Nebenverdienst und Steuern in Deutschland
Wer neben dem Hauptberuf dazuverdient, muss die steuerlichen Auswirkungen kennen. Je nach Art des Nebenjobs (Minijob, Midijob oder selbständig) gelten verschiedene Steuer- und Sozialversicherungsregeln. Im Grundsatz gilt: Jeder Nebenverdienst erhöht das zu versteuernde Einkommen und damit durch die Progression auch den Steuersatz auf das Gesamteinkommen.
Minijob: Die günstigste Option bis 556 €
Der Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist bis 556 € monatlich (2026) die steuerlich attraktivste Option für Arbeitnehmer:
- Arbeitnehmer: Nur 2% Pauschsteuer, keine SV-Pflicht
- Arbeitgeber: 13% KV + 15% RV + 2% Pauschsteuer (gesamt ca. 30%)
- Keine Auswirkung auf den Lohnsteuersatz des Hauptjobs
- Kein Krankengeld, kein Arbeitslosengeld aus dem Minijob
Midijob: Übergangsbereich 556–2.000 €
Im Übergangsbereich zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die linear auf die vollen Beiträge ansteigen. Arbeitgeber zahlen stets den vollen AG-Anteil. Midijobs bieten SV-Schutz (KV, RV, ALV) bei reduzierten Arbeitnehmerkosten.
Selbständiger Nebenjob: Steuer-Progression beachten
Wer selbständig nebenverdient, muss den Gewinn in der Steuererklärung angeben. Der Nebenverdienst erhöht das zvE und damit durch den progressiven Steuertarif auch den Steuersatz auf das Gesamteinkommen. Vorteil: Betriebsausgaben können abgezogen werden. Bei Gewerbe: ab 25.000 € Umsatz Umsatzsteuer-Pflicht (Kleinunternehmerregelung).
Meldepflichten beachten
Selbständige Nebeneinkünfte über 410 € jährlich müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Bei gewerblicher Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Pflicht (ca. 30 € Gebühr). Das Finanzamt setzt nach der ersten Steuererklärung ggf. Vorauszahlungen für das Folgejahr fest.
Häufig gestellte Fragen
Kein Nebenverdienst ist wirklich steuerfrei. Beim Minijob (bis 556 €/Monat) zahlen Sie nur 2% Pauschsteuer. Selbständige Einkünfte über 410 €/Jahr sind immer in der Steuererklärung anzugeben.
556 Euro monatlich (dynamisch: 10 × Mindestlohn × 43 Stunden). Der Arbeitnehmer zahlt 2% Pauschsteuer, der Arbeitgeber 28% Abgaben.
556,01 € bis 2.000 €/Monat. Arbeitnehmer zahlen reduzierte SV-Beiträge (gleitend von fast 0% auf volle Sätze). Arbeitgeber zahlt immer den vollen AG-Anteil.
Selbständige Einkünfte über 410 €/Jahr: ja, in der Steuererklärung. Gewerbe: Gewerbeanmeldung Pflicht. Minijob: Meldung übernimmt der Arbeitgeber.
Minijob ist am günstigsten (2% Steuer), aber begrenzt auf 556 €/Monat. Für höhere Beträge bietet der Midijob reduzierte SV-Beiträge. Selbständig: Betriebsausgaben abziehbar, aber volle Einkommensteuer-Progression.