Wohngeldrechner 2026

Schätzen Sie Ihren monatlichen Wohngeldzuschuss auf Basis von Haushaltsgröße, Einkommen, Warmmiete und der Mietstufe Ihrer Gemeinde.

Personen
Geschätzter monatlicher Wohngeldzuschuss
0,00 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Anerkannte Höchstmiete502,00 €
Angerechnete Miete502,00 €
Mietbelastung vorher46.9 %
Mietbelastung nach Wohngeld46.9 %
HinweisVereinfachte Berechnung – beim zuständigen Amt prüfen lassen
Was wäre wenn?

Eigenanteil Miete vs. Wohngeld nach Einkommenshöhe (Miete: 750 €)

Eigenanteil MieteWohngeldBasis
0 €203 €405 €608 €810 €Start400 J.800 J.1200 J.1600 J.2000 J.2400 J.

Wohngeld nach Mietstufen (Haushalt: 2 Pers., Einkommen: 1.600 €)

MietstufeHöchstmieteWohngeldMietbelastung (nach WoG)
Stufe 1408 €0 €46.9 %
Stufe 2450 €0 €46.9 %
Stufe 3502 €0 €46.9 %
Stufe 4562 €0 €46.9 %
Stufe 5630 €0 €46.9 %
Stufe 6668 €0 €46.9 %
Stufe 7726 €0 €46.9 %

Wohngeld: Haushaltsgröße × Einkommen (Mietstufe 3, Miete 750 €)

Einkommen / Haushaltsgröße1 Pers.2 Pers.3 Pers.4 Pers.5 Pers.
800 €0 €0 €0 €0 €0 €
1.000 €0 €0 €0 €0 €0 €
1.200 €0 €0 €0 €0 €0 €
1.500 €0 €0 €0 €0 €0 €
1.800 €0 €0 €0 €0 €0 €
2.000 €0 €0 €0 €0 €0 €

Wohngeldreform 2023 & Klimabonus

NeuerungDetails
Wohngeld-Reform 2023Leistungsberechtigte verdoppelt (ca. 2 Mio. Haushalte), Leistung durchschnittlich +190 €
Klimabonus 2023+ 1,20 €/m² Wohnfläche bis max. 120 m² (bis zu 144 €/Monat zusätzlich)
Neue Mietstufe VIIEingeführt 2023 für besonders teure Regionen (z.B. München Innenstadt)
Heizkosten 2024Heizkostenzuschuss wurde dauerhaft in Wohngeld integriert
EinkommensgrenzeDeutlich angehoben – auch Erwerbstätige mit mittlerem Einkommen anspruchsberechtigt
EigenheimAuch Eigentümer können Wohngeld für Wohnkosten beantragen

So funktioniert der Wohngeldrechner

Geben Sie Haushaltsgröße, monatliches Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, Warmmiete und die Mietstufe Ihrer Gemeinde ein. Der Rechner schätzt den monatlichen Wohngeldzuschuss nach der vereinfachten Wohngeldformel. Das Ergebnis ist eine Orientierung – den genauen Betrag berechnet die zuständige Wohngeldbehörde.

Wohngeld 2023 Reform: Was hat sich geändert?

Die Wohngeldreform 2023 brachte umfangreiche Verbesserungen:

  • Neue 7. Mietstufe für besonders teure Regionen
  • Erhöhung der Leistungshöhe um durchschnittlich 190 €/Monat
  • Ausweitung des Empfängerkreises um ca. 1,4 Mio. Haushalte
  • Dauerhafter Heizkostenzuschuss integriert
  • Klimakomponente: Haushaltsgröße und Klimaaspekte berücksichtigt

Mietstufen in Deutschland 2026

Jede Gemeinde ist einer Mietstufe zugeordnet. Beispiele:

  • Mietstufe I–II: Kleine ländliche Gemeinden
  • Mietstufe III–IV: Mittelstädte
  • Mietstufe V–VI: Großstädte wie Düsseldorf, Stuttgart
  • Mietstufe VII: München, Frankfurt, Hamburg-Kernstadtbereiche

Häufige Fragen zum Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Es ist einkommensabhängig und deckt einen Teil der Wohnkosten (Miete oder Belastung bei Eigentum) ab.

Mieter und Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen. Nicht berechtigt sind: Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG (für den überwiegenden Teil der Leistung) und Asylbewerber (diese erhalten Leistungen nach AsylbLG).

In der Regel 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei Änderungen des Einkommens oder der Miete sollten Sie die Behörde informieren, da Über- oder Unterzahlungen entstehen können.

Ja, Kindergeld wird beim Wohngeld als Einkommen angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge, z. B. für Kinder und Menschen mit Behinderung, die das anrechenbare Einkommen reduzieren.

Ja. Wohngeld und Kinderzuschlag (KiZ) der Familienkasse können kombiniert werden und sind für Familien, die knapp oberhalb der Bürgergeld-Grenze liegen, oft eine attraktive Alternative.

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