So funktioniert der Rentenpunkte-Rechner
Geben Sie Ihr Bruttojahreseinkommen, die Zahl der Beitragsjahre und Ihre bereits vorhandenen Rentenpunkte aus der Renteninformation ein. Der Rechner zeigt, wie viele Punkte Sie pro Jahr sammeln, wie viele Punkte Sie insgesamt haben und welche Monatsrente sich daraus ergibt.
Die Formel: Rentenpunkte und Rente berechnen
Rentenpunkte/Jahr = Jahreseinkommen ÷ Durchschnittsentgelt (45.358 €) Monatsrente = Gesamtpunkte × Rentenwert (39,32 €/Punkt)
Beispiele: Rentenpunkte bei verschiedenen Einkommen (2026)
| Jahreseinkommen | Punkte/Jahr | Rente für 40 Jahre |
|---|---|---|
| 22.000 € (Mindestlohn) | 0,49 | ca. 770 €/Monat |
| 35.000 € | 0,77 | ca. 1.212 €/Monat |
| 45.358 € (Durchschnitt) | 1,00 | ca. 1.573 €/Monat |
| 70.000 € | 1,54 | ca. 2.423 €/Monat |
Häufige Fragen zu Rentenpunkten
Der Rentenwert 2026 (West und Ost, seit 2024 angeglichen) beträgt ca. 39,32 €/Monat pro Rentenpunkt. Er wird jährlich durch die Rentenanpassungsformel angepasst.
Ja. Es können maximal 2 Entgeltpunkte pro Jahr gesammelt werden. Das entspricht dem Doppelten des Durchschnittsentgelts – also ca. 90.716 €/Jahr (2026). Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist nicht beitragspflichtig und zählt nicht.
Ja. Pro Kind (Geburt ab 1992) werden 3 Beitragsjahre = 3 Rentenpunkte (bei Durchschnittseinkommen) gutgeschrieben. Das entspricht ca. 3 × 39,32 = 117,96 €/Monat mehr Rente pro Kind.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist das maximale Einkommen, bis zu dem Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. 2026 liegt sie bei ca. 90.600 € (West) pro Jahr. Einkommen darüber ist rentenversicherungsfrei.
Möglichkeiten: Höheres Einkommen (mehr Punkte/Jahr), freiwillige Nachzahlungen für Lücken, Ausgleich für Rentenabschläge (Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI) und Kindererziehungszeiten anerkennen lassen.