Minijob in Deutschland 2026
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis maximal 538 € (2026). Minijobbende zahlen keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge und in der Regel keine Lohnsteuer – der Arbeitgeber übernimmt Pauschalbeiträge. Minijobs sind beliebt als Nebentätigkeit, für Rentner und Schüler/Studenten. In Deutschland gibt es rund 7 Millionen Minijobverhältnisse.
Die 538 €-Grenze 2026
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Betrag, den ein Minijobber bei 10 Stunden Arbeit pro Woche zum Mindestlohn verdient (10 Std. × 4,333 Wochen/Monat × Mindestlohn). Bei einem Mindestlohn von 12,82 € (2026) ergibt sich eine Grenze von 538 € pro Monat (6.456 € pro Jahr).
Wichtig: Die Grenze bezieht sich auf ein regelmäßiges Monatsentgelt. Eine kurzfristige, nicht vorhersehbare Überschreitung ist bis zu zweimal pro Jahr erlaubt, ohne dass der Minijob-Status verloren geht.
Arbeitgeberkosten beim gewerblichen Minijob
Der Arbeitgeber zahlt beim Minijob erhebliche Pauschalbeiträge:
- Krankenversicherung: 13 % des Bruttolohns
- Rentenversicherung: 15 % des Bruttolohns
- Pauschalsteuer: 2 % des Bruttolohns
- Unfallversicherung (BG): ca. 0,6–1,3 % (je nach Branche)
- Insolvenzgeldumlage: 0,09 %
- Gesamt: ca. 30–31 % des Bruttolohns
Bei einem Minijob mit 538 € kostet der Arbeitgeber also tatsächlich ca. 700 € pro Monat inklusive aller Nebenkosten.
Haushaltsminiob: Günstigere Konditionen
Für Minijobs im Privathaushalt (Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, Gartenarbeit) gelten günstigere Pauschalen:
- Krankenversicherung: 5 % statt 13 %
- Rentenversicherung: 5 % statt 15 %
- Pauschalsteuer: 2 % (gleich)
- Gesamt: ca. 12–13 % statt 30 %
Der Haushaltsminijob kann zudem von Privatpersonen steuerlich geltend gemacht werden: 20 % der Aufwendungen bis 510 € als Steuerermäßigung (§ 35a EStG).
RV opt-in: Rentenansprüche aufbauen
Minijobbende sind von der Rentenversicherungspflicht befreit, können sich aber freiwillig einschreiben (RV opt-in). Der AG zahlt bereits 15 % RV-Beitrag – der volle Beitragssatz liegt bei 18,6 %. Die fehlenden 3,6 % zahlt der Arbeitnehmer aus eigener Tasche (bei 538 €: ca. 19 € /Monat). Dafür erhält man volle RV-Ansprüche: Reha, Erwerbsminderungsrente, spätere Altersrente auf Basis des Einkommens.
Steuererklärung und Minijob
Durch die 2 %-Pauschalsteuer des Arbeitgebers ist das Minijob-Einkommen steuerlich abgegolten. Es muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Wer trotzdem eine Steuererklärung abgibt (z.B. um Werbungskosten geltend zu machen), kann das Minijob-Einkommen freiwillig einbeziehen – dies kann je nach Situation zu einer Rückerstattung führen. Beim zweiten Minijob entfällt die Pauschalsteuer-Option, und es gelten reguläre Lohnsteuer-Regeln (Steuerklasse VI).
Häufige Fragen zum Minijob
Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist ein Minijob steuerfrei und SV-frei. Mehrere Minijobs nebeneinander werden zusammengerechnet. Überschreitet die Summe 538 €, verliert jeder weitere Minijob seinen Status – alle Arbeitsverhältnisse werden dann sozialversicherungspflichtig.
Ja! Minijobber haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) denselben Urlaubsanspruch wie reguläre Arbeitnehmer (mindestens 24 Werktage pro Jahr bei 6-Tage-Woche). Bei einem 2-Tage-Job sind das mindestens 8 Urlaubstage. Urlaub während der Krankheit oder des Urlaubs eines Minijobbenden gilt wie bei anderen Beschäftigten.
Der Arbeitgeber meldet den Minijob bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See). Nötig sind: Personalien des Beschäftigten, Sozialversicherungsnummer, Beginn und geplante Dauer, voraussichtliches Monatsgehalt. Privatpersonen nutzen das Haushaltsscheck-Verfahren (vereinfacht).
Ja, unbedingt. Der gesetzliche Mindestlohn (12,82 €/Std. im Jahr 2026) gilt auch für Minijobs. Das ist auch der Grund, warum die Stundenanzahl nach oben begrenzt ist: Bei Mindestlohn und Monatsgrenze von 538 € sind maximal ca. 41,9 Stunden im Monat möglich.
Ein Minijob wird sozialversicherungspflichtig, wenn die 538 €-Grenze regelmäßig überschritten wird. Gelegentliche Überschreitungen (max. 2x pro Jahr, unvorhergesehen) sind unschädlich. Bei planmäßiger Überschreitung oder bei einer Gesamtdauer über 70 Arbeitstage pro Jahr (kurzfristige Beschäftigung) ändert sich der Status.
Verwandte Rechner
- Midijob-Rechner – Übergangsbereich 538–2.000 €
- Stundenlohnrechner – Stundenlohn berechnen
- Brutto-Netto-Rechner – Nettolohn berechnen
- Lohnsteuerrechner – Lohnsteuer nach Steuerklasse