Arbeitnehmersparzulage-Rechner

VL-Zulage auf vermögenswirksame Leistungen berechnen – Einkommensgrenze, Anlageformen und Projektion

Einkommensgrenze überschritten
Keine Zulage
🔒 Alle Berechnungen lokal
Einkommensgrenze20.000 €
Ihr zvE28.000 €
ZulageberechtigtNein
Jährl. VL-Einzahlung480,00 €
Förderfähiger Betrag400,00 €
Zulageprozentsatz20 %
Max. Zulage möglich80,00 €
Sperrfrist7 Jahre (6 Jahre + 1 Ruhejahr)
Was wäre wenn?
Hinweis: Grundlage sind §§ 13–15 des 5. Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG). Einkommensgrenzen gelten für das zu versteuernde Einkommen (zvE) aus dem Steuerbescheid. Die Sperrfrist beträgt 7 Jahre. Zulage wird erst bei Steuererklärung ausgezahlt. Aktuelle Konditionen mit einem Steuerberater prüfen.
Angenommene Rendite: 6 % p.a. (Aktienfonds, historisch)
JahrEinzahlungANS-ZulageZinsenGuthaben
1480,00 €14,40 €494,40 €
2480,00 €44,06 €1.018,46 €
3480,00 €75,51 €1.573,97 €
4480,00 €108,84 €2.162,81 €
5480,00 €144,17 €2.786,98 €
6480,00 €181,62 €3.448,60 €
7480,00 €221,32 €4.149,91 €
Gesamtguthaben nach 7 Jahren: 4.149,91 € (inkl. Zulagen und Zinsen)

ANS-Zulage (Aktienfonds/Betrieb, 20 %)

VL/Monat (€) / zvE (€)14.000 €18.000 €20.000 €25.000 €30.000 €35.000 €
6,65 €15,96 €15,96 €15,96 €
10,00 €24,00 €24,00 €24,00 €
20,00 €48,00 €48,00 €48,00 €
30,00 €72,00 €72,00 €72,00 €
40,00 €80,00 €80,00 €80,00 €

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in bestimmte Sparformen angelegt werden. Bis zu 40 € monatlich können so angelegt werden. Viele Arbeitgeber zahlen VL freiwillig als Gehaltsbestandteil; wo kein VL-Anspruch besteht, können Arbeitnehmer eigenes Gehalt als VL anlegen lassen.

Arbeitnehmersparzulage: Höhe und Regelungen

Die staatliche Zulage richtet sich nach der Anlageform gemäß §§ 13–15 des 5. Vermögensbildungsgesetzes:

Die Zulage wird über die Steuererklärung beantragt und nach Ende der Sperrfrist mit dem Guthaben ausgezahlt.

Einkommensgrenzen im Überblick

Die Arbeitnehmersparzulage ist einkommensabhängig. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) darf nicht überschreiten:

Wohnungsbauprämie zusätzlich nutzen

Wer einen Bausparvertrag bespart und unter der Einkommensgrenze von 17.500 € (ledig) bzw. 35.000 € (verheiratet) liegt, kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 10 % auf bis zu 700 € jährliche Einzahlung beantragen. Das ergibt bis zu 70 € zusätzliche Prämie pro Jahr.

Häufig gestellte Fragen

Eine staatliche Zulage von 9–20 % auf VL-Einzahlungen für Arbeitnehmer unter den Einkommensgrenzen. Beantragt über die Steuererklärung, ausgezahlt nach 7 Jahren Sperrfrist.

42,30 €/Jahr bei Bausparvertrag (9 % auf 470 €) oder 80 €/Jahr bei Aktienfonds/Betriebliche Beteiligung (20 % auf 400 €).

Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist entfällt die Arbeitnehmersparzulage. Ausnahmen gelten bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod.

Ja. Sie können eigenes Gehalt als vermögenswirksame Leistung anlegen lassen und erhalten trotzdem die staatliche Zulage (sofern unter der Einkommensgrenze). Viele Banken bieten VL-fähige Sparprodukte an.

Breit gestreute ETF-Sparplane auf den MSCI World oder einen vergleichbaren Index sind beliebt. Achten Sie auf niedrige Kosten (TER unter 0,5 %) und VL-Fähigkeit des Fonds/Depots.