Vorfaelligkeitsentschadigung Rechner

Berechnen Sie die Vorfaelligkeitsentschadigung (VFE) bei vorzeitiger Darlehenskuendigung, prufen Sie ob sich die Kundigung finanziell lohnt, und entdecken Sie kostengunstige Alternativen.

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Monate
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Vorfälligkeitsentschädigung
0,00 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Gesetzliche Obergrenze1,0 % der Restschuld
Max. VFE1.500,00 €
Restlaufzeit5 Jahre
Zinsdifferenz-0,50 %
Da der aktuelle Marktzins gleich oder höher als Ihr Vertragszins ist, entsteht keine oder eine sehr geringe Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank leidet unter keinem Zinsnachteil.
VFE-Kosten einmalig
0,00 €
Monatliche Ersparnis
37,50 €
durch niedrigeren Zins
Amortisierungszeitraum
0 Monate
Gesamtersparnis
2.250,00 €
über 5 Jahre
MonatKumulierte ErsparnisVFE-RestNetto-Ergebnis
137,50 €0,00 €37,50 €
6225,00 €0,00 €225,00 €
12450,00 €0,00 €450,00 €
18675,00 €0,00 €675,00 €
24900,00 €0,00 €900,00 €
301.125,00 €0,00 €1.125,00 €
361.350,00 €0,00 €1.350,00 €
421.575,00 €0,00 €1.575,00 €
481.800,00 €0,00 €1.800,00 €
542.025,00 €0,00 €2.025,00 €
602.250,00 €0,00 €2.250,00 €
Die VFE amortisiert sich nach 0 Monate. Eine Kündigung lohnt sich bei dieser Laufzeit.
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Monate
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Monate
Strategie: Kündigen + Umschulden
2.250,00 €
Netto nach VFE
Strategie: Sondertilgung (5 %/Jahr)
7.500,00 €
kostenfrei pro Jahr tilgbar
Strategie: Zinsbindung abwarten
5 Jahre
keine VFE, aber höhere Zinsen
Gesetzliche Grenze (§ 502 BGB)
1,0 % der Restschuld
max. 1.500,00 €

Rechtliche Grundlagen VFE in Deutschland

  • § 502 BGB: VFE max. 1 % der Restschuld (Restlaufzeit > 12 Monate) bzw. 0,5 % (Restlaufzeit ≤ 12 Monate)
  • VFE darf die Gesamtzinsen der verbleibenden Laufzeit nicht übersteigen
  • Bei variablem Zins: nur 3 Monate Zinsen als VFE (§ 500 BGB)
  • Kein Verbraucherkredit: andere Regeln, VFE nach Zinsmargenmethode
  • Forward-Darlehen: VFE erst bei Abruf möglich, sichert Zins im Voraus

VFE bei verschiedenen Restschulden und Restlaufzeiten

Restlaufzeit / Restschuld50.000 €100.000 €150.000 €200.000 €300.000 €
12 Mo.0 €0 €0 €0 €0 €
24 Mo.0 €0 €0 €0 €0 €
36 Mo.0 €0 €0 €0 €0 €
60 Mo.0 €0 €0 €0 €0 €
120 Mo.0 €0 €0 €0 €0 €

Was ist die Vorfaelligkeitsentschadigung?

Die Vorfaelligkeitsentschadigung (VFE) ist ein Ausgleich, den Banken von Kreditnehmern verlangen durfen, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurickgezahlt wird. Sie kompensiert den Zinsverlust der Bank, die das Geld fur den vereinbarten Zeitraum zu einem bestimmten Zinssatz verliehen hatte und dieses jetzt zu schlechteren Konditionen wieder anlegen muss.

Die Vorfaelligkeitsentschadigung ist in Deutschland durch das Burgerliche Gesetzbuch (BGB) § 502 geregelt und nach oben begrenzt. Seit 2016 gelten klarere Regeln, die Verbraucher besser schutzen.

Gesetzliche Obergrenzen (BGB § 502)

Bei Verbraucherkrediten (nicht Immobiliendarlehen) gilt: Die VFE darf maximal 1 % der vorzeitig zurickgezahlten Restschuld betragen, wenn die Restlaufzeit mehr als 12 Monate betragt. Bei einer Restlaufzeit von 12 Monaten oder weniger sinkt die Grenze auf 0,5 %. Diese gesetzlichen Obergrenzen gelten unabhangig vom tatsachlich berechneten Zinsverlust.

