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Gesetzliche Erbfolge, Erbquoten und Pflichtteil nach deutschem Recht berechnen

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Gesetzliche Erbfolge – Übersicht
250.000 € Nachlass
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Ehepartner (50,0 %)125.000 €
Pro Kind (25,0 %) × 262.500 € (je Kind 62.500 €)
Erbrechtliche GrundlageEhepartner erbt 1/2 (1/4 gesetzlich + 1/4 Zugewinnausgleich §1371 BGB), Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Was wäre wenn?
Hinweis: Diese Berechnung basiert auf der gesetzlichen Erbfolge (BGB §§ 1924 ff.). Erbschaftsteuer, Vermächtnisse und Auflagen sind nicht berücksichtigt. Erbschaftsteuerrechner gesondert prüfen.
ErbeGesetzliche QuoteErbanteilPflichtteil (1/2)
Ehepartner50,0 %125.000 €62.500 €
Kind 125,0 %62.500 €31.250 €
Kind 225,0 %62.500 €31.250 €
Ehepartner erbt 1/2 (1/4 gesetzlich + 1/4 Zugewinnausgleich §1371 BGB), Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Ehepartner-Erbanteil (Zugewinngemeinschaft) je nach Nachlasswert und Kinderzahl:

Erbanteil Ehepartner (€)

Nachlasswert / Anzahl Kinder012345
50.000 €50.000 €25.000 €25.000 €25.000 €25.000 €25.000 €
100.000 €100.000 €50.000 €50.000 €50.000 €50.000 €50.000 €
200.000 €200.000 €100.000 €100.000 €100.000 €100.000 €100.000 €
500.000 €500.000 €250.000 €250.000 €250.000 €250.000 €250.000 €
1.000.000 €1.000.000 €500.000 €500.000 €500.000 €500.000 €500.000 €
2.000.000 €2.000.000 €1.000.000 €1.000.000 €1.000.000 €1.000.000 €1.000.000 €

Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland

Ohne Testament gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge nach BGB §§ 1924 ff. Das Gesetz gliedert die Erben in Ordnungen:

Der Ehepartner steht neben diesen Ordnungen und erbt je nach Güterstand und vorhandenen Erben einen gesetzlich festgelegten Anteil.

Erbanteil des Ehepartners nach Güterstand

Der Güterstand hat erheblichen Einfluss auf das Erbrecht des Ehepartners:

Der Pflichtteil – Schutz naher Angehöriger

Selbst wenn ein Testament vorhanden ist, können nahe Angehörige nicht vollständig enterbt werden. Der Pflichtteil (§ 2303 BGB) beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als reiner Geldanspruch gegen den Erben geltend gemacht. Pflichtteilsberechtigt sind:

Testament und Erbvertrag

Mit einem Testament können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen – solange die Pflichtteilsrechte gewahrt bleiben. Ein Erbvertrag (notariell beurkundet) bindet beide Seiten und kann die gesetzliche Erbfolge dauerhaft abändern. Für Eheleute empfiehlt sich oft ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament).

Häufig gestellte Fragen

Kinder erben zuerst (1. Ordnung), dann Eltern/Geschwister (2. Ordnung). Der Ehepartner erbt neben Kindern die Hälfte (Zugewinngemeinschaft).

In der Zugewinngemeinschaft neben Kindern: 1/2. Neben Eltern: 3/4. Bei Gütertrennung: gleicher Anteil wie jedes Kind.

1/2 des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch – Kinder, Ehepartner und Eltern können nicht vollständig enterbt werden.

Gegenseitiges Testament von Eheleuten: Der überlebende Partner erbt alles, Kinder erst beim Tod des zweiten Partners. Pflichtteilsansprüche der Kinder können im Erbfall entstehen.

Ja, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Freibetrag. Ehepartner: 500.000 € Freibetrag, Kinder: 400.000 €. Dieser Rechner berechnet nur die Erbquoten, nicht die Erbschaftsteuer.