Arbeitgeberzuschuss zur bAV: Was seit 2022 gilt
Seit dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, 15 % auf die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeiter als Zuschuss zu leisten (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Das Ziel: Arbeitnehmer an der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers beteiligen.
Wenn ein Mitarbeiter 200 € seines Bruttogehalts in die bAV umwandelt, spart der Arbeitgeber rund 34 € Sozialabgaben. Davon muss er mindestens 15 % = 30 € an den Mitarbeiter weitergeben.
So funktioniert die Entgeltumwandlung
Der steuerlich geförderte Höchstbetrag für Entgeltumwandlung beträgt 2024 monatlich 604 € (= 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV West von 7.550 €/Monat). Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Das Dreieck der Förderung besteht aus:
- AG-Pflichtzuschuss (mindestens 15 %)
- Steuerersparnis durch vermindertes zu versteuerndes Einkommen
- SV-Ersparnis durch verminderte Beitragsbemessungsgrundlage
Beispielrechnung: 200 € Entgeltumwandlung bei 4.000 € Brutto
- AG-Pflichtzuschuss (15 %): 30 €
- Steuerersparnis AN (ca. SK I, 30 % Grenzsteuersatz): 60 €
- SV-Ersparnis AN (ca. 20 %): 40 €
- Netto-Aufwand: nur 100 € für einen bAV-Beitrag von 230 €
- Effektive Förderquote: 65 %
Nachgelagerte Besteuerung: Der Haken
Beiträge zur bAV werden steuerfrei geleistet, die Rentenleistungen aber versteuert. Da im Alter meist ein niedrigerer Steuersatz gilt und keine Sozialabgaben anfallen, ist die bAV in der Regel trotzdem vorteilhaft – besonders bei gutem AG-Zuschuss.
Häufig gestellte Fragen
Mindestens 15 % der Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 1a BetrAVG. Gilt seit dem 1. Januar 2022 für alle Verträge.
Verzicht auf Bruttogehalt zugunsten einer bAV. Steuer- und SV-frei bis 4 % BBG RV (2024: 604 €/Monat).
Abhängig vom Grenzsteuersatz. Bei 30 % spart man 60 € Steuer auf 200 € Umwandlung. Dazu kommt die SV-Ersparnis.
Ja, seit 2022 für alle Entgeltumwandlungen. Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag und fordern Sie den Zuschuss ggf. aktiv ein.
Ja (nachgelagerte Besteuerung). Da der Steuersatz im Alter oft niedriger ist, ergibt sich trotzdem ein Vorteil. Zusätzlich fallen auf bAV-Renten Krankenversicherungsbeiträge an.