Kirchensteuer in Deutschland
Die Kirchensteuer ist eine staatlich eingezogene Abgabe für Mitglieder kirchensteuererhebender Religionsgemeinschaften. Sie beträgt je nach Bundesland 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Länder) der Einkommensteuer.
Wie wird Kirchensteuer berechnet?
Kirchensteuer = Kirchensteuersatz × Einkommensteuer. Bei 20.000 € Einkommensteuer und 9 % Kirchensteuersatz: 1.800 € Kirchensteuer pro Jahr. Durch die Absetzbarkeit als Sonderausgabe reduziert sich die Gesamtbelastung etwas.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Seit 2015 werden Kirchensteuern auf Kapitalerträge automatisch über das Kirchensteuerabzugsverfahren eingezogen. Banken leiten die Kirchensteuer direkt ans Finanzamt weiter. Kirchenmitglieder sollten ihr Opt-out-Recht kennen: Sie können beim Bundeszentralamt für Steuern einer Datenweitergabe widersprechen und die Kirchensteuer auf Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben.
Kirchenaustritt: Eine finanzielle Entscheidung
Der Kirchenaustritt ist eine persönliche Entscheidung mit finanziellen Konsequenzen. Die Ersparnis hängt vom Gehalt ab: Bei 3.000 € Monatsbrutto ca. 300–400 €/Jahr; bei 6.000 € Monatsbrutto ca. 700–900 €/Jahr. Langfristig (über 30 Jahre) summiert sich die Ersparnis auf 15.000–30.000 € und mehr.
Häufige Fragen zur Kirchensteuer
Kaum. Durch hohe Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können Sie die Bemessungsgrundlage (Einkommensteuer) reduzieren. Aber die Kirchensteuer selbst ist nur durch Austritt zu vermeiden.
In der Regel zum Ende des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde, oder zum nächsten Monatsersten. Das Finanzamt wird vom Standesamt/Amtsgericht informiert. Danach entfällt die Kirchensteuerpflicht.
Kirchliche Trauungen, Taufen, Beerdigungen in kirchlichem Rahmen sind nach dem Austritt in der Regel nicht mehr möglich. Kirchliche Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser müssen jedoch auch Nicht-Mitglieder aufnehmen.
Je nach Bundesland 0–50 €. In Bayern ist der Austritt kostenlos, in anderen Ländern können Bearbeitungsgebühren anfallen. Die Kosten amortisieren sich bereits im ersten Monat nach dem Austritt.
Ja, ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Er erfolgt beim zuständigen Kirchenbüro. Die Kirchensteuerpflicht beginnt dann wieder ab dem Folgemonat.
Verwandte Rechner
- Lohnsteuerrechner – Lohnsteuer berechnen
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- Abgeltungssteuerrechner – Kapitalertragsteuer