Lohnsteuer in Deutschland 2026
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Die Höhe hängt von der Steuerklasse, dem Gehalt, Kinderfreibeträgen und weiteren Faktoren ab.
Die sechs Steuerklassen
- Klasse I: Ledig, geschieden, getrennt lebend (Standard)
- Klasse II: Alleinerziehend mit mindestens einem Kind (Entlastungsbetrag)
- Klasse III: Verheiratet, Partner in Klasse V (günstiger, wenn Hauptverdiener)
- Klasse IV: Verheiratet, beide etwa gleich (Standard für Ehepaare)
- Klasse V: Verheiratet, Partner in Klasse III (ungünstiger, Nebenverdiener)
- Klasse VI: Zweiter Job (ohne Grundfreibetrag)
Splitting-Vorteil für Ehepaare
Das Ehegattensplitting ist besonders vorteilhaft, wenn die Einkommen ungleich sind. Bei 60.000 € und 0 € (ein Partner arbeitet nicht) spart das Splitting ca. 6.000–8.000 € Steuern jährlich gegenüber Einzelveranlagung. Bei gleichen Einkommen gibt es keinen Splittingvorteil.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben
Arbeitnehmer können pauschal 1.230 € Werbungskosten (seit 2023) abziehen, ohne Belege vorzulegen. Überschreiten Sie diesen Betrag (z.B. durch hohe Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Berufskleidung), lohnt sich ein Einzelnachweis in der Steuererklärung.
Häufige Fragen zum Lohnsteuerrechner
Bei der Steuererklärung, wenn die tatsächliche Einkommensteuer unter der einbehaltenen Lohnsteuer liegt. Gründe: hohe Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge oder Einnahmen aus mehreren Arbeitgebern.
Die klassische Lohnsteuerkarte gibt es seit 2013 nicht mehr. Heute werden die steuerrelevanten Daten (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, etc.) elektronisch in der ELStAM-Datenbank gespeichert. Der Arbeitgeber ruft die Daten automatisch ab.
Pflichtveranlagung: Bei Steuerklassen III/V, Nebeneinkünften über 410 €, Kapitalerträgen ohne Abgeltungssteuer, Lohnersatzleistungen über 410 € (ALG, Elterngeld). Freiwillig: Immer möglich, wenn Sie eine Erstattung erwarten.
Steuerfreie Lohnersatzleistungen (ALG, Elterngeld, Kurzarbeitergeld) erhöhen den Steuersatz auf andere Einkünfte. Bei 10.000 € Elterngeld und 30.000 € anderen Einkünften wird die Steuer auf 40.000 € berechnet, fällt aber nur auf 30.000 € an.
Ja, einmal pro Jahr (bis 30. November) beim Finanzamt. Ehepaare können unbegrenzt wechseln, wenn sich die Voraussetzungen ändern. Ab 2030 ist geplant, die Steuerklassen III/V durch ein Faktorverfahren zu ersetzen.
Verwandte Rechner
- Brutto-Netto-Rechner – Nettolohn inkl. SV-Beiträge
- Einkommensteuerrechner – Einkommensteuer gesamt
- Kirchensteuerrechner – Kirchensteuer berechnen
- Stundenlohnrechner – Effektiver Stundenlohn