So funktioniert der Wohngeldrechner
Geben Sie Haushaltsgröße, monatliches Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, Warmmiete und die Mietstufe Ihrer Gemeinde ein. Der Rechner schätzt den monatlichen Wohngeldzuschuss nach der vereinfachten Wohngeldformel. Das Ergebnis ist eine Orientierung – den genauen Betrag berechnet die zuständige Wohngeldbehörde.
Wohngeld 2023 Reform: Was hat sich geändert?
Die Wohngeldreform 2023 brachte umfangreiche Verbesserungen:
- Neue 7. Mietstufe für besonders teure Regionen
- Erhöhung der Leistungshöhe um durchschnittlich 190 €/Monat
- Ausweitung des Empfängerkreises um ca. 1,4 Mio. Haushalte
- Dauerhafter Heizkostenzuschuss integriert
- Klimakomponente: Haushaltsgröße und Klimaaspekte berücksichtigt
Mietstufen in Deutschland 2026
Jede Gemeinde ist einer Mietstufe zugeordnet. Beispiele:
- Mietstufe I–II: Kleine ländliche Gemeinden
- Mietstufe III–IV: Mittelstädte
- Mietstufe V–VI: Großstädte wie Düsseldorf, Stuttgart
- Mietstufe VII: München, Frankfurt, Hamburg-Kernstadtbereiche
Häufige Fragen zum Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Es ist einkommensabhängig und deckt einen Teil der Wohnkosten (Miete oder Belastung bei Eigentum) ab.
Mieter und Eigentümer mit geringem Haushaltseinkommen. Nicht berechtigt sind: Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG (für den überwiegenden Teil der Leistung) und Asylbewerber (diese erhalten Leistungen nach AsylbLG).
In der Regel 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei Änderungen des Einkommens oder der Miete sollten Sie die Behörde informieren, da Über- oder Unterzahlungen entstehen können.
Ja, Kindergeld wird beim Wohngeld als Einkommen angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge, z. B. für Kinder und Menschen mit Behinderung, die das anrechenbare Einkommen reduzieren.
Ja. Wohngeld und Kinderzuschlag (KiZ) der Familienkasse können kombiniert werden und sind für Familien, die knapp oberhalb der Bürgergeld-Grenze liegen, oft eine attraktive Alternative.