Vorabpauschale Rechner 2026

ETF-Mindestbesteuerung berechnen – Basiszins, Teilfreistellung und Steuer

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Steuerlast Vorabpauschale
0,00 €
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Basisertrag (Fondswert × Basiszins × 0,7)801,50 €
Tatsächliche Wertsteigerung4.000,00 €
Vorabpauschale (= min der beiden)801,50 €
Teilfreistellung (30 %)240,45 €
Steuerpflichtig nach TFS561,05 €
Verbleibender Sparerpauschbetrag1.000 €
Steuerpflichtig nach Freibetrag0,00 €
Abgeltungssteuer + Soli0,00 €
Was wäre wenn?
Hinweis: Die Vorabpauschale gilt für thesaurierende ETFs/Fonds. Bei Ausschüttungs-ETFs werden tatsächliche Ausschüttungen besteuert. Die Vorabpauschale wird auf die spätere Steuerschuld beim Verkauf angerechnet.
StartkapitalWertsteigerung
0 €31K €63K €94K €126K €Start2 J.4 J.6 J.8 J.10 J.
JahrBasiszinsDepotwertBasisertragVorabpauschaleSteuer
Jahr 12,29 %50.000 €801,50 €801,50 €
Jahr 22,29 %54.000 €865,62 €865,62 €
Jahr 32,29 %58.320 €934,87 €934,87 €
Jahr 42,29 %62.986 €1.009,66 €1.009,66 €
Jahr 52,29 %68.024 €1.090,43 €1.090,43 €
Jahr 62,29 %73.466 €1.177,67 €1.177,67 €
Jahr 72,29 %79.344 €1.271,88 €1.271,88 €
Jahr 82,29 %85.691 €1.373,63 €1.373,63 €
Jahr 92,29 %92.547 €1.483,52 €1.483,52 €10,14 €
Jahr 102,29 %99.950 €1.602,20 €1.602,20 €32,06 €
Basiszins-Historie (BMF)
JahrBasiszinsBasisertrag (50.000 € Depot)Vorabpauschale (Aktien-ETF)Steuer (Aktien-ETF)
20161,10 %385,00 €385,00 €
20170,71 %248,50 €248,50 €
20180,87 %304,50 €304,50 €
20190,52 %182,00 €182,00 €
20200,07 %24,50 €24,50 €
2021-0,45 %
20220,55 %192,50 €192,50 €
20232,55 %892,50 €892,50 €
20242,29 %801,50 €801,50 €
20252,29 %801,50 €801,50 €
Teilfreistellungs-Vergleich für alle Fondsarten
FondsartTeilfreistellungVorabpauschaleSteuerpflichtigSteuerVorteil ggü. 0 % TFS
Aktienfonds/ETF30 %801,50 €0,00 €
Mischfonds15 %801,50 €0,00 €
Inlands-Immobilienfonds60 %801,50 €0,00 €
Auslands-Immobilienfonds80 %801,50 €0,00 €
Sonstige Fonds0 %801,50 €0,00 €

Fondswert € / Basiszins %0.5 %1 %1.5 %2 %2.5 %3 %
10.000 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
25.000 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
50.000 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
100.000 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €59,34 €123,96 €
250.000 €0,00 €59,34 €220,89 €382,44 €543,98 €705,53 €
500.000 €59,34 €382,44 €705,53 €1.028,63 €1.351,72 €1.674,81 €

Was ist die Vorabpauschale?

Seit der Investmentsteuerreform 2018 müssen Anleger in thesaurierende ETFs und Fonds jährlich eine Mindeststeuer zahlen – die Vorabpauschale. Sie soll verhindern, dass Steuern durch Thesaurierung auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden.

Berechnung der Vorabpauschale

Die Formel: Basisertrag = Fondswert × Basiszins × 0,7. Die Vorabpauschale ist dann das Minimum aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung. Bei negativem Kurs oder null Wertsteigerung fällt keine Vorabpauschale an.

Teilfreistellung: Nicht alles ist steuerpflichtig

Anrechnung beim Verkauf

Wichtig: Alle gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. Sie zahlen also keine Doppelsteuer – die Vorabpauschale ist eine Vorauszahlung auf die spätere Steuerschuld.

Häufige Fragen zur Vorabpauschale

Nein. Ihre Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch und führt die Steuer ab. Sie erhalten einen Jahressteuerbericht mit allen relevanten Angaben für die Steuererklärung.

Nur teilweise. Ausschüttungen werden angerechnet. Übersteigen die Ausschüttungen den Basisertrag, fällt keine Vorabpauschale an. Bei sehr hohen Ausschüttungen kann die Vorabpauschale auf null sinken.

Den Freistellungsauftrag optimal ausschöpfen (1.000 €/2.000 €). Wenn möglich: Vorabpauschale durch Sparerpauschbetrag abdecken. Ausschüttende ETFs zahlen keine Vorabpauschale auf Ausschüttungen, aber Steuern auf jede Ausschüttung.

Die Depotbank versucht, die Steuer vom Verrechnungskonto zu ziehen. Reicht das Guthaben nicht, meldet sie den nicht abgeführten Betrag an das Finanzamt. Sie müssen ihn dann in der Steuererklärung angeben und nachzahlen.

Nicht generell. Ausschüttende ETFs zahlen sofort Steuern auf Ausschüttungen (Liquiditätsabfluss). Thesaurierende ETFs zahlen nur die (meist niedrigere) Vorabpauschale. Im Gesamteffekt sind beide steuerlich ähnlich – thesaurierende ETFs können durch den Zinseszinseffekt leicht vorteilhafter sein.

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