Doppelte Haushaltsführung Rechner

Steuerersparnis für Zweitwohnung und Familienheimfahrten berechnen (§ 9 EStG)

€/Monat
Fahrten
km
Jährliche Steuerersparnis
5.250 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Absetzbare Zweitwohnungskosten (max. 1.000 €/Monat)9.600 €
Familienheimfahrten (Ent. × 0,30 € × Fahrten × 12)2.880 €
Verpflegungsmehraufwand erste 3 Monate2.520 €
Umzugskostenpauschale0 €
Gesamt Werbungskosten15.000 €
Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz5.250 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Anerkennung als doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen beibehalten wird und dort der Lebensmittelpunkt liegt. Mietzahlungen über 1.000 €/Monat sind steuerlich gekappt. Steuerberater konsultieren.
Miete / km50 km100 km200 km300 km500 km
500 €/Monat2.352 €2.604 €3.108 €3.612 €4.620 €
700 €/Monat3.192 €3.444 €3.948 €4.452 €5.460 €
900 €/Monat4.032 €4.284 €4.788 €5.292 €6.300 €
1.000 €/Monat4.452 €4.704 €5.208 €5.712 €6.720 €
1.200 €/Monat4.452 €4.704 €5.208 €5.712 €6.720 €
1.500 €/Monat4.452 €4.704 €5.208 €5.712 €6.720 €
Grenzsteuersatz: 35 %, 4 Familienheimfahrten/Monat. Werte = jährliche Steuerersparnis.
Die Tabelle zeigt die Steuerersparnis durch doppelten Haushalt (Miete × Entfernung) bei aktuellem Grenzsteuersatz von 35 %.

Steuerersparnis (Miete €/Monat × Entfernung km) bei 35 % Grenzsteuersatz

Miete €/Monat / Entfernung km50 km100 km200 km300 km500 km800 km
500 €2.352 €2.604 €3.108 €3.612 €4.620 €6.132 €
700 €3.192 €3.444 €3.948 €4.452 €5.460 €6.972 €
900 €4.032 €4.284 €4.788 €5.292 €6.300 €7.812 €
1.000 €4.452 €4.704 €5.208 €5.712 €6.720 €8.232 €
1.200 €4.452 €4.704 €5.208 €5.712 €6.720 €8.232 €
1.500 €4.452 €4.704 €5.208 €5.712 €6.720 €8.232 €

Was ist die doppelte Haushaltsführung?

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält und gleichzeitig seinen Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz beibehält, kann die Kosten als Werbungskosten absetzen. Geregelt ist dies in § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Die Steuerersparnis kann bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und 1.000 € Monatsmiete bis zu 4.200 € pro Jahr betragen.

Welche Kosten sind absetzbar?

Folgende Aufwendungen können bei doppelter Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden:

Voraussetzungen für die Anerkennung

Das Finanzamt erkennt eine doppelte Haushaltsführung nur an, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Pendeln vs. doppelte Haushaltsführung

Ab einer Entfernung von ca. 50–80 km ist ein zweiter Haushalt steuerlich meist günstiger als tägliches Pendeln. Dabei gilt: Pendelkosten sind als Entfernungspauschale (0,30 €/km einfache Strecke × 220 Arbeitstage) absetzbar. Bei der doppelten Haushaltsführung kommen Mietkosten hinzu, die jedoch die Steuerbelastung erheblich senken.

Häufig gestellte Fragen

Eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort, während der Lebensmittelpunkt beim Hauptwohnsitz bleibt. Kosten sind als Werbungskosten absetzbar.

Maximal 1.000 Euro pro Monat (12.000 Euro/Jahr). Höhere Mieten sind steuerlich nicht anerkannt.

Unterkunft (max. 1.000 €/Monat), Familienheimfahrten (0,30 €/km einfach, 1×/Woche), Verpflegung erste 3 Monate (28 €/Tag) und Umzugspauschale (886 €).

Fahrten vom Beschäftigungsort zum Hauptwohnsitz. Absetzbar ist eine Fahrt pro Woche mit 0,30 €/km (einfache Strecke).

Nur für die ersten 3 Monate. Danach entfällt der Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand bei doppelter Haushaltsführung.