Was ist die Witwenrente?
Die Witwenrente (auch Witwerrente für Männer) ist eine Hinterbliebenenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sichert Ehepartner nach dem Tod des Partners finanziell ab. Es gibt zwei Formen: die große und die kleine Witwenrente.
Große vs. Kleine Witwenrente
Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen (neues Recht) bzw. 60 % (altes Recht). Voraussetzungen: Mindestens 47 Jahre alt, oder erwerbsgemindert, oder Kind unter 18 erziehend.
Kleine Witwenrente: 25 % der Rente des Verstorbenen, nach neuem Recht auf 24 Monate befristet. Für alle Hinterbliebenen, die die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllen.
Einkommensanrechnung 2026
Eigenes Einkommen (Arbeit, Rente, Kapital) kann die Witwenrente mindern:
- Freibetrag: 992,64 Euro/Monat (West 2026)
- Je Kind unter 18 Jahren: +210,56 Euro Freibetrag
- 40 % des Einkommens über dem Freibetrag werden angerechnet
Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners wird die volle Rente des Verstorbenen ausgezahlt – ohne Einkommensanrechnung. Dies gibt Hinterbliebenen Zeit zur Orientierung. Erst ab dem vierten Monat greift die reguläre Witwenrentenberechnung.
Häufig gestellte Fragen
Große Witwenrente: 55 % (neues Recht) oder 60 % (altes Recht) der Rente des Verstorbenen. Kleine Witwenrente: 25 %, befristet auf 24 Monate.
Bei Vollendung des 47. Lebensjahres, bei Erwerbsminderung oder bei Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren. Sonst: kleine Witwenrente (25 %, 24 Monate).
Freibetrag: 992,64 €/Monat (West) + 210,56 € je Kind. Darüber liegendes Einkommen: 40 % wird angerechnet und mindert die Witwenrente.
Die ersten 3 Monate nach dem Tod wird die volle Rente des Verstorbenen ausgezahlt. Keine Einkommensanrechnung in dieser Zeit.
Altes Recht (Ehe vor 2002): 60 % Witwenrente. Neues Recht (Ehe ab 2002): 55 %, mit Einkommensanrechnung und befristeter kleiner Witwenrente.