Nebenverdienst-Rechner

Steuern auf Nebenjob berechnen – Minijob, Midijob, Selbständig

€/Monat
€/Monat
Netto aus Nebenverdienst
392 €/Monat
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Nebenverdienst brutto400 €
Steuer auf Nebenverdienst8 €
SV-Beiträge Nebenjob0,00 €
Netto aus Nebenverdienst392 €
Effektive Abgabenquote Nebenjob2,0 %
Gesamtnetto ohne Nebenjob1.878 €
Gesamtnetto mit Nebenjob2.270 €
Mehr Netto durch Nebenjob392 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Mehrere Arbeitsverhältnisse neben dem Hauptjob: ab dem 2. Arbeitsverhältnis gilt Steuerklasse VI (Lohnsteuer ohne Freibeträge). Genauere Berechnung beim Finanzamt oder Steuerberater.
Hauptjob BruttoEffektiver Steuersatz NebenjobNetto aus Nebenjob/Monat
2.000 €/Monat27,2 %291 €
2.500 €/Monat29,4 %282 €
3.000 €/Monat31,6 %274 €
4.000 €/Monat35,9 %256 €
5.000 €/Monat40,3 %239 €
6.000 €/Monat44,3 %223 €
Nebenverdienst: 400 €/Monat (selbständig, ESt-Berechnung). Soli eingeschlossen.
Nettoverdienst aus Nebenjob bei verschiedenen Haupteinkommen und Nebenverdienstarten.

Netto aus Nebenjob monatlich (€) – Typ: Selbständig

Nebenverdienst € / Hauptjob Brutto €2.000 €3.000 €4.000 €6.000 €8.000 €10.000 €
200 €146 €138 €129 €111 €111 €111 €
400 €291 €274 €256 €223 €223 €223 €
600 €434 €408 €382 €334 €334 €334 €
1.000 €715 €671 €628 €557 €557 €557 €
1.500 €1.056 €991 €925 €835 €835 €835 €
2.000 €1.386 €1.299 €1.110 €1.114 €1.114 €1.114 €

Nebenverdienst und Steuern in Deutschland

Wer neben dem Hauptberuf dazuverdient, muss die steuerlichen Auswirkungen kennen. Je nach Art des Nebenjobs (Minijob, Midijob oder selbständig) gelten verschiedene Steuer- und Sozialversicherungsregeln. Im Grundsatz gilt: Jeder Nebenverdienst erhöht das zu versteuernde Einkommen und damit durch die Progression auch den Steuersatz auf das Gesamteinkommen.

Minijob: Die günstigste Option bis 556 €

Der Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist bis 556 € monatlich (2026) die steuerlich attraktivste Option für Arbeitnehmer:

Midijob: Übergangsbereich 556–2.000 €

Im Übergangsbereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die linear auf die vollen Beiträge ansteigen. Arbeitgeber zahlen stets den vollen AG-Anteil. Midijobs bieten SV-Schutz (KV, RV, ALV) bei reduzierten Arbeitnehmerkosten.

Selbständiger Nebenjob: Steuer-Progression beachten

Wer selbständig nebenverdient, muss den Gewinn in der Steuererklärung angeben. Der Nebenverdienst erhöht das zvE und damit durch den progressiven Steuertarif auch den Steuersatz auf das Gesamteinkommen. Vorteil: Betriebsausgaben können abgezogen werden. Bei Gewerbe: ab 25.000 € Umsatz Umsatzsteuer-Pflicht (Kleinunternehmerregelung).

Meldepflichten beachten

Selbständige Nebeneinkünfte über 410 € jährlich müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Bei gewerblicher Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Pflicht (ca. 30 € Gebühr). Das Finanzamt setzt nach der ersten Steuererklärung ggf. Vorauszahlungen für das Folgejahr fest.

Häufig gestellte Fragen

Kein Nebenverdienst ist wirklich steuerfrei. Beim Minijob (bis 556 €/Monat) zahlen Sie nur 2% Pauschsteuer. Selbständige Einkünfte über 410 €/Jahr sind immer in der Steuererklärung anzugeben.

556 Euro monatlich (dynamisch: 10 × Mindestlohn × 43 Stunden). Der Arbeitnehmer zahlt 2% Pauschsteuer, der Arbeitgeber 28% Abgaben.

556,01 € bis 2.000 €/Monat. Arbeitnehmer zahlen reduzierte SV-Beiträge (gleitend von fast 0% auf volle Sätze). Arbeitgeber zahlt immer den vollen AG-Anteil.

Selbständige Einkünfte über 410 €/Jahr: ja, in der Steuererklärung. Gewerbe: Gewerbeanmeldung Pflicht. Minijob: Meldung übernimmt der Arbeitgeber.

Minijob ist am günstigsten (2% Steuer), aber begrenzt auf 556 €/Monat. Für höhere Beträge bietet der Midijob reduzierte SV-Beiträge. Selbständig: Betriebsausgaben abziehbar, aber volle Einkommensteuer-Progression.