Ausbildungsvergütung-Rechner

Nettolohn für Auszubildende berechnen – Mindestausbildungsvergütung 2026, SV-Beiträge, Lohnsteuer

€/Monat
Nettolohn (monatlich)
715,50 €
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Bruttovergütung900 €
Krankenversicherung AN73,80 €
Pflegeversicherung AN15,30 €
Rentenversicherung AN83,70 €
Arbeitslosenversicherung AN11,70 €
Lohnsteuer (ca.)0,00 €
Mindestausbildungsvergütung 1. Lehrjahr700 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Berechnung vereinfacht. Grundfreibetrag 12.096 € (2026) → bei vielen Azubis keine Lohnsteuer. Geringverdienergrenze bis 325 €/Monat: AG zahlt SV komplett. Keine Steuerberatung.
LehrjahrBrutto (Mindest)SV-AbzügeSV-QuoteLohnsteuerNetto
1. Lehrjahr700 €143,50 €20,5 %0,00 €556,50 €
2. Lehrjahr805 €165,03 €20,5 %0,00 €639,98 €
3. Lehrjahr920 €188,60 €20,5 %0,00 €731,40 €
4. Lehrjahr955 €195,77 €20,5 %0,00 €759,23 €
Basis: Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer
Dank des Grundfreibetrags (12.096 €/Jahr) zahlen viele Auszubildende mit Vergütungen unter ~1.008 €/Monat gar keine Lohnsteuer.

Monatlicher Nettolohn (Steuerklasse I, ohne Kirche)

Brutto € / Fahrtk. €0 €50 €100 €150 €200 €300 €
500 €398 €363 €328 €293 €258 €188 €
700 €557 €522 €487 €452 €417 €347 €
900 €716 €681 €646 €611 €576 €506 €
1.000 €795 €760 €725 €690 €655 €585 €
1.200 €941 €906 €871 €836 €801 €731 €
1.500 €1.121 €1.086 €1.051 €1.016 €981 €911 €
2.000 €1.394 €1.359 €1.324 €1.289 €1.254 €1.184 €

Mindestausbildungsvergütung 2026

Nach §17 BBiG gilt seit 2020 eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Für 2026 liegen die Beträge voraussichtlich bei rund 700 € im 1. Lehrjahr, 805 € im 2., 920 € im 3. und 955 € im 4. Lehrjahr. Tarifgebundene Betriebe zahlen häufig deutlich mehr.

Sozialversicherungsbeiträge für Azubis

Auszubildende sind regulär sozialversicherungspflichtig und zahlen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sonderregel: Bis zur Geringverdienergrenze von 325 €/Monat übernimmt der Arbeitgeber sämtliche SV-Beiträge allein – der Azubi hat keine Abzüge.

Lohnsteuer und Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.096 € pro Jahr (entspricht ~1.008 €/Monat). Auszubildende, deren Jahresvergütung darunter liegt und kein weiteres Einkommen haben, zahlen keine Lohnsteuer. Selbst wenn Lohnsteuer einbehalten wird, erhalten sie diese oft über die Steuererklärung zurück.

Fahrtkosten als Werbungskosten

Fahrten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb sind als Werbungskosten absetzbar. Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer (einfache Strecke). Alternativ können tatsächliche Fahrtkosten (ÖPNV-Tickets, Benzin) geltend gemacht werden, wenn diese höher sind.

Häufig gestellte Fragen

Ca. 700 € (1. LJ), 805 € (2. LJ), 920 € (3. LJ), 955 € (4. LJ). Tarifliche Vergütungen sind oft höher.

Ja, reguläre SV-Sätze. Bis 325 €/Monat zahlt der AG alleine.

Meist nicht, da der Grundfreibetrag 12.096 €/Jahr (2026) oft nicht überschritten wird.

Pendlerpauschale 0,30 €/km (einfache Strecke) oder tatsächliche ÖPNV-/Fahrtkosten in der Steuererklärung.

Die Mindestausbildungsvergütung ist gesetzlich vorgeschrieben (BBiG §17). Die Differenz kann eingefordert werden. Wenden Sie sich an die zuständige Kammer oder Gewerkschaft.