Wann lohnt sich die vorzeitige Kundigung?

Eine vorzeitige Kundigung lohnt sich dann, wenn Sie ein deutlich gunstigeres Angebot erhalten und die Ersparnis durch den niedrigeren Zinssatz die VFE-Kosten ubersteigt. Unser Rechner zeigt Ihnen im Tab "Kundigung planen" genau, ab wann sich der Wechsel amortisiert.

Die Berechnung: Vereinfachte Methode

VFE = Restschuld × Zinsdifferenz × Restlaufzeit (in Jahren)

Zinsdifferenz = Vertragszinssatz − aktueller Marktzinssatz
Obergrenze: 1 % der Restschuld × Restlaufzeit / 12 (bei >12 Monaten)
Obergrenze: 0,5 % der Restschuld (bei ≤12 Monaten Restlaufzeit)

Wichtig: Banken verwenden oft komplexere Berechnungsverfahren (Aktiv-Aktiv oder Aktiv-Passiv-Methode), die hohere Betrages ergeben konnen. Lassen Sie die VFE stets schriftlich von der Bank berechnen und verlangen Sie eine detaillierte Aufstellung. Sie konnen die Berechnung prufen lassen — viele Banken haben in der Vergangenheit zu hohe VFE berechnet.

Beispielrechnung

Szenario: Hausverkauf nach 5 Jahren

Restschuld: 200.000 €

Vertragszinssatz: 3,5 % p.a.

Aktueller Marktzinssatz: 4,0 % p.a.

Restlaufzeit: 60 Monate

VFE: 0 € (aktueller Zins ist hoher als Vertragszins)

Die Bank erleidet keinen Zinsverlust — keine VFE fallig!

Dieses Beispiel zeigt: Sind die Marktzinsen gestiegen (d.h. Ihr Vertragszins ist niedriger als der aktuelle Satz), kann die Bank keine VFE berechnen — sie kann das freigewordene Geld sogar zu besseren Konditionen wieder verleihen. In einem Umfeld steigender Zinsen ist die vorzeitige Abloesung often kostenfrei.

Anders sieht es aus, wenn Sie 2019 zu 1,5 % abgeschlossen haben und jetzt vorzeitig kundigen mochten: Hier ist Ihr Vertragszins deutlich gunstiger als der aktuelle Markt, und die VFE kann erheblich sein.

Haufig gestellte Fragen

Die VFE ist eine Gebur, die Banken bei vorzeitiger Darlehensruckzahlung verlangen durfen. Sie kompensiert den Zinsverlust der Bank und ist gesetzlich nach oben begrenzt (max. 1 % bzw. 0,5 % der Restschuld).

Nach 10 Jahren Laufzeit konnen Sie jedes Festzinsdarlehen mit 6 Monaten Kundigungsfrist kostenfrei beenden (§ 489 BGB). Auch bei variablem Zinssatz und bei Ablauf der Zinsbindung entfallt die VFE. Sondertilgungsrechte sind ebenfalls kostenfrei — wenn vertraglich vereinbart.

Verlangen Sie eine detaillierte schriftliche Aufstellung von der Bank. Verbraucherzentralen und auf Bankrecht spezialisierte Anwalte konnen die Berechnung pruften. Studien zeigen, dass viele Banken die VFE in der Vergangenheit zu hoch angesetzt haben.

Ja — bei vermieteten Immobilien kann die VFE als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn das Darlehen im Zusammenhang mit vermieteten Objekten steht. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist eine steuerliche Absetzbarkeit in der Regel nicht moglich.

Optionen: 1) VFE zahlen und den Erloes aus dem Verkauf nutzen, 2) Das Darlehen auf eine neue Immobilie ubertragen (Objektwechsel — nicht alle Banken bieten dies an), 3) Den Kaufer das Darlehen ubernehmen lassen (Schuldnerwechsel), 4) Gunstigen Zeitpunkt wahlen (nach 10 Jahren, Ende Zinsbindung).

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