Was ist der Grundrentenzuschlag?
Der Grundrentenzuschlag (kurz: Grundrente) ist seit dem 1. Januar 2021 Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Er soll Menschen besser stellen, die lange gearbeitet, aber aufgrund geringer Löhne nur niedrige Rentenanwartschaften erworben haben.
Die Grundrente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geprüft – Rentner müssen keinen gesonderten Antrag stellen.
Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag
Für den Grundrentenzuschlag müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, Pflegezeiten)
- Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,8 EP/Jahr – wer zu viel oder zu wenig verdient hat, profitiert nicht
- Volle Grundrente ab 35 Jahren – zwischen 33 und 35 Jahren gibt es eine anteilige Leistung
Berechnung des Grundrentenzuschlags
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
- Durchschnittliche EP werden verdoppelt (maximal 0,80 EP)
- 12,5 % der ursprünglichen EP werden abgezogen
- Die Differenz (aufgestockte EP – Abzug – ursprüngliche EP) ergibt die Zuschlag-EP
- Zuschlag-EP × Rentenwert (39,32 €) × Grundrentenzeiten (max. 35 Jahre) = monatlicher Zuschlag
Einkommensprüfung – Anrechnung bei höherem Einkommen
Der Grundrentenzuschlag wird mit dem Einkommen verrechnet:
- Freibetrag Alleinstehende: 1.375 €/Monat – unterhalb davon voller Zuschlag
- Freibetrag Verheiratete: 2.145 €/Monat (gemeinsames Einkommen)
- 60 % des über dem Freibetrag liegenden Einkommens wird angerechnet
- Ab 1.759 € (allein) / 2.529 € (Ehepaar): vollständige Anrechnung
Häufig gestellte Fragen
Eine automatische Aufstockung der gesetzlichen Rente für Geringverdiener mit langer Beitragszeit. Seit 2021, kein Antrag nötig.
Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Volle Grundrente ab 35 Jahren. Zwischen 33 und 35 Jahren gibt es einen anteiligen Zuschlag.
Entgeltpunkte (EP) geben an, wie viel Sie im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst verdient haben. 1 EP entspricht dem Durchschnittsverdienst (~43.000 €/Jahr). Für die Grundrente zählen nur Jahre mit 0,3–0,8 EP.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch alle Rentenberechtigten. Seit 2021 werden die Daten mit den Finanzbehörden abgeglichen. Kein Antrag erforderlich.
Ja. Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes zählen als Grundrentenzeiten. Auch Pflegezeiten werden berücksichtigt. Das kann die Grundrentenzeit erheblich erhöhen.