Gehaltspfändung: Was Arbeitgeber wissen müssen
Eine Lohnpfändung stellt Arbeitgeber vor besondere Pflichten. Als Drittschuldner sind sie gesetzlich verpflichtet, den pfändbaren Teil des Gehalts direkt an den Gläubiger abzuführen. Verstöße können zur persönlichen Haftung führen.
Pfändungsfreier Grundbetrag 2024
Der Pfändungsfreibetrag nach § 850c ZPO schützt das Existenzminimum des Arbeitnehmers:
- Alleinstehend ohne Unterhaltspflichten: 1.491,75 €/Monat
- Mit 1 unterhaltspflichtiger Person: 2.052,11 €/Monat
- Mit 2 Personen: 2.612,47 €/Monat
- Mit 3 Personen: 3.172,83 €/Monat
- Mit 4 Personen: 3.733,19 €/Monat
- Mit 5 Personen: 4.012,87 €/Monat (Maximum)
Wie viel wird gepfändet?
Vom Nettoeinkommen über dem Freibetrag werden nach der Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) gestaffelt Beträge gepfändet. Die vereinfachte Regel: rund 30 % des Betrags über dem Freibetrag bis zur Vollpfändungsgrenze.
Drittschuldnerpflichten des Arbeitgebers
Als Drittschuldner muss der Arbeitgeber:
- Innerhalb von 2 Wochen die Drittschuldnererklärung abgeben (§ 840 ZPO)
- Den pfändbaren Betrag monatlich an den Gläubiger überweisen
- Bei Änderungen des Einkommens dies dem Gläubiger mitteilen
- Bei Mehrfachpfändungen die zeitliche Reihenfolge beachten
Häufig gestellte Fragen
Freibetrag 1.491,75 € (2024). Vom Mehreinkommen ca. 30 % pfändbar. Je unterhaltspflichtiger Person +560,36 € Freibetrag.
Pflichtmitteilung des Arbeitgebers an den Gläubiger: Ob und wie viel vom Lohn pfändbar ist. Frist: 2 Wochen nach Zustellung (§ 840 ZPO). Haftungsrisiko bei Nichterfüllung.
Unterhaltspfändung: Freibetrag sinkt auf ca. 1.180 €. Daher wird mehr gepfändet als bei normaler Pfändung. Unterhaltsgläubiger haben Vorrang.
Ja. Bei rechtswirksamem PfÜB muss der Arbeitgeber als Drittschuldner pfändbaren Betrag direkt an Gläubiger überweisen. Sonst haftet er persönlich.
Pfändungsfreibetrag (1.491,75 €), Aufwandsentschädigungen, Erziehungsgelder, Mutterschaftsgeld, Weihnachtsgeld (bis 50 % eines Monatsgehalts) und VWL des Arbeitgebers.