So funktioniert der Wohnfläche-Rechner
Fügen Sie alle Räume Ihrer Wohnung mit ihrer Grundfläche und dem Anrechnungsfaktor hinzu. Vollwertige Wohnräume werden zu 100 % angerechnet, Balkone und Terrassen meist zu 50 %, Keller und Abstellräume gar nicht. Flächen unter Dachschrägen werden je nach Raumhöhe anteilig angerechnet.
Anrechnungsregeln nach WoFlV
| Raumtyp | Anrechnung |
|---|---|
| Wohnräume, Küche, Bad | 100 % |
| Balkon, Terrasse, Loggia | 25 % bis 50 % |
| Dachschräge ab 2 m Höhe | 100 % |
| Dachschräge 1–2 m Höhe | 50 % |
| Dachschräge unter 1 m Höhe | 0 % |
| Keller, Waschküche, Abstellraum außen | 0 % |
Beispielrechnung: Dachgeschosswohnung
- Wohnzimmer (volle Höhe): 22 m²
- Schlafzimmer (volle Höhe): 15 m²
- Küche (volle Höhe): 10 m²
- Bad: 7 m²
- Dachschräge 1–2 m Höhe: 6 m² → angerechnet 3 m²
- Dachterrasse: 12 m² → angerechnet 6 m²
- Wohnfläche gesamt: 63 m²
Warum die Wohnfläche wichtig ist
Die korrekte Wohnfläche ist entscheidend für:
- Mietpreisberechnung: Miete pro Quadratmeter (€/m²)
- Nebenkostenabrechnung: Ihr Anteil basiert auf m²
- Mietminderung: Bei falscher Angabe (mehr als 10 % zu viel) besteht ein Minderungsrecht
- Kaufpreisbewertung: Vergleich von Angeboten
Häufige Fragen zur Wohnfläche
Die Wohnfläche nach WoFlV umfasst nur die zum Wohnen bestimmten Flächen. Die Nutzfläche (DIN 277) umfasst alle nutzbaren Flächen eines Gebäudes, also auch Keller, Garagen, Nebenräume. Für Mietverträge gilt meist die WoFlV-Methode.
Messen Sie nach und dokumentieren Sie die tatsächliche Fläche. Weicht sie um mehr als 10 % nach unten ab, können Sie die Miete um denselben Prozentsatz mindern. Holen Sie sich Unterstützung beim Mieterverein.
Nach WoFlV maximal 50 %. Manche ältere Mietverträge basieren auf der II. Berechnungsverordnung, wo Balkone ebenfalls zu maximal 50 % angerechnet werden. Eine 100%ige Anrechnung ist nach beiden Methoden nicht zulässig.
Die WoFlV gilt primär für den sozialen Wohnungsbau und öffentlich geförderte Wohnungen. Im freifinanzierten Bereich kann auch die DIN 277 oder die II. BV angewandt werden. Bei Kaufverträgen ist die Berechnungsmethode im Exposé anzugeben.
Messen Sie die lichte Breite und Länge jedes Raums (Innenmaß, ohne Wandstärken). Addieren Sie alle Teilflächen. Treppenläufe, Schächte und Nischen unter 10 cm Tiefe werden nicht berücksichtigt. Ein Grundrissmessgerät (Lasermessung) empfiehlt sich für präzise Ergebnisse.