So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner
Im Tab Steuerersparnis berechnen Sie Ihre jährliche Steuerersparnis. Im Tab Auto vs. ÖPNV vergleichen Sie die Nettokosten beider Verkehrsmittel nach Steuerabzug. Im Tab Jahresübersicht sehen Sie die Ersparnis bei verschiedenen Arbeitstageanzahlen.
Die Formel: Pendlerpauschale 2026
Pauschale/Tag = (min(km, 20) × 0,30 €) + (max(0, km − 20) × 0,38 €) Pauschale/Jahr = Pauschale/Tag × Arbeitstage Steuerersparnis = Pauschale/Jahr × Grenzsteuersatz
Beispielrechnung: 35 km einfache Strecke
- Erste 20 km: 20 × 0,30 = 6,00 €
- Km 21–35 (15 km): 15 × 0,38 = 5,70 €
- Pauschale pro Tag: 11,70 €
- 220 Arbeitstage: 11,70 × 220 = 2.574 €/Jahr
- Steuerersparnis (35 % Grenzsteuersatz): 900,90 €/Jahr
- Monatlich: 75,08 €
Pendlerpauschale: Wichtige Details
- Einfache Entfernung: Nur die einfache Strecke (nicht hin und zurück) wird angesetzt
- Kürzeste Strecke: Die kürzeste Straßenverbindung gilt als Berechnungsgrundlage
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 €/Jahr wird automatisch angesetzt. Die Pendlerpauschale wirkt sich nur aus, wenn sie diesen Betrag übersteigt
- Homeoffice: Für Homeoffice-Tage gilt stattdessen die Tagespauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr)
- ÖPNV-Ausnahme: Bei ÖPNV können tatsächliche Kosten oder Pendlerpauschale abgezogen werden – das Günstigere
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
0,30 €/km für die ersten 20 km (einfache Strecke), 0,38 €/km ab dem 21. km. Für ÖPNV-Nutzer gilt dieselbe Pauschale, oder alternativ die tatsächlichen Kosten (wenn höher).
Ja. An Tagen im Büro gilt die Pendlerpauschale, an Homeoffice-Tagen die Tagespauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr). Die Gesamtsumme erhöht Ihre Werbungskosten.
Ab dem ersten Kilometer wird die Pendlerpauschale angesetzt (0,30 €/km). Es gibt keine Mindestentfernung. Allerdings übersteigt die Werbungskostenpauschale erst ab einer bestimmten Entfernung den automatisch angesetzten Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €).
Ja. Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Auch für Fahrrad, Motorrad, Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft oder ÖPNV gilt dieselbe Pauschalregelung.
In der Einkommensteuererklärung (Anlage N) unter „Werbungskosten" → „Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte". Dort tragen Sie Entfernung, Anzahl Arbeitstage und Verkehrsmittel ein. Das Finanzamt berechnet den Abzug automatisch.