Kurzarbeitergeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld (KUG), die mögliche Arbeitgeberaufstockung und die Gesamtleistung über die Bezugsdauer.

Monatliches Kurzarbeitergeld
630,00 €
🔒 Alle Berechnungen lokal
Ausfallquote50,00 %
Leistungssatz60,00 %
Netto-Entgeltdifferenz1.050,00 €
Gesamt-Nettoeinkommen2.130,00 €
Einkommensersatzquote71,00 %
Was wäre wenn?

Netto-Ist-Entgelt + KUG bei verschiedenen Ausfallquoten

Netto-Ist-EntgeltKurzarbeitergeldBasis
0 €544 €1K €2K €2K €Start17 J.34 J.51 J.68 J.85 J.100 J.

Einkommensersatz bei verschiedenen Ausfallquoten

AusfallquoteIst-EntgeltKUGGesamtErsatzquote
10 %2.700 €126 €2.826 €94.2 %
20 %2.400 €252 €2.652 €88.4 %
25 %2.250 €315 €2.565 €85.5 %
33 %2.010 €416 €2.426 €80.9 %
50 %1.500 €630 €2.130 €71.0 %
66 %1.020 €832 €1.852 €61.7 %
100 %0 €1.260 €1.260 €42.0 %

Kurzarbeitergeld: Soll-Entgelt × Ausfallquote

Soll-Entgelt / Ausfall25 %33 %50 %66 %100 %
2.000 €210 €277 €420 €554 €840 €
2.500 €263 €347 €525 €693 €1.050 €
3.000 €315 €416 €630 €832 €1.260 €
3.500 €368 €485 €735 €970 €1.470 €
4.000 €420 €554 €840 €1.109 €1.680 €
5.000 €525 €693 €1.050 €1.386 €2.100 €

AG-Aufstockungsmodelle (steuerlich)

AufstockungsmodellSteuer/SVBis zuHinweis
Keine AufstockungNur KUG steuerfreiProgressionsvorbehalt bei KUG
AG-Aufstockung bis 80 % Soll-NettoSteuer-/SV-frei (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV)Differenz bis 80 %Pauschale AG-Aufstockung möglich
AG-Aufstockung über 80 %BeitragspflichtigKeine GrenzeReguläres Entgelt
QualifizierungsmaßnahmeKosten vom BA übernommenBis 100 % der KostenNutzung der KUZ-Zeit für Weiterbildung

So funktioniert der KUG-Rechner

Im Tab KUG berechnen ermitteln Sie das monatliche Kurzarbeitergeld aus Soll- und Ist-Entgelt. Im Tab Aufstockung sehen Sie, wie sich ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss auf Ihr Gesamteinkommen auswirkt. Im Tab Gesamtdauer berechnen Sie den Gesamtbetrag über die Bezugszeit.

Die Formel: Kurzarbeitergeld berechnen

Netto-Entgeltdifferenz = Netto-Sollentgelt − Netto-Istentgelt
KUG = Netto-Entgeltdifferenz × 60 % (ohne Kind) / 67 % (mit Kind)

Beispielrechnung

  • Soll-Entgelt brutto: 3.000 €, Netto geschätzt: 2.100 €
  • Ist-Entgelt brutto: 1.500 € (50 % Ausfall), Netto: 1.050 €
  • Netto-Differenz: 1.050 €
  • KUG (ohne Kind): 1.050 × 60 % = 630 €/Monat
  • Gesamteinkommen: 1.050 + 630 = 1.680 €
  • Einkommensersatz: 80 % des Vollentgelts

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Der Arbeitgeber beantragt KUG für die betroffenen Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit, nicht der Arbeitnehmer selbst. Der Antrag muss vor Beginn der Kurzarbeit oder spätestens am letzten Tag des ersten Monats gestellt werden.

Regulär max. 12 Monate. In Ausnahmefällen (wirtschaftliche Krisen) kann die Regierung die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern. In der Corona-Krise wurde auf 24 Monate verlängert.

Transfer-Kurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) ist für Betriebe in Umstrukturierung vorgesehen. Es läuft bis zu 12 Monate und wird mit Qualifizierungsmaßnahmen kombiniert. Reguläres KUG ist für vorübergehende Arbeitsausfälle bestimmt.

Während der Kurzarbeit laufen Rentenversicherungsbeiträge weiter – mindestens auf Basis von 80 % des Sollentgelts. Das schützt die Rentenanwartschaften der Betroffenen weitgehend.

Ja, unter Auflagen. Ein Minijob ist erlaubt und wird auf das KUG angerechnet. Weitergehende Nebenbeschäftigung muss der Agentur gemeldet werden und darf nicht zur regulären Beschäftigung in einem anderen Betrieb führen.

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