So funktioniert der KUG-Rechner
Im Tab KUG berechnen ermitteln Sie das monatliche Kurzarbeitergeld aus Soll- und Ist-Entgelt. Im Tab Aufstockung sehen Sie, wie sich ein freiwilliger Arbeitgeberzuschuss auf Ihr Gesamteinkommen auswirkt. Im Tab Gesamtdauer berechnen Sie den Gesamtbetrag über die Bezugszeit.
Die Formel: Kurzarbeitergeld berechnen
Netto-Entgeltdifferenz = Netto-Sollentgelt − Netto-Istentgelt KUG = Netto-Entgeltdifferenz × 60 % (ohne Kind) / 67 % (mit Kind)
Beispielrechnung
- Soll-Entgelt brutto: 3.000 €, Netto geschätzt: 2.100 €
- Ist-Entgelt brutto: 1.500 € (50 % Ausfall), Netto: 1.050 €
- Netto-Differenz: 1.050 €
- KUG (ohne Kind): 1.050 × 60 % = 630 €/Monat
- Gesamteinkommen: 1.050 + 630 = 1.680 €
- Einkommensersatz: 80 % des Vollentgelts
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld
Der Arbeitgeber beantragt KUG für die betroffenen Beschäftigten bei der Agentur für Arbeit, nicht der Arbeitnehmer selbst. Der Antrag muss vor Beginn der Kurzarbeit oder spätestens am letzten Tag des ersten Monats gestellt werden.
Regulär max. 12 Monate. In Ausnahmefällen (wirtschaftliche Krisen) kann die Regierung die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängern. In der Corona-Krise wurde auf 24 Monate verlängert.
Transfer-Kurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) ist für Betriebe in Umstrukturierung vorgesehen. Es läuft bis zu 12 Monate und wird mit Qualifizierungsmaßnahmen kombiniert. Reguläres KUG ist für vorübergehende Arbeitsausfälle bestimmt.
Während der Kurzarbeit laufen Rentenversicherungsbeiträge weiter – mindestens auf Basis von 80 % des Sollentgelts. Das schützt die Rentenanwartschaften der Betroffenen weitgehend.
Ja, unter Auflagen. Ein Minijob ist erlaubt und wird auf das KUG angerechnet. Weitergehende Nebenbeschäftigung muss der Agentur gemeldet werden und darf nicht zur regulären Beschäftigung in einem anderen Betrieb führen.