Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner

Steuerermäßigung nach § 35a EStG berechnen – 20 % der Kosten, bis zu 4.000 €/Jahr

€/Jahr
Steuerermäßigung haushaltsnahe Dienstleistungen
1.000 €
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Höchstbetrag Jahreskosten (Dienstleister)20.000 €
Absetzbare Kosten5.000 €
Kosten über Limit (nicht absetzbar)
20 % der absetzbaren Kosten1.000 €
Max. Jahresermäßigung4.000 €
Verbleibender Jahresrahmen4.000 €
Tatsächliche Steuerermäßigung1.000 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Steuerermäßigung gilt nur für Leistungen im eigenen Haushalt. Zahlung muss unbar erfolgen. Kinderbetreuungskosten können alternativ als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) geltend gemacht werden – prüfen Sie, was günstiger ist. § 35a Abs. 2 EStG.
DienstleistungKosten/JahrArtSteuererstattung
Hausreinigung (Putzfrau)3.600 €Dienstleister720 €
Gartenpflege1.500 €Dienstleister300 €
Kinderbetreuung im Haushalt10.000 €Dienstleister2.000 €
Ambulanter Pflegedienst12.000 €Dienstleister2.400 €
Winterdienst (Schneeräumen)600 €Dienstleister120 €
Umzugsdienstleistungen2.000 €Dienstleister400 €
Minijob-Haushaltshilfe (12 Monate)2.400 €Minijob480 €
Minijob: max. 510 €/Jahr. Dienstleister/Firma: max. 4.000 €/Jahr. Angaben sind Richtwerte.
Minijob-Limit: max. 510 €/Jahr Erstattung (bei 2.550 € Kosten ausgeschöpft). Dienstleister: max. 4.000 €/Jahr Erstattung.
Kosten/JahrMinijob (max. 510 €)Dienstleister (max. 4.000 €)Vorteil Dienstleister
1.000 €200 €200 €
2.000 €400 €400 €
2.550 €510 €510 €
5.000 €510 €1.000 €+490 €
10.000 €510 €2.000 €+1.490 €
15.000 €510 €3.000 €+2.490 €
20.000 €510 €4.000 €+3.490 €

Steuererstattung für Dienstleister (€) bei verschiedenen Jahreskostenhöhen

Kosten €/Jahr / Erstattungssatz %10 %15 %20 %25 %30 %
1.000 €100 €150 €200 €250 €300 €
2.000 €200 €300 €400 €500 €600 €
5.000 €500 €750 €1.000 €1.250 €1.500 €
10.000 €1.000 €1.500 €2.000 €2.500 €3.000 €
15.000 €1.500 €2.250 €3.000 €3.750 €4.000 €
20.000 €2.000 €3.000 €4.000 €4.000 €4.000 €

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten Tätigkeiten, die üblicherweise von Haushaltsmitgliedern selbst erbracht werden: Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung, Pflege und Betreuung. Für solche Leistungen können Sie nach § 35a Abs. 2 EStG eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen geltend machen.

Höchstbeträge und Grenzen

Je nach Beschäftigungsform gelten unterschiedliche Höchstbeträge:

Kombination mit Handwerkerkosten

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) und für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) sind separate Töpfe. Sie können beide gleichzeitig nutzen und so bis zu 5.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr erhalten.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Minijob vs. Dienstleistungsunternehmen

Für Kosten bis 2.550 €/Jahr ist ein Minijob steuerlich gleichwertig mit einem Dienstleister. Übersteigen Ihre Jahreskosten diesen Betrag, empfiehlt sich ein Dienstleistungsunternehmen: Der Höchstbetrag ist mit 4.000 €/Jahr fast achtmal höher als beim Minijob (510 €/Jahr).

Häufig gestellte Fragen

20 % der Kosten: max. 510 €/Jahr bei Minijob, max. 4.000 €/Jahr bei Dienstleistern/Firmen.

Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung im Haushalt, Pflegedienste, Winterdienst, Umzug. Alle Tätigkeiten, die typischerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden.

Minijob: max. 510 €/Jahr Erstattung. Dienstleister: max. 4.000 €/Jahr. Ab 2.550 € Jahreskosten ist der Dienstleister günstiger.

Ja, beides ist kombinierbar. Haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 €) und Handwerker (max. 1.200 €) sind unabhängige Töpfe.

Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) oder als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Vergleichen Sie, welche Option günstiger ist.