, PG 2: 770 €, PG 3: 1.262 €, PG 4: 1.775 €, PG 5: 2.005 € pro Monat
- Pflegegeld (ambulant): PG 2: 332 €, PG 3: 573 €, PG 4: 765 €, PG 5: 947 € pro Monat
- Pflegesachleistungen: PG 2: 761 €, PG 3: 1.432 €, PG 4: 1.778 €, PG 5: 2.200 € pro Monat
Zuschläge nach Verweildauer
Seit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gibt es seit 2022 Zuschläge auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE):
- 1. Jahr: 15% des EEE werden erstattet
- 2. Jahr: 30% des EEE werden erstattet
- 3. Jahr: 50% des EEE werden erstattet
- Ab dem 4. Jahr: 75% des EEE werden erstattet
Was tun wenn das Geld nicht reicht?
Wer die Pflegekosten nicht selbst tragen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII) vom Sozialamt. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 können Kinder erst bei einem Jahreseinkommen über 100.000 € zum Unterhalt herangezogen werden.
Häufig gestellte Fragen
Bei Heimkosten von 4.000 €/Monat und Pflegegrad 3: ca. 2.738 € Eigenanteil (Pflegekasse zahlt 1.262 €). Durch Verweildauerzuschläge sinkt der Eigenanteil nach Jahren deutlich.
Stationär: PG 2: 770 €, PG 3: 1.262 €, PG 4: 1.775 €, PG 5: 2.005 €/Monat. Zusätzlich Verweildauerzuschläge nach § 43c SGB XI ab dem 1. Jahr.
Seit 2022 erstattet die Pflegekasse einen Teil des Eigenanteils: 15% im 1. Jahr, 30% im 2. Jahr, 50% im 3. Jahr, 75% ab dem 4. Jahr.
Pflegegeld (z.B. PG 3: 573 €) erhalten pflegende Angehörige. Sachleistungen (z.B. PG 3: 1.432 €) werden für professionelle Pflegedienste gewährt. Beide Leistungen können kombiniert werden.
Sozialamt zahlt Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Kinder werden erst ab 100.000 € Jahreseinkommen herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).