Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland
Ohne Testament gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge nach BGB §§ 1924 ff. Das Gesetz gliedert die Erben in Ordnungen:
- 1. Ordnung: Kinder (und deren Abkömmlinge) – schließen Eltern und Geschwister aus
- 2. Ordnung: Eltern und Geschwister – erben nur wenn keine Kinder vorhanden
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
Der Ehepartner steht neben diesen Ordnungen und erbt je nach Güterstand und vorhandenen Erben einen gesetzlich festgelegten Anteil.
Erbanteil des Ehepartners nach Güterstand
Der Güterstand hat erheblichen Einfluss auf das Erbrecht des Ehepartners:
- Zugewinngemeinschaft (Standard): Neben Kindern: 1/2 (1/4 gesetzlich + 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich gem. § 1371 BGB). Neben Eltern (keine Kinder): 3/4.
- Gütertrennung: Ehepartner erbt zu gleichen Teilen wie jedes Kind (bei 2 Kindern: je 1/3).
- Gütergemeinschaft: Ehepartner erbt 1/4, Kinder teilen sich 3/4.
Der Pflichtteil – Schutz naher Angehöriger
Selbst wenn ein Testament vorhanden ist, können nahe Angehörige nicht vollständig enterbt werden. Der Pflichtteil (§ 2303 BGB) beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als reiner Geldanspruch gegen den Erben geltend gemacht. Pflichtteilsberechtigt sind:
- Kinder (und deren Abkömmlinge)
- Ehepartner
- Eltern (nur wenn keine Kinder vorhanden)
Testament und Erbvertrag
Mit einem Testament können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen – solange die Pflichtteilsrechte gewahrt bleiben. Ein Erbvertrag (notariell beurkundet) bindet beide Seiten und kann die gesetzliche Erbfolge dauerhaft abändern. Für Eheleute empfiehlt sich oft ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament).
Häufig gestellte Fragen
Kinder erben zuerst (1. Ordnung), dann Eltern/Geschwister (2. Ordnung). Der Ehepartner erbt neben Kindern die Hälfte (Zugewinngemeinschaft).
In der Zugewinngemeinschaft neben Kindern: 1/2. Neben Eltern: 3/4. Bei Gütertrennung: gleicher Anteil wie jedes Kind.
1/2 des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch – Kinder, Ehepartner und Eltern können nicht vollständig enterbt werden.
Gegenseitiges Testament von Eheleuten: Der überlebende Partner erbt alles, Kinder erst beim Tod des zweiten Partners. Pflichtteilsansprüche der Kinder können im Erbfall entstehen.
Ja, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Freibetrag. Ehepartner: 500.000 € Freibetrag, Kinder: 400.000 €. Dieser Rechner berechnet nur die Erbquoten, nicht die Erbschaftsteuer.