GKV-Beitragssätze 2026 im Überblick
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert sich über einkommensabhängige Beiträge. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6% wird durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ergänzt. Hinzu kommt die Pflegeversicherung (PV) mit 3,4% (Kinderlose: 4,0%).
Arbeitnehmer: Hälftige Aufteilung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den GKV-Beitrag grundsätzlich hälftig:
- KV: 14,6% + Zusatzbeitrag – je zur Hälfte AN und AG
- PV: 3,4% – AG zahlt stets 1,7%, AN zahlt 1,7% ± Zu-/Abschläge
- Kinderlosenzuschlag: +0,6% auf den AN-Anteil PV (ab 23 Jahren)
- Kinderabschlag: −0,25% pro Kind (2.–5. Kind), maximal −1,0%
Beitragsbemessungsgrenze 2026
Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beträgt 2026 66.150 € jährlich (5.512,50 € monatlich). Einkommen über diesem Betrag ist beitragsfrei. Wer mehr verdient, zahlt also denselben Maximalbeitrag.
Freiwillige Versicherung
Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (JAG 2026: 73.800 €) oder selbständig ist, kann sich freiwillig GKV-versichern. Dabei gilt:
- Kein Arbeitgeberzuschuss (außer bei Beschäftigung)
- Mindestbemessungsgrundlage: ca. 1.178,33 €/Monat
- Beitrag auf alle Einkunftsarten (nicht nur Gehalt)
Familienversicherung: kostenloser Schutz
Ehepartner und Kinder können beitragsfrei familienversichert sein, wenn ihr monatliches Einkommen 505 € (2026) nicht übersteigt. Für Kinder gilt diese Möglichkeit bis zum 18. Lebensjahr (Studium: bis 25 Jahre). Eine erhebliche Familienersparnis im Vergleich zur Einzelversicherung.
Häufig gestellte Fragen
14,6% allgemein + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø ca. 1,7%). Dazu 3,4% Pflegeversicherung (kinderlos: 4,0%). Alles je hälftig AG und AN.
66.150 € pro Jahr (5.512,50 €/Monat). Einkommensanteile darüber sind beitragsfrei. Der Maximalbeitrag ist damit gedeckelt.
Kinderlose über 23 Jahre zahlen +0,6% PV-Zuschlag auf den AN-Anteil. Seit 2023 gibt es dafür Abschläge für Versicherte mit mehreren Kindern (−0,25% pro Kind, max. −1%).
Ehepartner und Kinder mit Einkommen unter 505 €/Monat (2026) können kostenlos über ein GKV-Mitglied familienversichert werden.
Freiwillig Versicherte zahlen den vollen Beitrag ohne AG-Anteil. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt bei ca. 1.178,33 €/Monat, was einen Mindestbeitrag von ca. 190–200 €/Monat bedeutet.