Grundrentenzuschlag-Rechner

Anspruch und Höhe des Grundrentenzuschlags berechnen – inkl. Einkommensprüfung

Jahre
EP/Jahr
Grundrentenzuschlag (vor Einkommensprüfung)
326,85 €/Monat
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Grundrentenzeiten35 Jahre (volle Grundrente)
Ø EP/Jahr (bereinigt: 0,3–0,8)0.50 EP
EP aufgestockt (verdoppelt, max 0,80)0.80 EP
Abzug 12,5 %0.063 EP
EP-Differenz0.238 EP
EP-Differenz × 39.32 € × 35 Jahre326,85 €/Monat
Jährlicher Zuschlag3.922,17 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Der Grundrentenzuschlag wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und ausgezahlt. Kein gesonderter Antrag nötig. Der Rentenwert (39.32 €) gilt für 2025/2026 West.
Ø EP/Jahr33 Jahre35 Jahre38 Jahre40 Jahre45 Jahre
0.30 EP0,00 €361,25 €361,25 €361,25 €361,25 €
0.35 EP0,00 €421,46 €421,46 €421,46 €421,46 €
0.40 EP0,00 €481,67 €481,67 €481,67 €481,67 €
0.45 EP0,00 €404,26 €404,26 €404,26 €404,26 €
0.50 EP0,00 €326,85 €326,85 €326,85 €326,85 €
0.55 EP0,00 €249,44 €249,44 €249,44 €249,44 €
0.60 EP0,00 €172,03 €172,03 €172,03 €172,03 €
0.65 EP0,00 €94,61 €94,61 €94,61 €94,61 €
0.70 EP0,00 €17,20 €17,20 €17,20 €17,20 €
0.75 EP-0,00 €-60,21 €-60,21 €-60,21 €-60,21 €
0.80 EP-0,00 €-137,62 €-137,62 €-137,62 €-137,62 €
Rentenwert 39.32 €, vor Einkommensanrechnung
Grundrentenzuschlag (vor Einkommensanrechnung) nach EP und Grundrentenzeiten:

Grundrentenzuschlag/Monat (Rentenwert 39.32 €)

Ø EP/Jahr / Grundrentenzeiten33 J.35 J.38 J.40 J.42 J.45 J.
0.30 EP0,00 €361,25 €361,25 €361,25 €361,25 €361,25 €
0.40 EP0,00 €481,67 €481,67 €481,67 €481,67 €481,67 €
0.50 EP0,00 €326,85 €326,85 €326,85 €326,85 €326,85 €
0.60 EP0,00 €172,03 €172,03 €172,03 €172,03 €172,03 €
0.70 EP0,00 €17,20 €17,20 €17,20 €17,20 €17,20 €
0.80 EP-0,00 €-137,62 €-137,62 €-137,62 €-137,62 €-137,62 €
Einkommensfreibeträge 2025: Alleinstehend 1.375 €/Monat, Ehepaar 2.145 €/Monat. Ab 1.759 € (allein) / 2.529 € (Ehepaar): volle Anrechnung.

Was ist der Grundrentenzuschlag?

Der Grundrentenzuschlag (kurz: Grundrente) ist seit dem 1. Januar 2021 Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Er soll Menschen besser stellen, die lange gearbeitet, aber aufgrund geringer Löhne nur niedrige Rentenanwartschaften erworben haben.

Die Grundrente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geprüft – Rentner müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag

Für den Grundrentenzuschlag müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Berechnung des Grundrentenzuschlags

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Durchschnittliche EP werden verdoppelt (maximal 0,80 EP)
  2. 12,5 % der ursprünglichen EP werden abgezogen
  3. Die Differenz (aufgestockte EP – Abzug – ursprüngliche EP) ergibt die Zuschlag-EP
  4. Zuschlag-EP × Rentenwert (39,32 €) × Grundrentenzeiten (max. 35 Jahre) = monatlicher Zuschlag

Einkommensprüfung – Anrechnung bei höherem Einkommen

Der Grundrentenzuschlag wird mit dem Einkommen verrechnet:

Häufig gestellte Fragen

Eine automatische Aufstockung der gesetzlichen Rente für Geringverdiener mit langer Beitragszeit. Seit 2021, kein Antrag nötig.

Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten. Volle Grundrente ab 35 Jahren. Zwischen 33 und 35 Jahren gibt es einen anteiligen Zuschlag.

Entgeltpunkte (EP) geben an, wie viel Sie im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst verdient haben. 1 EP entspricht dem Durchschnittsverdienst (~43.000 €/Jahr). Für die Grundrente zählen nur Jahre mit 0,3–0,8 EP.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch alle Rentenberechtigten. Seit 2021 werden die Daten mit den Finanzbehörden abgeglichen. Kein Antrag erforderlich.

Ja. Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes zählen als Grundrentenzeiten. Auch Pflegezeiten werden berücksichtigt. Das kann die Grundrentenzeit erheblich erhöhen.