So funktioniert der Riester-Rechner
Im Tab Zulagen berechnen sehen Sie sofort, wie viel staatliche Förderung Sie erhalten und ob Ihr Eigenbeitrag dem Mindesteigenbeitrag entspricht. Im Tab Rendite berechnen Sie das Endkapital nach der Ansparphase inklusive aller Zulagen. Im Tab Riester vs. ETF vergleichen Sie das Riester-Ergebnis mit einem ETF-Sparplan über denselben Eigenbeitrag.
Riester-Zulagen 2026
- Grundzulage: 175 €/Jahr
- Kinderzulage (Geburt ab 2008): 300 €/Kind/Jahr
- Kinderzulage (Geburt vor 2008): 185 €/Kind/Jahr
- Mindesteigenbeitrag: 4 % des Vorjahresbruttos − erhaltene Zulagen, mind. 60 €
- Maximaler Abzugsbetrag: 2.100 €/Jahr (Eigenbeitrag + Zulagen)
Beispielrechnung: Familie mit 2 Kindern
- Bruttoeinkommen: 40.000 €
- Mindesteigenbeitrag: 4 % × 40.000 − 175 − 600 = 825 €
- Grundzulage: 175 €
- Kinderzulagen: 2 × 300 = 600 €
- Gesamteinzahlung/Jahr: 825 + 775 = 1.600 €
- Staatliche Förderquote: 775 ÷ 1.600 = 48 %
Für wen lohnt sich Riester?
Besonders geeignet: Familien mit Kindern (hohe Kinderzulagen machen die Förderquote attraktiv), Geringverdiener (hohe staatliche Förderquote), rentenversicherungspflichtige Beschäftigte.
Weniger geeignet: Gutverdiener ohne Kinder (geringe Förderquote, Steuervorteile begrenzt), Selbständige ohne Pflichtversicherung, Personen mit geplanter Auswanderung.
Häufige Fragen zum Riester-Rechner
175 € pro Jahr, wenn der Mindesteigenbeitrag geleistet wird. Kinderzulagen: 300 €/Kind (Geburt ab 2008), 185 €/Kind (Geburt vor 2008).
4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos, mindestens 60 €/Jahr. Von diesem Betrag werden die staatlichen Zulagen abgezogen, sodass Sie den Rest selbst einzahlen müssen.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Mit mehreren Kindern und mittlerem Einkommen ist Riester durch die hohe Förderquote oft attraktiv. Ohne Kinder und mit höherem Einkommen kann ein flexibler ETF-Sparplan besser abschneiden.
Riester-Renten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung: Im Ruhestand wird die Auszahlung mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert. Da Rentner oft einen niedrigeren Steuersatz haben, ist dies meist vorteilhaft.
Ja. Die Zulagen werden automatisch von der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) berechnet und gutgeschrieben, wenn Sie den Anbieter entsprechend bevollmächtigen. Eine jährliche Prüfung der Zulagenanträge ist sinnvoll.