So funktioniert der Mietrechner
Der Mietrechner hat drei Modi: Im ersten Modus berechnen Sie die Warmmiete aus Kaltmiete, kalten Nebenkosten und Heizkosten. Im zweiten Modus rechnen Sie rückwärts und ermitteln die Kaltmiete aus einer bekannten Warmmiete. Im dritten Modus überprüfen Sie Ihre Mietbelastungsquote – also wie viel Prozent Ihres Nettoeinkommens Sie für die Miete aufwenden.
Alle Berechnungen finden direkt in Ihrem Browser statt. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Die Formel: Warmmiete berechnen
Die Warmmiete ergibt sich aus drei Komponenten:
Warmmiete = Kaltmiete + kalte Nebenkosten + Heizkosten
Die Mietbelastungsquote zeigt, wie viel Prozent des Nettoeinkommens die Miete ausmacht:
Mietbelastung (%) = (Warmmiete ÷ Nettoeinkommen) × 100
Der empfohlene Maximalwert liegt bei 33 %. Liegt Ihre Mietbelastung darüber, empfehlen Finanzberater eine Überprüfung der Wohnsituation.
Beispielrechnung: Familie in Köln
Familie Müller (2 Erwachsene) wohnt in einer 80-m²-Wohnung in Köln:
- Kaltmiete: 950 €/Monat
- Kalte Nebenkosten: 180 €/Monat
- Heizkosten: 95 €/Monat
- Warmmiete gesamt: 1.225 €/Monat
- Gemeinsames Nettoeinkommen: 3.800 €/Monat
- Mietbelastungsquote: 32,2 % — knapp unter der 33-%-Grenze
Was gehört zu den Nebenkosten?
Umlagefähige Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) umfassen unter anderem:
- Kalte Betriebskosten: Grundsteuer, Wasserversorgung, Abwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Gemeinschaftsantenne, Gebäudeversicherung
- Heizkosten: Heizung und Warmwasser (getrennt abzurechnen nach Heizkostenverordnung)
Nicht umlagefähig sind: Verwaltungskosten, Instandhaltungsrücklagen, Kosten für Reparaturen.
Mietbelastung und Haushaltsbudget
Die 33-%-Faustregel gilt als Richtwert für die maximale Wohnkostenbelastung. In Städten wie München, Frankfurt oder Hamburg ist dieser Wert jedoch für viele Mieter kaum zu erreichen. Laut Pestel Institut geben Haushalte mit niedrigen Einkommen dort oft 40–50 % ihres Einkommens für Wohnen aus.
Wenn Ihre Mietbelastung dauerhaft über 40 % liegt, prüfen Sie folgende Optionen:
- Wohngeldanspruch (bei Einkommen unter bestimmten Grenzen)
- Umzug in günstigere Wohnlage / kleinere Wohnung
- WG oder Untermiete zur Kostenteilung
- Betriebliches Wohnen oder Werkswohnungen des Arbeitgebers
Häufige Fragen zum Mietrechner
Die Kaltmiete ist die Nettomiete ohne jede Nebenkosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich alle Betriebskosten (kalt und warm). Im Alltag meinen Mietinserate meist die Kaltmiete – achten Sie bei der Wohnungssuche darauf, welcher Betrag gemeint ist.
Die gängige Empfehlung lautet: maximal 30–33 % des Nettoeinkommens für die Warmmiete. Bei höheren Einkommen ist ein niedrigerer Prozentsatz realistisch; bei niedrigen Einkommen ist die Grenze oft kaum einzuhalten.
Kaltmiete = Warmmiete − kalte Nebenkosten − Heizkosten. Nutzen Sie den Reiter „Kaltmiete berechnen" in unserem Rechner. Die genauen Beträge für Nebenkosten und Heizung finden Sie im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung.
Bei einer Nebenkostenerhöhung steigt die Warmmiete entsprechend. Der Vermieter muss Nebenkostenerhöhungen durch eine Betriebskostenabrechnung nachweisen. Unbegründete Erhöhungen können Sie anfechten.
Ja. Wohngeld kann für Haushalte mit geringem Einkommen einen Mietkostenzuschuss leisten. Bürgergeld-Empfänger erhalten die Kosten der Unterkunft (KdU) in angemessener Höhe übernommen. Beides berechnen Sie mit unseren jeweiligen Rechnern.