GmbH-Besteuerung: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
GmbH-Gewinne werden auf zwei Ebenen besteuert. Auf Unternehmensebene fallen Körperschaftsteuer (15 % + 5,5 % Soli = 15,825 %) und Gewerbesteuer (Messzahl 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde) an. Bei einem typischen Hebesatz von 400 % ergibt das eine Gesamtbelastung von rund 29–30 %.
GF-Gehalt als Betriebsausgabe
Das Geschäftsführergehalt ist eine Betriebsausgabe der GmbH und mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Der Gesellschafter-Geschäftsführer zahlt darauf Einkommensteuer und (bei SV-Pflicht) Sozialversicherungsbeiträge. Wichtig: Das Gehalt muss einem Drittvergleich standhalten (angemessen sein), sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Gewinnausschüttung: Abgeltungssteuer vs. Teileinkünfte
Der nach GmbH-Steuern verbleibende Gewinn kann als Dividende ausgeschüttet werden. Für Gesellschafter gibt es zwei Besteuerungsmethoden:
- Abgeltungssteuer: 25 % auf die volle Ausschüttung + Soli (= 26,375 %). Einfach und pauschal.
- Teileinkünfteverfahren (§3 Nr. 40 EStG): 60 % der Ausschüttung werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Günstig bei niedrigem persönlichem Steuersatz.
Häufig gestellte Fragen
Körperschaftsteuer 15 % + Soli 5,5 % + Gewerbesteuer (ca. 14 % bei Hebesatz 400 %). Gesamt ca. 29–30 %.
Gehalt: Betriebsausgabe der GmbH, beim GF mit ESt + SV belastet. Ausschüttung: aus versteuertem GmbH-Gewinn, beim Gesellschafter mit Abgeltungssteuer 25 %.
60 % der Ausschüttung werden mit dem persönlichen ESt-Satz (statt pauschal 25 %) besteuert. Sinnvoll bei niedrigem Steuersatz und Beteiligung über 25 %.
Abhängig von Steuersatz, GewSt-Hebesatz und SV-Pflicht. Unser Rechner vergleicht verschiedene Splits automatisch.
Beherrschende GF (über 50 % Anteile) in der Regel nicht. Minderheits-GF und GF ohne Anteile sind meist SV-pflichtig.