Lohnfortzahlung-Rechner

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall berechnen – 6 Wochen Arbeitgeber, dann Krankengeld

€/Monat
€/Monat
Tage
Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber
3.500 €
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Tagesbrutto (inkl. variable Vergütung)116,67 €
Lohnfortzahlungs-Tage (max. 42)30 Tage
Lohnfortzahlung brutto (100 % des Gehalts)3.500 €
Kein Krankengeld (unter 43 Tage)
Gesamtauszahlung3.500 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Das Referenzprinzip (§ 4 EFZG) besagt, dass die Lohnfortzahlung dem Verdienst der letzten 13 Wochen (oder 3 Monate) entspricht. Die Berechnung ist vereinfacht. Sozialabgaben und Steuer sind Näherungswerte. Bei neuer Erkrankung (anderes Krankheitsbild oder neue 6-Wochen-Periode nach mehr als 6 Monaten) beginnt die Lohnfortzahlung erneut.
PhaseDauerZahlerTagessatzGesamt Phase
Woche 1–2 (Tage 1–14)14 TageLohnfortzahlung116,67 €1.633 €
Woche 3–4 (Tage 15–28)14 TageLohnfortzahlung116,67 €1.633 €
Woche 5–6 (Tage 29–42)14 TageLohnfortzahlung116,67 €1.633 €
Woche 7+ (ab Tag 43)14 TageKrankengeld (KV)70,18 €983 €
Monat 4–656 TageKrankengeld (KV)70,18 €3.930 €
Bis 78 Wochen (1,5 Jahre)56 TageKrankengeld (KV)70,18 €3.930 €
Krankengeld wird für maximal 78 Wochen (1,5 Jahre) pro Erkrankung gezahlt. Danach: Bürgergeld oder Erwerbsminderungsrente prüfen.
Kleinbetriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern können über die U1-Umlage ca. 80 % der Lohnfortzahlungskosten erstattet bekommen. Der Beitragssatz zur U1-Umlage variiert je nach Krankenkasse (ca. 1,5–3,5 % des Bruttolohns).

Arbeitgeber-Lohnfortzahlungskosten (brutto, €) nach Gehalt × Krankheitstagen

Gehalt €/Monat / Krankheitstage7 Tage14 Tage21 Tage30 Tage42 Tage
2.000 €562 €1.125 €1.687 €2.410 €3.374 €
3.000 €844 €1.687 €2.531 €3.615 €5.061 €
4.000 €1.125 €2.249 €3.374 €4.820 €6.748 €
5.000 €1.406 €2.812 €4.218 €6.025 €8.435 €
6.000 €1.687 €3.374 €5.061 €7.230 €10.122 €
8.000 €2.249 €4.499 €6.748 €9.640 €13.496 €

Wie funktioniert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Wenn Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten können, greift die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Der Arbeitgeber zahlt für die ersten 6 Wochen (42 Kalendertage) das volle Gehalt weiter. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung und zahlt Krankengeld.

Das Referenzprinzip: Was gehört zur Lohnfortzahlung?

Nach § 4 EFZG gilt das Referenzprinzip: Der Arbeitnehmer soll so gestellt werden, als hätte er gearbeitet. Das umfasst:

Krankengeld: Was zahlt die Krankenkasse ab Woche 7?

Ab dem 43. Krankheitstag zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld:

Wann beginnt die 6-Wochen-Frist erneut?

Bei einer neuen Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Lohnfortzahlung erneut, wenn:

Arbeitgeberkosten und U1-Umlage

Für Arbeitgeber ist die Lohnfortzahlung eine erhebliche Kostenbelastung. Kleinbetriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern können sich über die U1-Umlage einen Teil der Kosten erstatten lassen. Der Erstattungssatz hängt vom gewählten U1-Tarif ab und liegt häufig zwischen 40 % und 80 % der Bruttofortzahlungskosten.

Häufig gestellte Fragen

6 Wochen (42 Kalendertage) in voller Höhe. Ab dem 43. Tag zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

70 % des Bruttolohns, max. 90 % des Nettolohns. Deckelung an der Beitragsbemessungsgrenze (ca. 116 €/Tag in 2026).

Die Fortzahlung orientiert sich am tatsächlichen Verdienst inkl. variable Bestandteile der letzten 13 Wochen (§ 4 EFZG).

Bei anderer Erkrankungsursache sofort. Bei gleicher Ursache: nach 6 Monaten Pause und im neuen Kalenderjahr nach 12 Monaten seit erster Erkrankung.

Erstattung für Kleinbetriebe (bis 30 AN): 40–80 % der Lohnfortzahlungskosten werden erstattet. Finanziert durch monatliche U1-Beiträge.