Handwerkerkosten-Rechner

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen berechnen – 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr

%
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
360 €
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Lohnkosten (absetzbar)1.800 €
Materialkosten (nicht absetzbar)1.200 €
20 % der Lohnkosten360 €
Max. Jahresbetrag1.200 €
Verbleibender Jahresrahmen1.200 €
Tatsächliche Steuerermäßigung360 €
Was wäre wenn?
Wichtig: Die Steuerermäßigung gilt nur für Arbeiten in der eigenen Wohnung/im eigenen Haushalt (keine Neubauten!). Zahlung muss unbar erfolgen (Überweisung, keine Barzahlung). Lohnkosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. § 35a Abs. 3 EStG.
Art der ArbeitBeispielrechnungLohnanteilLohnkostenSteuererstattung
Malerarbeiten2.000 €75 %1.500 €300 €
Heizungswartung400 €80 %320 €64 €
Schornsteinfeger200 €90 %180 €36 €
Gartenpflege1.000 €85 %850 €170 €
Dacharbeiten5.000 €60 %3.000 €600 €
Elektroinstallation1.500 €65 %975 €195 €
Badsanierung8.000 €50 %4.000 €800 €
Fenstereinbau3.000 €40 %1.200 €240 €
Maximale Steuerermäßigung: 1.200 € pro Jahr (= 20 % von 6.000 € Lohnkosten). Angaben sind Richtwerte.
Tipp: Wenn Ihre Lohnkosten über 6.000 € liegen, empfiehlt sich die Aufteilung der Arbeiten auf zwei Kalenderjahre, um den Jahreshöchstbetrag doppelt nutzen zu können.

Steuererstattung (€) nach Rechnungshöhe × Lohnkostenanteil

Rechnung € / Lohnanteil %30 %40 %50 %60 %70 %80 %90 %
500 €30 €40 €50 €60 €70 €80 €90 €
1.000 €60 €80 €100 €120 €140 €160 €180 €
2.000 €120 €160 €200 €240 €280 €320 €360 €
4.000 €240 €320 €400 €480 €560 €640 €720 €
6.000 €360 €480 €600 €720 €840 €960 €1.080 €
10.000 €600 €800 €1.000 €1.200 €1.200 €1.200 €1.200 €
20.000 €1.200 €1.200 €1.200 €1.200 €1.200 €1.200 €1.200 €

Handwerkerkosten steuerlich absetzen (§ 35a EStG)

Wer Handwerker für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt beschäftigt, kann 20 % der Lohnkosten direkt von der Einkommensteuer abziehen. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG beträgt maximal 1.200 Euro pro Jahr, was Lohnkosten von bis zu 6.000 Euro entspricht.

Was ist absetzbar – und was nicht?

Absetzbar sind ausschließlich die Lohnkosten, also der Arbeitslohn des Handwerkers, seine Fahrtkosten und ggf. Maschinenmiete. Nicht absetzbar sind:

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung

Kombination mit haushaltsnahen Dienstleistungen

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (max. 1.200 €/Jahr) ist kombinierbar mit der Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 €/Jahr). Zusammen sind bis zu 5.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr möglich. Beide Höchstbeträge gelten unabhängig voneinander.

Jahresplanung: Höchstbetrag optimal nutzen

Wenn Ihre geplanten Handwerkerarbeiten Lohnkosten über 6.000 Euro verursachen, sollten Sie die Aufteilung auf zwei Kalenderjahre in Betracht ziehen. Beauftragen Sie einen Teil der Arbeiten im Dezember und den Rest im Januar des Folgejahres – so können Sie den Jahreshöchstbetrag doppelt in Anspruch nehmen.

Häufig gestellte Fragen

20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr (= 6.000 Euro Lohnkosten). Materialkosten sind nicht absetzbar.

Alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt: Maler, Elektriker, Sanitär, Heizung, Dach, Garten, Schornsteinfeger.

Nein. Nur Lohnkosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten. Materialkosten müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein.

Barzahlung ist ausgeschlossen. Nur unbarer Zahlungsweg (Überweisung) wird vom Finanzamt anerkannt.

Ja, wenn Lohnkosten über 6.000 Euro liegen. Durch Aufteilung auf zwei Jahre sind bis zu 2.400 Euro Gesamterstattung möglich.