Effektivzinsrechner
Berechnen Sie den Effektivzins nach PAngV aus Sollzins und Gebühren, oder ermitteln Sie umgekehrt den Sollzins zu einem gewünschten Effektivzins. Vergleichen Sie Kreditangebote richtig.
Kostenaufschlüsselung
Sollzins vs. Effektivzins
Der Sollzins ist der reine Zinssatz ohne Gebühren. Der Effektivzins (nach PAngV) enthält alle Kosten und ermöglicht einen echten Vergleich von Kreditangeboten. Bei einem seriösen Kredit ohne Gebühren entsprechen sich beide Werte.
Effektivzins bei verschiedenen Sollzinsen und Gebühren
| Sollzins / Gebühren | Keine | 100 € | 200 € | 500 € | 1.000 € |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 % | 3,00 % | 3,25 % | 3,50 % | 4,27 % | 5,59 % |
| 4 % | 4,00 % | 4,25 % | 4,51 % | 5,28 % | 6,61 % |
| 5 % | 5,00 % | 5,26 % | 5,51 % | 6,29 % | 7,63 % |
| 6 % | 6,00 % | 6,26 % | 6,52 % | 7,30 % | 8,65 % |
| 7 % | 7,00 % | 7,26 % | 7,52 % | 8,31 % | 9,67 % |
| 8 % | 8,00 % | 8,26 % | 8,52 % | 9,32 % | 10,70 % |
| 9 % | 9,00 % | 9,26 % | 9,53 % | 10,33 % | 11,72 % |
Sollzins vs. Effektivzins: Der entscheidende Unterschied
Viele Verbraucher verwechseln Sollzins und Effektivzins. Der Unterschied ist jedoch entscheidend für den echten Kostenvergleich von Kreditangeboten.
Sollzins (früher: Nominalzins)
- Reiner Zinssatz für das Darlehen
- Enthält keine Gebühren
- Nicht für Vergleiche geeignet
- Immer ≤ Effektivzins
Effektivzins (PAngV)
- Enthält alle Kosten
- Gesetzlich Pflichtangabe
- Einzige Vergleichsgröße
- Immer ≥ Sollzins
Wenn zwei Banken denselben Sollzins anbieten, aber eine Bearbeitungsgebühr erhebt, ist ihr Effektivzins höher – und damit das Angebot teurer. Unser Rechner macht diesen Unterschied sichtbar.
Die Formel: Berechnung des Effektivzinses
Der Effektivzins wird über den internen Zinsfuß (IRR) nach der Newton-Raphson-Methode berechnet. Es gibt keine einfache geschlossene Formel – der Wert muss iterativ ermittelt werden.
Nettodarlehen = Σ (Rate_m / (1 + r)^m) für m = 1 bis n
Nettodarlehen = Darlehensbetrag − Bearbeitungsgebühr − sonstige Vorkosten
Jahreszins (Effektivzins) = (1 + r)^12 − 1
Wichtig: Der Effektivzins nach PAngV verwendet eine vereinfachte monatliche Periodisierung. Bei der genauen Berechnung nach EU-Richtlinie werden tagesbasierte Cashflows verwendet. Unser Rechner folgt der praxisüblichen monatlichen Methode.
Beispielrechnung: Effektivzins mit Gebühren
Kredit mit Bearbeitungsgebühr
Kreditbetrag: 20.000 €
Sollzins: 5,0 % p.a.
Laufzeit: 48 Monate
Bearbeitungsgebühr: 200 €
Effektivzins: 5,52 % p.a.
Mehrkosten durch Gebühr: Die 200 € erhöhen den effektiven Zinssatz um 0,52 Prozentpunkte.
Im Vergleich: Ein Kredit ohne Gebühr aber mit 5,5 % Sollzins kostet letztendlich genauso viel wie ein Kredit mit 5,0 % Sollzins und 200 € Bearbeitungsgebühr – denn beide haben denselben Effektivzins von ca. 5,5 %. Der Effektivzinsvergleich macht diese Gleichwertigkeit sichtbar.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Effektivzins (auch: effektiver Jahreszinssatz) ist die vollständige Darstellung der jährlichen Kreditkosten als Prozentzahl. Er enthält Sollzins und alle weiteren vertraglich festgelegten Kosten. Er ist nach der PAngV (Preisangabenverordnung) und der EU-Verbraucherkreditrichtlinie Pflichtbestandteil jedes Kreditangebots.
Der Sollzins ist der reine Kapitalzins – der Preis für das Ausleihen des Geldes. Der Effektivzins enthält zusätzlich alle Kosten wie Bearbeitungsgebühren oder Pflichtversicherungen. Bei einem Kredit ohne Nebenkosten sind beide Werte identisch. Sobald Kosten hinzukommen, ist der Effektivzins stets höher als der Sollzins.
Der Effektivzins wird über die IRR-Methode (interner Zinsfuß) berechnet: Man sucht den Zinssatz, bei dem der Barwert aller zukünftigen Zahlungen genau dem Nettodarlehen (Darlehensbetrag minus Vorkosten) entspricht. Da es keine direkte Formel gibt, wird numerisch iteriert (Newton-Raphson-Verfahren).
Pflichtmäßig enthalten: Sollzins, einmalige Bearbeitungsgebühren, laufende Kontogebühren, Pflichtversicherungen. Nicht enthalten: freiwillige Versicherungen, Kontoführungsgebühren für ein reguläres Girokonto, Notarkosten, Grundbuchkosten. Ob eine Restschuldversicherung Pflicht oder freiwillig ist, beeinflusst deren Einbeziehung in den Effektivzins.
Der Gesetzgeber hat den Effektivzins als Pflichtangabe eingeführt, um Verbraucher vor irreführenden Kreditangeboten zu schützen. Ohne Effektivzins könnten Banken einen niedrigen Sollzins bewerben und versteckte Kosten hinzuaddieren. Mit dem Effektivzins können Verbraucher Angebote direkt und korrekt vergleichen.