Spekulationssteuer-Rechner

Steuerpflicht prüfen und Veräußerungsgewinn bei Immobilienverkauf berechnen

STEUERPFLICHTIG
Spekulationssteuer fällig
🔒 Alle Berechnungen lokal
Haltedauer9 Jahre
10-Jahres-FristNICHT abgelaufen
Eigennutzung-BefreiungGreift nicht
ErgebnisSpekulationssteuer fällig!
Was wäre wenn?
HaltedauerSteuerpflichtig?
1 JahrJa – steuerpflichtig
2 JahreJa – steuerpflichtig
3 JahreJa – steuerpflichtig
4 JahreJa – steuerpflichtig
5 JahreJa – steuerpflichtig
6 JahreJa – steuerpflichtig
7 JahreJa – steuerpflichtig
8 JahreJa – steuerpflichtig
9 JahreJa – steuerpflichtig
10 JahreNein – steuerfrei!
11 JahreNein – steuerfrei!
12 JahreNein – steuerfrei!
Die Rechtsprechung (BFH) setzt die Grenze des gewerblichen Grundstückshandels bei mehr als 3 Objekten innerhalb von 5 Jahren. Wird die Grenze überschritten, fällt zusätzlich Gewerbesteuer an, und rückwirkend können alle Verkäufe als gewerblich eingestuft werden.
Privates Veräußerungsgeschäft
Objekte in 5 Jahren1 von max. 3
Wichtig: Die 3-Objekt-Grenze ist kein absolutes Gesetz, sondern eine Vermutungsregel der Rechtsprechung. Bei gewerblichem Handel droht rückwirkende Umqualifizierung aller Verkäufe. Steuerberater konsultieren.

Spekulationssteuer bei Immobilien

Wer eine private Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss diesen als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) versteuern. Die Steuer entfällt nach Ablauf der 10-Jahres-Frist oder bei Eigennutzung.

Die zwei Wege zur Steuerfreiheit

Berechnung des Veräußerungsgewinns

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn berechnet sich: Verkaufspreis minus Anschaffungskosten (Kaufpreis + Nebenkosten) minus Verkaufskosten (Makler, Notar beim Verkauf) plus aufgelaufene AfA (bei Vermietung).

Steueroptimierung durch Timing

Liegt der geplante Verkauf knapp innerhalb der 10-Jahres-Frist? Warten lohnt sich fast immer – selbst wenn Sie dafür 6–12 Monate länger warten. Bei 50.000 € Gewinn und 42 % Steuersatz sparen Sie 21.000 € Steuern durch 1 Jahr Geduld.

Häufige Fragen zur Spekulationssteuer

Ja. Ferienwohnungen, die nicht selbst genutzt werden, unterliegen der normalen 10-Jahres-Frist. Die Eigennutzungs-Ausnahme gilt nur bei echter selbstgenutzter Primärwohnung, nicht für Ferienimmobilien.

Unbebaute Grundstücke unterliegen ebenfalls der 10-Jahres-Spekulationsfrist. Nach Ablauf der Frist ist der Gewinn steuerfrei. Die Eigennutzungs-Ausnahme gilt nicht für Grundstücke ohne Wohnnutzung.

Ja. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen aus demselben Jahr (oder dem Vorjahr durch Verlustrücktrag) verrechnet werden. Kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten möglich.

Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchkosten und Maklerprovision beim Kauf erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren damit den steuerpflichtigen Gewinn. Alle Rechnungen aufbewahren!

Ja, es gibt eine Freigrenze von 600 € (nicht Freibetrag). Liegt der Gewinn unter 600 €, ist er vollständig steuerfrei. Liegt er darüber, wird der gesamte Betrag besteuert.

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