Nebenkostenabrechnung-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren fairen Anteil an den Betriebskosten nach Wohnfläche, Personen oder Einheiten – und vergleichen Sie mit dem Betriebskostenspiegel.

Ihr Nebenkostenanteil (Jahr)
1.920,00 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Ihr Anteil16,00 %
Soll monatlich160,00 €
Gezahlt (Jahr)2.400,00 €
Rückerstattung480,00 €
Betriebskostenspiegel (Referenz)2.841,60 €
Was wäre wenn?

Betriebskostenspiegel 2023 – Ihre Wohnung (80 m²)

Kostenart€/m²/Monat (Ø)Ihr Anteil/Jahr
Wasserversorgung0,27 €259 €
Entwässerung0,22 €211 €
Heizung0,96 €922 €
Warmwasser0,23 €221 €
Aufzug0,18 €173 €
Straßenreinigung0,03 €29 €
Müllabfuhr0,16 €154 €
Gebäudereinigung0,14 €134 €
Gartenpflege0,10 €96 €
Beleuchtung0,06 €58 €
Sach- und Haftpflichtversicherung0,15 €144 €
Hausmeister0,24 €230 €
Antenne/Kabel0,13 €125 €
Sonstige0,09 €86 €
Gesamt (Ø)2,96 €2.842 €
Ihre tatsächlichen NK2,00 €1.920 €

Quelle: Deutscher Mieterbund e.V. Betriebskostenspiegel 2023. Werte sind Durchschnittswerte – regionale Abweichungen möglich.

Ihr Nebenkostenanteil bei verschiedenen Flächen und Gesamtkosten

Ihre Fläche / Gesamtkosten/Jahr8.000 €10.000 €12.000 €15.000 €20.000 €
50 m²800 €1.000 €1.200 €1.500 €2.000 €
60 m²960 €1.200 €1.440 €1.800 €2.400 €
70 m²1.120 €1.400 €1.680 €2.100 €2.800 €
80 m²1.280 €1.600 €1.920 €2.400 €3.200 €
100 m²1.600 €2.000 €2.400 €3.000 €4.000 €
120 m²1.920 €2.400 €2.880 €3.600 €4.800 €

Prüf-Checkliste: Nicht umlagefähige Kosten

PositionUmlagefähig?Hinweis
VerwaltungskostenNein§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV – nicht umlegbar
Instandhaltung / ReparaturenNeinKeine Betriebskosten, Vermieterpflicht
LeerstandskostenNeinDürfen nicht auf Mieter umgelegt werden
GrundsteuerJa§ 2 Nr. 1 BetrKV
MüllabfuhrJa§ 2 Nr. 8 BetrKV
Heizung (Heizkostenverordnung)Ja50–70 % nach Verbrauch abzurechnen
KabelfernsehenAb 2024 fraglichSeit 7/2024 Umlagemöglichkeit entfallen (TKG)
Versicherungen (Gebäude)Ja§ 2 Nr. 13 BetrKV

Widerspruchsfrist: 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB). Bei Fehlern: Schriftlicher Widerspruch empfohlen.

So funktioniert der Rechner

Geben Sie die jährlichen Gesamtnebenkosten des Hauses, den Verteilerschlüssel und Ihre Anteile ein. Der Rechner berechnet Ihren Jahresanteil, stellt ihn den gezahlten Vorauszahlungen gegenüber und zeigt, ob Sie nachzahlen oder eine Erstattung erhalten.

Die Formel: Nebenkostenanteil berechnen

Ihr Anteil (%) = Ihre Fläche ÷ Gesamtfläche (bei Flächenschlüssel)
Ihr Jahresanteil = Gesamtnebenkosten × Ihr Anteil (%)

Nachzahlung oder Erstattung ergibt sich aus:

Nachzahlung = Ihr Jahresanteil − geleistete Vorauszahlungen

Beispielrechnung

  • Gesamtnebenkosten des Hauses: 9.600 €/Jahr
  • Gesamtfläche: 400 m², Ihre Fläche: 80 m²
  • Ihr Anteil: 80 ÷ 400 = 20 %
  • Ihr Jahresanteil: 9.600 × 0,20 = 1.920 €
  • Vorauszahlungen: 12 × 150 € = 1.800 €
  • Nachzahlung: 120 €

Betriebskostenspiegel: Referenzwerte 2024

Der Deutsche Mieterbund (DMB) veröffentlicht jährlich einen Betriebskostenspiegel. Die Durchschnittswerte für Deutschland (2022/2023):

  • Gesamte kalte Betriebskosten: ca. 1,20–2,50 €/m²/Monat
  • Heizkosten: ca. 0,75–1,20 €/m²/Monat
  • Gesamte Nebenkosten (kalt + warm): ca. 2,00–3,50 €/m²/Monat

Liegen Ihre abgerechneten Kosten deutlich über diesem Rahmen, prüfen Sie die Abrechnung auf nicht umlagefähige Positionen.

Häufige Fehler in Nebenkostenabrechnungen

  • Verwaltungskosten oder Hausverwaltergebühren als Nebenkosten abgerechnet
  • Instandhaltungs- oder Reparaturkosten umgelegt
  • Kosten für Leerstand voll auf Mieter umgelegt (unzulässig)
  • Falscher Verteilerschlüssel angewandt
  • Abrechnungsfehler (Rechenfehler, falsche Fläche)

Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Je nach Mietvertrag nach Wohnfläche (Ihre m² ÷ Gesamtfläche), nach Personenanzahl oder gleichmäßig nach Wohneinheiten. Der Schlüssel muss im Mietvertrag vereinbart sein.

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei verspäteter Abrechnung verliert der Vermieter seinen Anspruch auf Nachzahlung (aber nicht Ihren auf Erstattung).

Ja. Sie haben das Recht, alle Belege und Rechnungen einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Der Vermieter muss Einsicht gewähren – in der Regel beim Vermieter oder Hausverwalter vor Ort.

Zahlen Sie unter Vorbehalt und lassen Sie die Abrechnung gleichzeitig prüfen. Enthält sie Fehler, können Sie zu viel Gezahltes zurückfordern. Verhandeln Sie ggf. eine Ratenzahlung mit dem Vermieter.

Laut Betriebskostenspiegel des DMB betragen die durchschnittlichen kalten Betriebskosten ca. 2,17 €/m²/Monat (2022). Mit Heizung liegt der Wert bei ca. 3,17 €/m²/Monat. In Großstädten können die Werte abweichen.

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