Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in bestimmte Sparformen angelegt werden. Bis zu 40 € monatlich können so angelegt werden. Viele Arbeitgeber zahlen VL freiwillig als Gehaltsbestandteil; wo kein VL-Anspruch besteht, können Arbeitnehmer eigenes Gehalt als VL anlegen lassen.
Arbeitnehmersparzulage: Höhe und Regelungen
Die staatliche Zulage richtet sich nach der Anlageform gemäß §§ 13–15 des 5. Vermögensbildungsgesetzes:
- Bausparvertrag: 9 % auf max. 470 € pro Jahr = max. 42,30 €/Jahr
- Aktienfonds-Sparplan: 20 % auf max. 400 € pro Jahr = max. 80 €/Jahr
- Betriebliche Beteiligung: 20 % auf max. 400 € pro Jahr = max. 80 €/Jahr
Die Zulage wird über die Steuererklärung beantragt und nach Ende der Sperrfrist mit dem Guthaben ausgezahlt.
Einkommensgrenzen im Überblick
Die Arbeitnehmersparzulage ist einkommensabhängig. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) darf nicht überschreiten:
- Bausparvertrag: 17.900 € (ledig) / 35.800 € (verheiratet)
- Aktienfonds / Betriebliche Beteiligung: 20.000 € (ledig) / 40.000 € (verheiratet)
Wohnungsbauprämie zusätzlich nutzen
Wer einen Bausparvertrag bespart und unter der Einkommensgrenze von 17.500 € (ledig) bzw. 35.000 € (verheiratet) liegt, kann zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 10 % auf bis zu 700 € jährliche Einzahlung beantragen. Das ergibt bis zu 70 € zusätzliche Prämie pro Jahr.
Häufig gestellte Fragen
Eine staatliche Zulage von 9–20 % auf VL-Einzahlungen für Arbeitnehmer unter den Einkommensgrenzen. Beantragt über die Steuererklärung, ausgezahlt nach 7 Jahren Sperrfrist.
42,30 €/Jahr bei Bausparvertrag (9 % auf 470 €) oder 80 €/Jahr bei Aktienfonds/Betriebliche Beteiligung (20 % auf 400 €).
Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist entfällt die Arbeitnehmersparzulage. Ausnahmen gelten bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod.
Ja. Sie können eigenes Gehalt als vermögenswirksame Leistung anlegen lassen und erhalten trotzdem die staatliche Zulage (sofern unter der Einkommensgrenze). Viele Banken bieten VL-fähige Sparprodukte an.
Breit gestreute ETF-Sparplane auf den MSCI World oder einen vergleichbaren Index sind beliebt. Achten Sie auf niedrige Kosten (TER unter 0,5 %) und VL-Fähigkeit des Fonds/Depots.